Wird ein Bußgeld fällig, wenn das Temposchild entwendet wurde?
Wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung zu sehen ist, werde ich dann trotzdem für einen Tempoverstoß zur Rechenschaft gezogen? Diese Frage stellen sich derzeit einige Autofahrer, die in der Nähe von Rostock wegen eines fehlenden Schildes geblitzt wurden. Ob sie ihre Bußgeldbescheide tatsächlich bezahlen müssen, hängt auch von ihrer Ortskenntnis ab.
Tempo-50-Schild fiel Dieben zum Opfer
Einige der geblitzten Autofahrer hatten sich bei der Polizei gemeldet, um von dem fehlenden Verkehrsschild zu berichten. Bei der Überprüfung der Strecke stellten die Beamten dann fest, dass ein Zeichen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h entfernt worden war.
Die Polizeikräfte stellten daraufhin ein Ersatzschild auf. Die betroffenen Autofahrer sollen alle Pressemeldungen der Polizei speichern und aufbewahren, um erfolgreich Einspruch gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid einzulegen. Derweil ermitteln die Ordnungshüter wegen Diebstahls gegen Unbekannt.
Ortskenntnis und Sichtbarkeitsgrundsatz
Ein Sprecher der Stadt Rostock hat die betroffenen Fahrzeughalter dazu aufgerufen, erst einmal abzuwarten, ob tatsächlich ein Brief ins Haus flattert. Jeder Fall werde von der zuständigen Bußgeldbehörde einzeln geprüft. Unbelehrbare Wiederholungstäter, die sich mehrmals blitzen lassen, dürften es mit einer guten Ausrede aber schwer haben.
Für die Frage, ob bei einem gestohlenen Geschwindigkeitsschild ein Bußgeld droht, gibt es laut ADAC einen wichtigen Faktor: „Entscheidend ist wirklich, bin ich ortskundig oder nicht“, so Christian Hief, Pressesprecher des Regionalclubs Hansa. „Wenn ich da nur einmal längs fahre, dann kann man natürlich nicht davon ausgehen, dass da, obwohl da kein Schild ist, auch 50 ist. Das heißt also, wenn ich dann geblitzt werde, bin ich fein raus. Bin ich aber ortskundig und in diesem Fall wohne ich in Rostock-Hinrichshagen, dann muss ich eigentlich wissen, dass da 50 ist.“
Neben der Ortskenntnis gilt in Deutschland auch der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz, wenn es sich um gestohlene oder verdeckte Verkehrszeichen handelt. Die Schilder müssen so platziert sein, dass sie von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer auch beiläufig wahrgenommen und erfasst werden können. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt (Aktenzeichen 3 C 18/07).
Wird ein Schild geklaut oder durch Pflanzenwuchs verdeckt, kann es als unbeachtlich gelten und damit seine rechtliche Wirksamkeit verlieren. Es kann nicht mehr von allen Verkehrsteilnehmern erkannt werden. Deshalb sollte man auch bei einem entwendeten Verkehrszeichen in jedem Fall Einspruch einlegen, sofern man nicht jeden Tag nachweislich an der Stelle vorbeifährt.
Betrunken auf der Jagd nach der richtigen Deko
Dass regelmäßig Schilder aus dem Straßenverkehr entfernt werden, fällt vor allem der Polizei und Straßenbauern auf. „Man kommt montags auf die Baustelle und es fehlen fünf bis sechs Schilder“, so ein Baumeister aus Nordrhein-Westfalen. „Ich habe einmal sechs 30-km/h-Schilder neu bestellt, die waren innerhalb einer Woche wieder weg.“ Meist landet das während einer feuchtfröhlichen Nacht geraubte Diebesgut dann als Deko in einem Hobbykeller oder Jugendzimmer.
Laut Polizei sind viele der Täter alkoholisiert. Immer wieder erwischt sie betrunkene Schilderdiebe, auch auf frischer Tat, wobei die Zahl der Fälle offenbar bei Volksfesten merklich zunimmt.
Straßenschilder zu entwenden ist eine Straftat
Wird ein Verkehrsschild-Räuber gefasst, folgt in der Regel eine Anzeige wegen Diebstahls und gegebenenfalls auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. In beiden Fällen handelt es sich um eine Straftat, weswegen die Polizei davor warnt, Straßenschilder von ihrem vorgesehenen Platz zu entfernen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.