Worauf beim Fehlen eines Tempolimits zu achten ist
Für so manchen PS-Enthusiasten aus dem Ausland ist die deutsche Autobahn ein Sehnsuchtsort. Selbst im Reisekatalog wird um solche Autofahrer geworben. In ihrer schwärmerischen Vorstellung brausen die Fahrzeuge auf der „German Autobahn“ schier unbegrenzt und ungebremst über die mehrspurigen Fahrbahnen. Doch ist das wirklich so? Lesen Sie hier, wie grenzenlos der Geschwindigkeitsrausch in Germany tatsächlich ist und welche Regeln und Einschränkungen dennoch zu beachten sind.
Nicht Licht-, sondern Richtgeschwindigkeit
Wer sich regelmäßig auf Deutschlands Autobahnen bewegt, weiß: Ganz so grenzenlos wie in den Träumen einiger Tempofreaks ist sie keineswegs. Zunächst gibt es die berühmte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung für Straßen ohne zulässiges Maximaltempo, die bei günstigen Wetter-, Straßen- und Sichtverhältnissen gilt. Sie ist in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung festgelegt und betrifft alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen.
Auch ohne Tempolimit haftbar
Es klingt paradox, aber auch ohne explizit ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung kann das Überschreiten der angeratenen 130 km/h Folgen haben. Das zeigt der Fall eines Audi-RS6-Fahrers, der mit etwa 200 km/h auf der linken Spur mit einem von rechts ausscherenden Wohnmobil kollidierte.
Das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 7382/21 e) sprach ihm eine Mitschuld zu, da er mit der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 70 km/h eine erhöhte Betriebsgefahr seines Fahrzeugs in Kauf genommen hatte. Laut dem Gericht wäre der Unfall bei geringerer Geschwindigkeit vermeidbar gewesen.
Feinstes Entertainment – bei 200 km/h?
Wer dennoch mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sein will, sollte es sich gut überlegen und seine Aufmerksamkeit vollkommen auf das Fahren richten. Das sagt auch das Oberlandesgericht Nürnberg, das den Fahrer eines Mietwagens zu 12.000 Euro Schadensersatz an die Leihfirma verurteilte (Az.: 13 U 1296/17). Er hatte bei Tempo 200 das Infotainmentsystem seines Fahrzeuges bedient und war in der Folge mit der Mittelleitplanke zusammengestoßen. Das Fahrzeug wurde schwer beschädigt.
Rasen kann auch ohne Unfall zu Strafen führen
Aber auch ohne Unfall kann das Rasen auf der Autobahn geahndet werden. In Paragraf 315d Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) werden Strafen für „Einzelrennen“ beziehungsweise „Alleinraser“ definiert: „Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
417 km/h im Single-Player-Modus
Einer solchen Bestrafung konnte ein tschechischer Bugatti-Fahrer gerade noch entkommen, der auf der A2 mit Geschwindigkeiten bis zu 417 km/h ein „Rennen gegen sich selbst“ gefahren sein soll. Der Geschäftsmann nahm seine Fahrt sogar mit dem Smartphone auf. Sein Video wurde ungefähr 11 Millionen Mal im Netz angeschaut. Weitere Ermittlungen verwarf die Staatsanwaltschaft aber, da sowohl die Sicht- und Wetterverhältnisse als auch das PS-starke Fahrzeug selbst eine solche Geschwindigkeit zuließen. Zudem habe es keine Anhaltspunkte für eine unsichere Fahrweise gegeben.
Wann endet das Tempolimit?
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten auf der Autobahn immer so lange, bis sie durch ein Aufhebungszeichen oder eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung beendet werden. Hat man eine Auffahrt, eine Kreuzung oder eine ausgeschaltete Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) passiert, ist demnach das Tempolimit nicht automatisch aufgehoben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Geschwindigkeitsbeschränkungen, die mit einem Gefahrenzeichen kombiniert sind, enden auch ohne Aufhebungsschild nach Passieren der Gefahrenstelle.
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