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Wer versucht einen Termin bei einer Behörde zu bekommen, der weiß, dass dies mit großen Schwie­rig­keiten verbunden ist. Hat man endlich einen ergattert, ist das keine Garantie für einen schnellen und reibungs­losen Behör­dengang. Helfen soll jetzt die neue Stufe der inter­net­ba­sierten Fahrzeug­zu­lassung (i-Kfz). Privat­per­sonen sowie juris­tische Personen, wie etwa Autohäuser und Versi­che­rungen, können mithilfe von i-Kfz ihre Autos bequem von zu Hause aus anmelden. Wie, erfahren Sie hier.

Neues Gesetz: Wird die digitale Kfz-Zulassung funktionieren?
mahc / shutterstock.com

Was ist die i-Kfz?

Mit der vierten Stufe des Projektes i-Kfz digita­li­siert das Bundes­mi­nis­terium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Fahrzeug­zu­las­sungs­wesen in Deutschland weiter. Hinter­grund ist die am 1. September in Kraft getretene Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Was alle Autofahrer wohl besonders freuen wird: Sobald man den neuen Pkw online angemeldet hat, steht einem nichts mehr im Wege direkt loszu­fahren. Als Nachweis für die Zulassung dient in den ersten zehn Tagen vielmehr ein digitaler Bescheid, der in der Regel sofort nach der Überprüfung des Antrages zur Verfügung steht. Der Fahrzeug­halter muss nicht mehr warten, bis ihm die entspre­chenden Papiere ausge­händigt werden.

Hinzu kommt, dass Zulas­sungen über eine sogenannte Großkun­den­schnitt­stelle ab sofort möglich sind. Das erleichtert den oftmals zeitauf­wen­digen Kfz-Zulassungsprozess für Autohäuser und Zulas­sungs­dienste, die mehr als 500 solcher Anträge pro Jahr stellen.

Was benötigt man für die i-Kfz?

Um den vollkommen digitalen Service nutzen zu können, müssen Fahrzeug­halter eine Reihe von Dokumenten besitzen. Grund­sätzlich funktio­niert es nur dann, wenn alle Unter­lagen digital lesbar sind. Das Verkehrs­mi­nis­terium erklärt auf seiner Inter­net­seite, was man alles dazu braucht:

  • Zulas­sungs­do­kument Teil I und Teil II – im Volks­munde auch als Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief bekannt
  • Gültige elektro­nische Versi­che­rungs­be­stä­tigung (eVB-Nummer)
  • Valide Haupt­un­ter­su­chung (HU) und unter Umständen eine Sicher­heits­prüfung (SP)
  • Bankver­bindung (IBAN) oder auch ein SEPA-Mandat
  • Karten­le­se­gerät oder ein Smart­phone mit einer Ausweis-App
  • Perso­nal­ausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion

Der Ausweis wird für die Bestä­tigung der Identität gebraucht, wer aller­dings keinen hat, kann zur Identi­fi­zierung auch andere Verfahren benutzen: Ein elektro­ni­scher Aufent­halts­titel oder die BundID mit ELSTER-Zertifikat kann unter anderem auch verwendet werden.

Wie funktio­niert die Online-Anmeldung?

Für die Anmeldung des Autos ist die örtliche Zulas­sungs­be­hörde der kreis­freien Städte oder Landkreise zuständig. Das bedeutet: Um auf das i-Kfz-Portal zugreifen zu können, müssen Sie die Webseite ihrer lokalen Zulas­sungs­be­hörde besuchen. Sobald man die richtige Seite gefunden hat, ist eine Identitäts-Bestätigung erfor­derlich. Dann, so erklärt es das BMDV, sind nur folgende Schritte nötig:

  1. Sicher­heitscode des Fahrzeug­briefes freilegen
  2. Notwendige Daten in die Antrags­maske des Portals eingeben: 
    • Kfz-Kennzeichen und gegebe­nen­falls Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Code der Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil II
    • Datum der gültigen HU und je nach Fahrzeugtyp einer gültigen SP
    • eVB-Nummer zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Konto­ver­bindung des Halters für die Beglei­chung der Kfz-Steuer
  3. Freies Kennzeichen auswählen oder im Voraus reser­viertes Auto-Kennzeichen angeben
  4. Zahlung der Verwal­tungs­ge­bühren über ein e-Payment-System (welche Zahlungs­me­thode zur Verfügung stehen, kann von Behörde zu Behörde variieren)
  5. Die einge­tra­genen Infor­ma­tionen überprüfen und bestätigen

Wer die Anwei­sungen haargenau befolgt hat, sollte einen vorläu­figen Zulas­sungs­nachweis bekommen haben. Wichtig zu wissen: Wird der Nachweis nicht innerhalb von 30 Minuten herun­ter­ge­laden oder per E-Mail an sich selbst geschickt, könnte die Online-Fahrzeuganmeldung nicht rechts­gültig sein. Und der Fahrzeug­halter muss auf die Zustellung der Dokumente im Brief­kasten warten. Auf der Inter­net­seite des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­riums finden Sie weitere Informationen.

Wie viel kostet der Service?

Neben den Zeiter­spar­nissen durch die Nutzung des Online-Portals, sollen auch die Kosten für den Verwal­tungs­aufwand spürbar geringer ausfallen. Bundes­ver­kehrs­mi­nister Volker Wissing (FDP) verkündete erfreut in einer Presse­mit­teilung: „Germany goes digital: Mit der vierten Stufe der inter­net­ba­sierten Fahrzeug­zu­lassung i-Kfz erreichen wir einen Meilen­stein für die digitale Verwaltung in Deutschland.“ Und: „Die Fahrzeug­zu­lassung wird einfacher, schneller und günstiger.“ Doch stimmt das so?

Der ADAC vergleicht in einem Beitrag die Preise für die Antrag­stellung online und vor Ort und kommt zum anderen Ergebnis: Überra­schen­der­weise sind die meisten Dienst­leis­tungen über das digitale Portal tatsächlich teurer geworden:

  • Erstzu­lassung: 27,90 statt 27 Euro
  • Umschreibung in einen anderen Zulas­sungs­bezirk und Zuteilung eines neuen Kennzei­chens, mit und ohne Halter­wechsel: 28,20 statt 27 Euro

Nur die Abmeldung eines Autos stellt sich als kosten­güns­tiger heraus, diese kostet über die Webseite lediglich 5,70 statt 6,90 Euro

Ist die digitale Kfz-Zulassung bundesweit verfügbar?

Angeblich ist der neue Service laut dem BMDV seit Anfang September bundesweit verfügbar. In der Realität ist es nicht wirklich so, denn für die Umsetzung ist das Minis­terium nicht verant­wortlich, sondern die einzelnen Bundesländer.

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Quellen: adac.de, bmdv.de, bmdv.de