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EU-Parlament stimmt für länder­über­grei­fende Verfolgung von Verkehrsverstößen

Noch kommen Raser, Falsch­parker und Verkehrs­sünder, die in einem anderen EU-Land erwischt werden, ohne Strafe davon. Doch das soll bald vorbei sein: Das Europäische Parlament hat in Straßburg für eine stärkere Zusam­men­arbeit der Mitglied­staaten bei Verkehrs­ver­stößen gestimmt. Wer im Urlaub in einem anderen EU-Land geblitzt wird, muss künftig damit rechnen, in seinem Heimatland zur Kasse gebeten zu werden.

EU-weite Knöllchen? Grenzübergreifende Verfolgung rückt näher
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40 Prozent aller Verstöße bleiben ungestraft

Nach Angaben des Europäi­schen Parla­ments bleiben derzeit rund 40 Prozent der grenz­über­schrei­tenden Verkehrs­ver­stöße ungeahndet. Die neue Regelung soll daher dafür sorgen, dass die Behörden des jewei­ligen Heimat­landes effektive Möglich­keiten zur Eintreibung der Bußgelder erhalten.

Voraus­setzung ist, dass der betroffene Staat die Einziehung beauf­tragt, die Geldbuße mehr als 70 Euro beträgt und alle anderen Rechts­mittel ausge­schöpft sind. Privaten Unter­nehmen soll die Eintreibung von Bußgeldern von EU-Ausländern aller­dings untersagt werden.

EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis

Auch Fahrverbote und Führer­schein­entzug will die EU in Zukunft länder­über­greifend durch­setzen. Die Amtshil­fe­ver­fahren zwischen den Ländern sollen hierzu gestärkt werden. Bislang können Führer­scheine nur in dem Land, das die Strafe verhängt, entzogen werden.

Künftig sollen EU-weit Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen von 50 km/h bezie­hungs­weise 30 km/h innerhalb geschlos­sener Ortschaften zum Führer­schein­entzug führen. Zu diesem Zweck werden Infor­ma­tionen über den Entzug der Fahrerlaubnis automa­tisch mit dem Mitglied­staat ausge­tauscht, der die Fahrerlaubnis erteilt hat.

Ordnungs­wid­rig­keiten werden in Deutschland zivil­rechtlich geahndet. Geldstrafen hingegen werden nach dem Straf­ge­setzbuch bei schweren Straf­taten von den Gerichten verhängt und richten sich nach den Einkom­mens­ver­hält­nissen des Täters.

Zustimmung der Mitglied­staaten steht aus

Das Abkommen sieht auch eine Erwei­terung des Katalogs der Verkehrs­ver­gehen vor, die grenz­über­schrei­tende Verfahren auslösen können. Neben Fehlver­halten wie zu schnellem Fahren oder Fahren unter Alkohol­ein­fluss sollen ab Inkraft­treten der neuen Regeln auch gefähr­liches Parken und Überholen sowie Fahrer­flucht und das Missachten durch­ge­zo­gener Linien dazu gehören.

Die grenz­über­schrei­tende Verfolgung bedarf noch der Zustimmung der Mitglied­staaten der Europäi­schen Union. Diese gilt aber als Formsache. In einem letzten Schritt müssen die neuen Regelungen in natio­nales Recht übersetzt werden. Dafür ist eine Übergangs­frist von 30 Monaten geplant.

Bußgeld­be­scheide aus dem Ausland nicht ignorieren!

Bußgeld­be­scheide aus dem Ausland sollten jedoch bis zum Inkraft­treten der neuen Regelung nicht entsorgt oder gar ignoriert werden. Zumindest dann nicht, wenn man wieder in das Land einreisen möchte. Die Bescheide verjähren in Ländern wie Italien oder Spanien erst nach einigen Jahren. Offene Forde­rungen können bei einer Verkehrs- oder Passkon­trolle am Flughafen durch die Ordnungs­hüter festge­stellt und einge­trieben werden.

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Quelle: zeit.de, merkur.de