Diese Fristen sollten Sie beachten
Laut EU-Richtlinien sind Führerscheine, die ab 2013 gemacht wurden, nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach umgetauscht werden. Für ältere Führerschein gibt es noch eine Schonzeit. Die erste Frist ist allerdings schon im Januar 2022.
Laut ADAC müssen ab 2022 bereits ungefähr 43 Millionen Führerscheine ausgetauscht werden. Die Führerscheine sollen dann fälschungssicherer sein. In den nächsten Jahren müssen zunächst sowohl die Papier-Führerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden als auch die Scheckkartenführerscheine von 1999 bis zum 18.1.2013 umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt zunächst per Geburts- oder Ausstellungsjahr.
Umtausch nach Geburtsjahr
Diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Weitere Fristen sind:
- Fahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 sollten ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 tauschen.
- Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt die Frist bis zum 19. Januar 2024.
- Für die Jahrgänge ab 1970 gilt der 19. Januar 2025.
- Für die Jahrgänge vor 1953 gilt der 19. Januar 2033.
Umtausch nach Ausstellungsjahr
Laut tz.de gibt es zudem weitere Fristen für die Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dabei ist das Datum der Ausstellung von Bedeutung.
- Bis zum 19. Januar 2026 sollen Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2021 ausgestellt wurden.
- Für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 ist der 19. Januar 2029 vorgesehen.
- Für 2005 bis 2007 gilt der 19. Januar 2028.
- Für das Jahr 2008 gilt der 19. Januar 2029.
- Für das Jahr 2009 ist eine Frist bis zum 19. Januar 2030 vorgesehen.
- Für das Jahr 2010 gilt der 19. Januar 2031.
- Für das Jahr 2011 gilt der 19. Januar 2031.
- Führerschiene, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt der 19. Januar 2033 als Umtauschfrist.
Wie funktioniert der Umtausch des Führerscheins?
Um den Führerschein umzutauschen, gehen Sie zu Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Dort können Sie einen Antrag stellen. Für den Umtausch des Führerscheins benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass. Zudem braucht die Behörde ein biometrisches Passfoto, um einen neuen Führerschein auszustellen. Dies kostet ungefähr 25 Euro.
Wurde Ihr Führerschein vor dem Jahr 1999 ausgestellt und Sie wohnen nicht mehr im Bereich der Zuständigkeit der damaligen Führerscheinstelle, benötigen Sie zudem eine Karteikartenabschrift der damaligen Behörde.
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