Desaströse Bilanz der Online-Fahrzeugzulassung i-Kfz
Geblitzt.de hat es nicht anders erwartet: Auch neun Jahre seit Beginn des Online-Dienstes i-Kfz wird nur ein winziger Bruchteil der Zulassungen über das Internet abgewickelt. Eigentlich wollte das Bundesverkehrsministerium damit die Fahrzeugzulassungen in Deutschland weitestgehend digitalisieren. Heute ist klar: Von „Online anmelden und sofort losfahren“ kann immer noch keine Rede sein.
Vier Stufen bis zur Digitalisierung
Hintergrund ist die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Dabei handelt sich um die vierte Phase eines Reformprojekts zur Digitalisierung des Zulassungswesens. Sie begann 2015 mit einer Möglichkeit zur Online-Abmeldung eines Kraftfahrzeugs.
Ab 2017 war dann eine Wiederzulassung über das Internet durchführbar, sofern es sich um denselben Halter und denselben Verwaltungsbezirk handelte. Seit 2019 sollten Privatpersonen sämtliche Services über das Web abwickeln können: Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung.
Das Experiment mit der „Rubbelzulassung“
Dass es mit der Online-Zulassung nicht so einfach werden würde, wie das Bundesministerium beteuerte, hatte auch Geblitzt.de vorausgeahnt. Im September 2023 war i-Kfz vielerorts nicht verfügbar. Das ist auch ein knappes halbes Jahr später so. Woran der Anmelde-Service genau scheitert, zeigt der Selbstversuch von Juri Sonnenholzer vom SWR.
In seinem Erfahrungsbericht schildert er, wie die Erprobung des Online-Dienstes für ihn zum Desaster wurde. In einem ersten Schritt kümmerte er sich um alle notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen:
Zulassungsdokument Teil I und Teil II – im Volksmunde auch als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt
Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Valide Hauptuntersuchung (HU) und unter Umständen eine Sicherheitsprüfung (SP)
Bankverbindung (IBAN) oder auch ein SEPA-Mandat
Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit „Ausweis-App2“
Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion
Das abrupte Ende des Selbstversuchs
Zunächst schien alles glattzugehen. Eine Dreiviertelstunde lang konnte sich Sonnenholzer Schritt für Schritt durch den Genehmigungsprozess arbeiten. Doch dann gelangte er an einen kritischen Punkt: Das System forderte ihn auf, einen „Sicherheitscode im grünen Feld der Zulassungsbescheinigung römisch eins freizulegen“. Doch was war damit gemeint?
Sonnenholzer versuchte es, einem ersten Impuls folgend, mit einer Google-Recherche. Ein eindeutiges Ergebnis blieb jedoch aus. Im Unklaren darüber, ob hier eine Folie abgezogen oder ein Feld freigerubbelt werden muss, entschied er sich für einen pragmatischen Schritt.
Der zu einem jähen Ende des Zulassungsexperiments führte: Bei dem Versuch, durch Abziehen der Beschichtung an den Sicherheitscode zu gelangen, wurde dieser irreparabel beschädigt und unlesbar.
Online-Zulassung immer noch nicht praxistauglich
Mit einer unüberwindbaren analogen Hürde in Form eines ominösen „Rubbelfeldes“ endete für Sonnenholzer das Online-Experiment zur Kfz-Zulassung. Mit seinem Frust ist er jedoch nicht allein: Wie focus.de unter Berufung auf einen Mainzer Kfz-Zulassungsdienstleister berichtet, rechnet dieser mit lediglich 18.000 Online-Zulassungen pro Jahr. Bei insgesamt rund 1,6 Millionen Zulassungsvorgängen ist das ein verschwindend geringer Anteil.
„Zulassungsstellen nicht in der Lage, i-Kfz zu bearbeiten“
Doch das „Rubbelfeld“ ist nicht die einzige Stolperfalle. Schon das ungenaue Ausfüllen von Online-Formularen kann zu mehr Bürokratie führen. Laut Verwaltungswissenschaftler Philipp Gräfe werden viele Bestandteile des Zulassungsprozesses weiterhin per Post verschickt.
Hinzu kommen laut Florian Cichon von der Zulassungsgenossenschaft PremiumZulasser Personalmangel in den Ämtern sowie eine laufende IT-Umstellung. Die meisten Zulassungsstellen seien „überhaupt noch nicht in der Lage, 'i-Kfz' zu bearbeiten“.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Quellen: focus.de, tagesschau.de