Drei der wichtigsten Fälle, bei denen die Regelsätze übertroffen werden können
Es kann so schnell gehen: Einmal im falschen Moment zu stark aufs Gaspedal getreten und schon löst der Blitzer aus. „Einmal ist keinmal“, werden viele denken. Doch auch ein einmaliger Geschwindigkeitsverstoß kann richtig teuer werden und die Strafe sogar höher ausfallen als im Bußgeldkatalog vorgesehen. In welchen drei wichtigsten Fällen das möglich ist und wie man horrende Strafen vermeidet, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Bußgeldkatalog übertroffen
Grundsätzlich gibt der Bußgeldkatalog die Höhe der Strafe für einen Tempoverstoß vor. In bestimmten Fällen kann die Buße aber höher ausfallen, als darin vorgesehen. Auch wenn es Autofahrer ärgert: Die Geldstrafe höher anzusetzen, ist nicht verboten, „denn die Regelsätze gelten grundsätzlich für den sogenannten Ersttäter sowie nur bei fahrlässigem Begehen und bei gewöhnlichen Tatumständen“, so Verkehrsexperte Louven.
1) Vorsatz
Wenn ein Autofahrer die Geschwindigkeitsbeschränkung kennt und bewusst dagegen verstößt, handelt er vorsätzlich. Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, aber auch die Beschilderungssituation gelten Rechtsexperte Louven zufolge als Indizien für Vorsatz:
„Wer innerorts statt der allgemein erlaubten 50 km/h beispielsweise mit 90 km/h unterwegs ist, hat somit ein Problem. Schließlich sollte jeder Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften kennen“, so der Experte.
Für viele Amtsrichter sei das Grund genug, um Vorsatz anzunehmen und den Regelsatz zu verdoppeln. Auch das Übersehen eines innerörtlichen Verkehrsschildes ist daher keine empfehlenswerte Ausrede. Die Kenntnis der generellen Temporegeln wird vorausgesetzt.
Die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf an den Täter bilden die Grundlage für die Bemessung der Geldbuße, weiß Tom Louven aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Paragraf 17.
2) Vorsatz verplappert
Auch wenn man von der Polizei zur Rede gestellt wird, gilt: Schweigen ist Gold. Auf Rechtfertigungen und Erklärungsversuche gegenüber den Ordnungshütern sollte unbedingt verzichtet werden. Nur die eigene Identität muss preisgegeben werden.
Das Eingeständnis einer Geschwindigkeitsüberschreitung wegen Eile oder Termindruck kommt einem Geständnis des eigenen Vorsatzes gleich. Anwalt Louven empfiehlt daher: „Besser ist es, sich nicht zur Sache zu äußern. Denn meist belastet man sich dabei selbst.“
3) Wiederholungstäter
Hinzu kommt, dass Voreintragungen im Fahreignungsregister - aus der Sicht des Autofahrers betrachtet - einen negativen Einfluss auf die Bußgeldhöhe haben können. Fällt der Verkehrssünder durch wiederholtes Fehlverhalten auf, drohen in solchen Fällen erhöhte Strafen. Dabei muss es sich nicht unbedingt um denselben Verstoß handeln.
Kleines Vergehen, großes Bußgeld
Eine hohe Geldbuße für ein vergleichsweise geringfügiges Vergehen ist also durchaus möglich. Im Falle einer Gefährdung anderer Personen oder der Beteiligung an einem Unfall können die Strafen grundsätzlich deutlich höher ausfallen.
Neben Vorsatz und Vorgeschichte kann zudem auch das Einkommen des Verkehrssünders für das Strafmaß in Betracht gezogen werden. Bei geringfügigen Verstößen ist dies aber laut Ordnungswidrigkeitengesetz nicht vorgesehen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: bild.de