EU-Ministerrat will einheitliche Strafen für Tempoverstöße, Alkoholfahrten und schwere Unfälle
Wer in einem EU-Land seinen Führerschein verliert, muss bald damit rechnen, auch in den anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr fahren zu dürfen. Denn schwere Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol- und Drogenfahrten oder gefährliche Unfälle sollen nach dem Willen des EU-Ministerrats künftig europaweit geahndet werden. Auch Verkehrsminister Volker Wissing und der ADAC befürworten eine solche Vereinheitlichung der Verkehrsregeln. Das EU-Parlament muss aber noch zustimmen.
Mehrheit im Ministerrat für Harmonisierung der Strafen
„Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen“, so der mittlerweile parteilose Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
Eine Mehrheit der EU-Staaten hat sich in Brüssel für die Umsetzung eines solchen Vorschlags ausgesprochen, wie der EU-Ministerrat mitteilte. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit in allen Mitgliedstaaten zu erhöhen.
Bisher galt in Europa: Wer im Ausland seinen Führerschein verliert, kann im Heimatland einfach weiterfahren. Wer zum Beispiel im Sommerurlaub von einer italienischen Radarfalle erwischt wurde, konnte in Deutschland dafür nicht belangt werden. Damit soll nun Schluss sein.
ADAC: Fehlverhalten im Ausland soll nicht folgenlos bleiben
Auch der ADAC ist für eine EU-weite Strafverfolgung von schweren Verkehrsverstößen: „Dass ein gravierendes Fehlverhalten im Ausland auch im Wohnsitzstaat nicht mehr länger folgenlos bleiben soll, kann eine verkehrserzieherische Wirkung entfalten“, so Bernd Gstatter, Auslands-Rechtsexperte beim ADAC.
Fahrverbote ab drei Monaten sollen EU-weit gelten
Damit wäre der Entzug der Fahrerlaubnis für das gesamte Gebiet der EU möglich. Dies sei nach Ansicht von Bundesverkehrsminister Wissing vor allem für den Transitstaat Deutschland von erheblicher Bedeutung.
Die Bestimmungen sollen aber erst für Fahrverbote ab drei Monaten gelten. Bei Verboten unter drei Monaten wird die vorgesehene Richtlinie gemäß dem Wunsch der Mitglieder des Rates der Europäischen Union keine Gültigkeit haben.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Laut einer Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums wird es aber auch Ausnahmen geben. Der Ausstellerstaat sei nicht zur europaweiten Durchsetzung des Fahrverbots verpflichtet, wenn der betreffende schwere Verkehrsverstoß dort nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde.
In Fällen, in denen im ausstellenden Mitgliedstaat kein Führerscheinentzug vorgesehen ist, sollte jedoch ein Fahrverbot verhängt und die Fahreignung des Täters überprüft werden.
Beim Verlust des Führerscheins müsse dieser nach dem Willen des Ministerrats aber nicht im Land der Straftat, sondern im Land des Wohnsitzes neu beantragt werden.
EU-Parlament muss noch zustimmen
Bevor die neue Vorgabe aber in Stein gemeißelt ist und in Kraft treten kann, muss sie noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. In Straßburg hatte man sich allerdings schon Anfang des Jahres grundsätzlich offen dafür gezeigt, schwere Verkehrsverstöße EU-weit zu ahnden.
Stimmt auch das Europäische Parlament zu, ist der legislative Drops aber noch nicht gelutscht: Für das Übersetzen von EU-Richtlinien in nationales Recht werden in der Regel ein- bis zweijährige Übergangsfristen gewährt. Es dürfte also noch einige Zeit dauern, bis die EU-weite Ahndung schwerer Verkehrsverstöße bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis Realität wird.
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Quelle: tagesschau.de