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Wenn die Polizei den Blitzer im Parkverbot aufstellt

Landauf, landab säumen Blitzer den Straßenrand, um Verkehrs­ver­stöße wie zu schnelles Fahren zu dokumen­tieren. Manchmal treffen die Messbe­amten beim Aufstellen der Blitz­an­lagen aber auch zweifel­hafte Entschei­dungen. Was ist zum Beispiel, wenn das Messgerät im Halte­verbot steht – ist ein in der Folge verhängtes Bußgeld überhaupt rechtens?

Blitzen im Halteverbot – ist das erlaubt?
Ronald Rampsch / shutterstock.com

Blitzer mit eigenem Kfz-Kennzeichen

Befindet sich ein mobiler Blitzer oder ein Einsatz­fahrzeug der Polizei beim Messen der Geschwin­digkeit bzw. Blitzen der Verkehrs­teil­nehmer im Parkverbot, sagt der gesunde Menschen­ver­stand, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Zumal Messgeräte wie der sogenannte Enforcement Trailer auch über ein Nummern­schild verfügen und sich damit als Teilnehmer des Straßen­ver­kehrs definieren.

Parkverstoß vs. Sonder­rechte der Polizei

Tatsächlich aber verstoßen die handelnden Personen nicht gegen das Gesetz. So besagt Paragraf 35 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO), dass unter anderem die Polizei zur Erfüllung hoheit­licher Aufgaben Sonder­rechte genießt. Das schließt auch die Überwa­chung des Verkehrs in Form von Geschwin­dig­keits­mes­sungen mit ein. Darüber hinaus ist die Polizei befugt, dieses Recht an Städte und Kommunen zu übertragen.

Erfolgs­chancen bei Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe

Aller­dings muss das Vorgehen der Polizei­be­amten stets begründet sein. So erfordert das Blitzen im Halte­verbot einen plausiblen Grund. Dieser kann anhand einer Verkehrs­stelle mit beson­derer Gefah­ren­si­tuation für Radfahrer oder Fußgänger ausge­macht werden.

Gleiches gilt, wenn ein Blitzer auf dem Gehweg aufge­stellt wird. Hier darf der Vorgang der Verkehrs­über­wa­chung zudem nicht zu einer Gefährdung im Straßen­verkehr führen. Diese Situation kann eintreten, wenn zum Beispiel Fußgänger wegen eines mobilen Messgeräts vom Bürger­steig auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Wird man an einer für das Aufstellen von Messge­räten nicht geeig­neten Verkehrs­stelle geblitzt, kann ein Bußgeld­ein­spruch je nach Beweislage erfolgs­ver­spre­chend sein. Das ist im Übrigen auch der Fall, wenn die Polizei einen Blitzer tarnt. Wie etwa, wenn das Messgerät hinter Büschen und Ästen versteckt wird. Führt diese Tarnung zu Blitzer­fotos, auf denen der Fahrer oder das Kennzeichen nicht eindeutig identi­fi­zierbar sind, ist die Messung angreifbar.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

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Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: efahrer.chip.de