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Was tun, wenn es im Auto kalt und diesig wird?

Hurra, der Herbst ist da. Ein Blick aufs Thermo­meter genügt, um zu wissen: Wer sich früh ins Auto setzt, den fröstelt es. Viele Autofahrer wünschen sich jetzt nichts sehnlicher, als die Heizung aufzu­drehen und sich im Fahrzeug wohlige Wärme zu verschaffen. Doch wer den Motor zum Heizen laufen lässt, riskiert in bestimmten Fällen ein Bußgeld.

Wenn es kalt wird: Diese Bußgeldfallen in Herbst und Winter können teuer werden
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Kaltstart im Stau

Der Motor wurde gerade erst gestartet, die Heizung braucht noch Zeit zum Aufheizen und schon landet man wieder im Verkehrsstau. Für viele ist die Lösung klar: Der Motor läuft weiter, damit die Heizung nicht unter­brochen wird.

Diesen Autofahrern ist aller­dings nicht bewusst, dass die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) in diesem Zusam­menhang strenge Vorschriften hat.

Riskantes Heizver­halten

Einer­seits gibt es keine spezi­fi­schen Regelungen, die sich direkt mit dem Heizver­halten von Autofahrern befassen. Anderer­seits wird es aber relevant, wenn bestimmte Vorschriften nicht einge­halten werden. Wer beispiels­weise im Stau den Motor laufen lässt, weil das Fahrzeug noch nicht die gewünschte Tempe­ratur erreicht hat, verstößt gegen die StVO und kann dafür belangt werden.

Motor anlassen? Das sagt die StVO

Der Kern des Problems liegt in Paragraf 30 der Straßen­ver­kehrs­ordnung. In Absatz 1 mit dem Titel: „Umwelt­schutz, Sonn- und Feier­tags­fahr­verbot“, heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere verboten, Fahrzeug­mo­toren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeug­türen übermäßig laut zu schließen.“

Wer also dabei erwischt wird, wie er den Motor unnötig zum Heizen anlässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Und das beträgt in der Regel 80 Euro.

Freie Sicht muss sein

Eine weitere Stolper­falle befindet sich direkt vor der Nase des Fahrers – die Windschutz­scheibe. Auch das Fahren mit beschla­genen Fenstern gilt als Ordnungs­wid­rigkeit, da die verrin­gerte Sicht die Gefahr von Unfällen deutlich steigert.

Die Scheiben beschlagen, weil sich auf kaltem Glas winzige Wasser­tropfen bilden. Besonders oft kommt dies in der Herbst- und Winter­saison vor, da kalte Luft weniger Feuch­tigkeit halten kann. Diese entstehen durch nasse Kleidung, die Atemluft der Insassen, undichte Stellen sowie blockierte Wasserabläufe.

Die StVO gibt vor, dass Autofahrer für freie Sicht zu sorgen haben. Ist das Blickfeld dennoch einge­schränkt, droht ein Bußgeld von 10 Euro, das sich bei einem Unfall deutlich erhöhen kann.

Was tun, wenn die Scheibe beschlägt?

Um Bußgelder zu vermeiden und eine freie Sicht zu haben, sollten die Fahrzeug­fenster geöffnet werden, damit die feuchte Luft entweichen kann. Auch die Klima­anlage kann im Winter genutzt werden, da sie die Luft wirkungsvoll trocknet.

Es empfiehlt sich, die Heizung und das Gebläse laufen zu lassen, denn warme Luft kann mehr Feuch­tigkeit aufnehmen. Dabei ist Umluft­be­trieb zu vermeiden. Statt­dessen sollte trockene Frischluft von außen zugeführt werden. Auch ein Schei­ben­schwamm kann helfen, die Gläser schnell wieder freizubekommen.

Um das Problem auch langfristig effektiv in den Griff zu bekommen, sollten die Wasser­ab­läufe unter der Windschutz­scheibe regel­mäßig gereinigt werden. Undichte Stellen sind in der Werkstatt zu reparieren und der Innen­raum­filter sollte alle 15.000 Kilometer gewechselt werden, um das Beschlagen der Scheiben zu reduzieren.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

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Quellen: focus.de, t-online.de