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Höhere Benzin­preise, Masken­pflicht & Führerschein-Umtausch

Schon 2021 mussten sich Autofahrer an eine große Verän­derung gewöhnen. Die Bußgelder sind mit dem neuen Bußgeld­ka­talog deutlich gestiegen. Doch auch 2022 kommen einige Neuerungen auf Autofahrer zu.

bild das aendert sich im neuen jahr fuer autofahrer 1

CO₂-Steuer

Für einen besseren Klima­schutz gibt es seit 2021 die CO₂-Steuer in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO₂-Bepreisung in Kraft. Der Preis für eine Tonne CO₂ kostet dann 30 statt bisher 25 Euro. Eine Preis­stei­gerung von fünf Prozent wird zukünftig jährlich anfallen. Das Tanken wird dadurch also nochmal teurer.

Führerschein-Umtausch

Im nächsten Jahr müssen einige Autofahrer zudem ihren alten Führer­schein in den EU-Scheckkartenführerschein umtau­schen. Dieser muss dann alle 15 Jahre erneuert werden. Aber keine Angst, eine neue Prüfung muss man nicht ablegen. Der Umtausch des Führer­scheins wird die nächsten Jahre staffel­weise statt­finden. Am 19. Januar 2022 endet die Frist für alle dieje­nigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.

Masken­pflicht

Corona-Schutzmasken gehören bald nicht mehr nur ins Gesicht, sondern auch in den Verbands­kasten jeden Fahrzeugs. Bisher ist noch nicht klar, wann genau jeder PKW-, LKW- oder Busfahrer zwei Masken mitführen muss. Wahrscheinlich ist aber, dass die Regelung im Jahr 2022 in Kraft treten wird.

Förderung von Plug-in-Hybriden

Auch in Sachen Plug-in-Hybride wird sich etwas ändern. Die Förder­be­din­gungen werden im Herbst 2022 schärfer. Gefördert werden nur noch die Fahrzeuge, die mindestens 60 Kilometer rein elektrisch zurück­legen. Bisher genügte eine Reich­weite von 40 Kilometern oder ein CO2-Austoß von 50 Gramm pro Kilometer.

Neue Assis­tenz­systeme

Für alle Autoher­steller wird am 6. Juli 2022 die „EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über die Typge­neh­migung von Kraft­fahr­zeugen und Kraft­fahr­zeug­an­hängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbst­stän­digen techni­schen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allge­meine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeug­insassen und von ungeschützten Verkehrs­teil­nehmern“ verpflichtend. Die Fahrzeuge müssen demnach mit bestimmten Assis­tenz­sys­temen ausge­stattet sein. Dazu gehört beispiels­weise ein intel­li­genter Geschwin­dig­keits­as­sistent (Intel­ligent Speed Assis­tance, ISA), ein Notbrems­as­sistent, ein Notfall-Spurhalteassistent, eine Schnitt­stelle zur Einrichtung einer Alkohol-Wegfahrsperre und ein Unfalldatenspeicher.

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