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Worauf beim Fehlen eines Tempo­limits zu achten ist

Für so manchen PS-Enthusiasten aus dem Ausland ist die deutsche Autobahn ein Sehnsuchtsort. Selbst im Reise­ka­talog wird um solche Autofahrer geworben. In ihrer schwär­me­ri­schen Vorstellung brausen die Fahrzeuge auf der „German Autobahn“ schier unbegrenzt und ungebremst über die mehrspu­rigen Fahrbahnen. Doch ist das wirklich so? Lesen Sie hier, wie grenzenlos der Geschwin­dig­keits­rausch in Germany tatsächlich ist und welche Regeln und Einschrän­kungen dennoch zu beachten sind.

Ungebremste Möglichkeiten auf Deutschlands Autobahnen?
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Nicht Licht-, sondern Richtgeschwindigkeit

Wer sich regel­mäßig auf Deutsch­lands Autobahnen bewegt, weiß: Ganz so grenzenlos wie in den Träumen einiger Tempo­freaks ist sie keineswegs. Zunächst gibt es die berühmte Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung für Straßen ohne zuläs­siges Maximal­tempo, die bei günstigen Wetter-, Straßen- und Sicht­ver­hält­nissen gilt. Sie ist in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung festgelegt und betrifft alle Kraft­fahr­zeuge mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht bis 3,5 Tonnen.

Auch ohne Tempo­limit haftbar

Es klingt paradox, aber auch ohne explizit ausge­schil­derte Geschwin­dig­keits­be­grenzung kann das Überschreiten der angera­tenen 130 km/h Folgen haben. Das zeigt der Fall eines Audi-RS6-Fahrers, der mit etwa 200 km/h auf der linken Spur mit einem von rechts aussche­renden Wohnmobil kollidierte.

Das Oberlan­des­ge­richt München (Az.: 10 U 7382/21 e) sprach ihm eine Mitschuld zu, da er mit der Überschreitung der Richt­ge­schwin­digkeit um 70 km/h eine erhöhte Betriebs­gefahr seines Fahrzeugs in Kauf genommen hatte. Laut dem Gericht wäre der Unfall bei gerin­gerer Geschwin­digkeit vermeidbar gewesen.

Feinstes Enter­tainment – bei 200 km/h?

Wer dennoch mit hohen Geschwin­dig­keiten unterwegs sein will, sollte es sich gut überlegen und seine Aufmerk­samkeit vollkommen auf das Fahren richten. Das sagt auch das Oberlan­des­ge­richt Nürnberg, das den Fahrer eines Mietwagens zu 12.000 Euro Schadens­ersatz an die Leihfirma verur­teilte (Az.: 13 U 1296/17). Er hatte bei Tempo 200 das Infotain­ment­system seines Fahrzeuges bedient und war in der Folge mit der Mittel­leit­planke zusam­men­ge­stoßen. Das Fahrzeug wurde schwer beschädigt.

Rasen kann auch ohne Unfall zu Strafen führen

Aber auch ohne Unfall kann das Rasen auf der Autobahn geahndet werden. In Paragraf 315d Absatz 3 des Straf­ge­setz­buchs (StGB) werden Strafen für „Einzel­rennen“ bezie­hungs­weise „Allein­raser“ definiert: „Wer sich im Straßen­verkehr als Kraft­fahr­zeug­führer mit nicht angepasster Geschwin­digkeit und grob verkehrs­widrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchst­mög­liche Geschwin­digkeit zu erreichen, wird mit Freiheits­strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

417 km/h im Single-Player-Modus

Einer solchen Bestrafung konnte ein tsche­chi­scher Bugatti-Fahrer gerade noch entkommen, der auf der A2 mit Geschwin­dig­keiten bis zu 417 km/h ein „Rennen gegen sich selbst“ gefahren sein soll. Der Geschäftsmann nahm seine Fahrt sogar mit dem Smart­phone auf. Sein Video wurde ungefähr 11 Millionen Mal im Netz angeschaut. Weitere Ermitt­lungen verwarf die Staats­an­walt­schaft aber, da sowohl die Sicht- und Wetter­ver­hält­nisse als auch das PS-starke Fahrzeug selbst eine solche Geschwin­digkeit zuließen. Zudem habe es keine Anhalts­punkte für eine unsichere Fahrweise gegeben.

Wann endet das Tempolimit?

Geschwin­dig­keits­be­schrän­kungen gelten auf der Autobahn immer so lange, bis sie durch ein Aufhe­bungs­zeichen oder eine neue Geschwin­dig­keits­be­schränkung beendet werden. Hat man eine Auffahrt, eine Kreuzung oder eine ausge­schaltete Verkehrs­be­ein­flus­sungs­anlage (VBA) passiert, ist demnach das Tempo­limit nicht automa­tisch aufge­hoben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Geschwin­dig­keits­be­schrän­kungen, die mit einem Gefah­ren­zeichen kombi­niert sind, enden auch ohne Aufhe­bungs­schild nach Passieren der Gefahrenstelle.

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Quellen: merkur.de, adac.de