Was tun, wenn es im Auto kalt und diesig wird?
Hurra, der Herbst ist da. Ein Blick aufs Thermometer genügt, um zu wissen: Wer sich früh ins Auto setzt, den fröstelt es. Viele Autofahrer wünschen sich jetzt nichts sehnlicher, als die Heizung aufzudrehen und sich im Fahrzeug wohlige Wärme zu verschaffen. Doch wer den Motor zum Heizen laufen lässt, riskiert in bestimmten Fällen ein Bußgeld.
Kaltstart im Stau
Der Motor wurde gerade erst gestartet, die Heizung braucht noch Zeit zum Aufheizen und schon landet man wieder im Verkehrsstau. Für viele ist die Lösung klar: Der Motor läuft weiter, damit die Heizung nicht unterbrochen wird.
Diesen Autofahrern ist allerdings nicht bewusst, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in diesem Zusammenhang strenge Vorschriften hat.
Riskantes Heizverhalten
Einerseits gibt es keine spezifischen Regelungen, die sich direkt mit dem Heizverhalten von Autofahrern befassen. Andererseits wird es aber relevant, wenn bestimmte Vorschriften nicht eingehalten werden. Wer beispielsweise im Stau den Motor laufen lässt, weil das Fahrzeug noch nicht die gewünschte Temperatur erreicht hat, verstößt gegen die StVO und kann dafür belangt werden.
Motor anlassen? Das sagt die StVO
Der Kern des Problems liegt in Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung. In Absatz 1 mit dem Titel: „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“, heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“
Wer also dabei erwischt wird, wie er den Motor unnötig zum Heizen anlässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Und das beträgt in der Regel 80 Euro.
Freie Sicht muss sein
Eine weitere Stolperfalle befindet sich direkt vor der Nase des Fahrers – die Windschutzscheibe. Auch das Fahren mit beschlagenen Fenstern gilt als Ordnungswidrigkeit, da die verringerte Sicht die Gefahr von Unfällen deutlich steigert.
Die Scheiben beschlagen, weil sich auf kaltem Glas winzige Wassertropfen bilden. Besonders oft kommt dies in der Herbst- und Wintersaison vor, da kalte Luft weniger Feuchtigkeit halten kann. Diese entstehen durch nasse Kleidung, die Atemluft der Insassen, undichte Stellen sowie blockierte Wasserabläufe.
Die StVO gibt vor, dass Autofahrer für freie Sicht zu sorgen haben. Ist das Blickfeld dennoch eingeschränkt, droht ein Bußgeld von 10 Euro, das sich bei einem Unfall deutlich erhöhen kann.
Was tun, wenn die Scheibe beschlägt?
Um Bußgelder zu vermeiden und eine freie Sicht zu haben, sollten die Fahrzeugfenster geöffnet werden, damit die feuchte Luft entweichen kann. Auch die Klimaanlage kann im Winter genutzt werden, da sie die Luft wirkungsvoll trocknet.
Es empfiehlt sich, die Heizung und das Gebläse laufen zu lassen, denn warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Dabei ist Umluftbetrieb zu vermeiden. Stattdessen sollte trockene Frischluft von außen zugeführt werden. Auch ein Scheibenschwamm kann helfen, die Gläser schnell wieder freizubekommen.
Um das Problem auch langfristig effektiv in den Griff zu bekommen, sollten die Wasserabläufe unter der Windschutzscheibe regelmäßig gereinigt werden. Undichte Stellen sind in der Werkstatt zu reparieren und der Innenraumfilter sollte alle 15.000 Kilometer gewechselt werden, um das Beschlagen der Scheiben zu reduzieren.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
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Quellen: focus.de, t-online.de