Höhere Bußgelder
Die Bußgelder sind erhöht worden und schon wird die erste Kontrollaktion angekündigt. Die Berliner Ordnungsämter planen bereits nächste Woche in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion den Verkehr zu kontrollieren.
Besonders im Visier stehen das Parken in zweiter Reihe, auf Busspuren sowie auf Geh- und Radwegen. Aber auch gegen Fahrradfahrer, die auf dem Bürgersteig fahren, wollen die Behörden verstärkt vorgehen.
- unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen (min. 55 €)
- unerlaubtes Parken auf Schutzstreifen (min. 55 €)
- unerlaubtes Parken in zweiter Reihe und auf Busspuren (min. 55 €)
- unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg (min. 55 €)
- unerlaubtes Parken auf Schwerbehindertenparkplatz (min. 55 €)
- unerlaubtes Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge (min. 55 €)
- Parken ohne gültigen Parkschein (min. 20 €)
Mit der Aktion solle nach der Verzögerung des Inkrafttretens des neuen Bußgeldkatalogs das Bewusstsein für den neuen Bußgeldkatalog geschärft werden, heißt es in der Presseerklärung der Ordnungsämter. Ziel sei ein besserer Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer durch spürbarere Ahndungen entsprechender Verstöße. Die höheren Sanktionen sollen zudem verhindern, dass Verkehrsteilnehmer manche Bußgelder bewusst in Kauf nehmen. Dies betreffe auch das Parken ohne gültigen Parkschein.
Bei der Schwerpunktaktion sollen vor allem Verkehrsverstöße ins Auge gefasst werden, die sich negativ auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auswirken oder mit besonderen Behinderungen einhergehen. Die Ergebnisse der Aktion sollen anschließend in der 46. Kalenderwoche bekannt gegeben werden.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.