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Blitzer bleiben erst mal in Betrieb: Verfahren soll zum Bundesgerichtshof

blitzer streit verfassungsgerichtshof ebnet weg fuer bundesweite entscheidung 01

Seit der Entscheidung des saarlän­di­schen Verfas­sungs­ge­richtshofs (VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden, bundesweit vor Gericht. Jetzt gaben die Koblenzer Richter einer Verfas­sungs­be­schwerde teilweise statt und forderten das Oberlan­des­ge­richt Koblenz auf, einen Fall zum Blitzer­gerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur einheit­lichen Klärung dem Bundes­ge­richtshof vorzulegen.

Ein Fahran­fänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die PoliScan-Messgeräte keine Rohmess­daten speichern. Diese seien zur Überprüfung der Richtigkeit der Geschwin­dig­keits­mes­sungen notwendig. Zudem sollen ihnen die benötigte Messsta­tistik und die Gebrauchs­an­weisung nicht zur Einsicht vorgelegt worden sein. Auch hätte das Oberlan­des­ge­richt die Sache zur Klärung dem Bundes­ge­richtshof vorlegen müssen (§ 121 Absatz 2 des Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der Verfas­sungs­ge­richtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlan­des­ge­richt. Dieses kann nun den BGH anrufen.

Dem betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmer wurde vorge­worfen auf der Autobahn 34 km/h zu schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem Amtsge­richt Wittlich und dem Oberlan­des­ge­richt Koblenz erfolglos verlaufen war, legten seine Anwälte eine Verfas­sungs­be­schwerde ein (Akten­zeichen VGH B 19/19). Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden Rohmess­da­ten­spei­cherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr einge­setzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer trotz fehlender Speicherung der Rohmess­daten verwertbar seien. Weitere Geräte stehen in der Kritik.

Wie sich die Forderung des Verfas­sungs­ge­richtshofs auswirken kann, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de – die auf Vorwürfe im Straßen­verkehr spezia­li­siert ist. „Die Entscheidung des Verfas­sungs­ge­richtshofs ist von enormer Bedeutung für alle Autofahrer, da sie vermutlich den überfäl­ligen Weg für eine bundes­ein­heit­liche Recht­spre­chung durch das Anstreben einer höchst­rich­ter­lichen Entscheidung durch den BGH ebnet.“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: „Eine bundes­ein­heit­liche Regelung ist zwingend notwendig, damit die Verkehrs­teil­nehmer wissen, woran sie sind. Die Entscheidung in Koblenz ist ein guter Anfang. Wir können nur empfehlen in solchen Fällen unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Für die Überprüfung arbeitet die CODUKA eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei über einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit der Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.