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Wird ein Bußgeld fällig, wenn das Tempo­schild entwendet wurde?

Wenn keine Geschwin­dig­keits­be­grenzung zu sehen ist, werde ich dann trotzdem für einen Tempo­verstoß zur Rechen­schaft gezogen? Diese Frage stellen sich derzeit einige Autofahrer, die in der Nähe von Rostock wegen eines fehlenden Schildes geblitzt wurden. Ob sie ihre Bußgeld­be­scheide tatsächlich bezahlen müssen, hängt auch von ihrer Ortskenntnis ab.

Schilderdiebstahl
Peter Togel / shutterstock.com

Tempo-50-Schild fiel Dieben zum Opfer

Einige der geblitzten Autofahrer hatten sich bei der Polizei gemeldet, um von dem fehlenden Verkehrs­schild zu berichten. Bei der Überprüfung der Strecke stellten die Beamten dann fest, dass ein Zeichen mit der Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 50 km/h entfernt worden war.

Die Polizei­kräfte stellten daraufhin ein Ersatz­schild auf. Die betrof­fenen Autofahrer sollen alle Presse­mel­dungen der Polizei speichern und aufbe­wahren, um erfolg­reich Einspruch gegen den zu erwar­tenden Bußgeld­be­scheid einzu­legen. Derweil ermitteln die Ordnungs­hüter wegen Diebstahls gegen Unbekannt.

Ortskenntnis und Sichtbarkeitsgrundsatz

Ein Sprecher der Stadt Rostock hat die betrof­fenen Fahrzeug­halter dazu aufge­rufen, erst einmal abzuwarten, ob tatsächlich ein Brief ins Haus flattert. Jeder Fall werde von der zustän­digen Bußgeld­be­hörde einzeln geprüft. Unbelehrbare Wieder­ho­lungs­täter, die sich mehrmals blitzen lassen, dürften es mit einer guten Ausrede aber schwer haben.

Für die Frage, ob bei einem gestoh­lenen Geschwin­dig­keits­schild ein Bußgeld droht, gibt es laut ADAC einen wichtigen Faktor: „Entscheidend ist wirklich, bin ich ortskundig oder nicht“, so Christian Hief, Presse­sprecher des Regio­nal­clubs Hansa. „Wenn ich da nur einmal längs fahre, dann kann man natürlich nicht davon ausgehen, dass da, obwohl da kein Schild ist, auch 50 ist. Das heißt also, wenn ich dann geblitzt werde, bin ich fein raus. Bin ich aber ortskundig und in diesem Fall wohne ich in Rostock-Hinrichshagen, dann muss ich eigentlich wissen, dass da 50 ist.“

Neben der Ortskenntnis gilt in Deutschland auch der sogenannte Sicht­bar­keits­grundsatz, wenn es sich um gestohlene oder verdeckte Verkehrs­zeichen handelt. Die Schilder müssen so platziert sein, dass sie von einem durch­schnitt­lichen Verkehrs­teil­nehmer auch beiläufig wahrge­nommen und erfasst werden können. Das hat auch das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) bestätigt (Akten­zeichen 3 C 18/07).

Wird ein Schild geklaut oder durch Pflan­zen­wuchs verdeckt, kann es als unbeachtlich gelten und damit seine recht­liche Wirksamkeit verlieren. Es kann nicht mehr von allen Verkehrs­teil­nehmern erkannt werden. Deshalb sollte man auch bei einem entwen­deten Verkehrs­zeichen in jedem Fall Einspruch einlegen, sofern man nicht jeden Tag nachweislich an der Stelle vorbeifährt.

Betrunken auf der Jagd nach der richtigen Deko

Dass regel­mäßig Schilder aus dem Straßen­verkehr entfernt werden, fällt vor allem der Polizei und Straßen­bauern auf. „Man kommt montags auf die Baustelle und es fehlen fünf bis sechs Schilder“, so ein Baumeister aus Nordrhein-Westfalen. „Ich habe einmal sechs 30-km/h-Schilder neu bestellt, die waren innerhalb einer Woche wieder weg.“ Meist landet das während einer feucht­fröh­lichen Nacht geraubte Diebesgut dann als Deko in einem Hobby­keller oder Jugendzimmer.

Laut Polizei sind viele der Täter alkoho­li­siert. Immer wieder erwischt sie betrunkene Schil­der­diebe, auch auf frischer Tat, wobei die Zahl der Fälle offenbar bei Volks­festen merklich zunimmt.

Straßen­schilder zu entwenden ist eine Straftat

Wird ein Verkehrsschild-Räuber gefasst, folgt in der Regel eine Anzeige wegen Diebstahls und gegebe­nen­falls auch wegen gefähr­lichen Eingriffs in den Straßen­verkehr. In beiden Fällen handelt es sich um eine Straftat, weswegen die Polizei davor warnt, Straßen­schilder von ihrem vorge­se­henen Platz zu entfernen.

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Quellen: ndr.de, 24auto.de