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EU-Ministerrat will einheit­liche Strafen für Tempo­ver­stöße, Alkohol­fahrten und schwere Unfälle

Wer in einem EU-Land seinen Führer­schein verliert, muss bald damit rechnen, auch in den anderen Mitglieds­staaten nicht mehr fahren zu dürfen. Denn schwere Verkehrs­ver­stöße wie Geschwin­dig­keits­über­tre­tungen, Alkohol- und Drogen­fahrten oder gefähr­liche Unfälle sollen nach dem Willen des EU-Ministerrats künftig europaweit geahndet werden. Auch Verkehrs­mi­nister Volker Wissing und der ADAC befür­worten eine solche Verein­heit­li­chung der Verkehrs­regeln. Das EU-Parlament muss aber noch zustimmen.

Führerscheinentzug in der gesamten EU – Neue Regeln für schwere Verkehrsverstöße geplant
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Mehrheit im Minis­terrat für Harmo­ni­sierung der Strafen

„Wenn jemand den Führer­schein in einem Mitglied­staat der Europäi­schen Union verloren hat, weil er gegen Straßen­ver­kehrs­vor­schriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen“, so der mittler­weile parteilose Bundes­ver­kehrs­mi­nister Volker Wissing.

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat sich in Brüssel für die Umsetzung eines solchen Vorschlags ausge­sprochen, wie der EU-Ministerrat mitteilte. Ziel sei es, die Verkehrs­si­cherheit in allen Mitglied­staaten zu erhöhen.

Bisher galt in Europa: Wer im Ausland seinen Führer­schein verliert, kann im Heimatland einfach weiter­fahren. Wer zum Beispiel im Sommer­urlaub von einer italie­ni­schen Radar­falle erwischt wurde, konnte in Deutschland dafür nicht belangt werden. Damit soll nun Schluss sein.

ADAC: Fehlver­halten im Ausland soll nicht folgenlos bleiben

Auch der ADAC ist für eine EU-weite Straf­ver­folgung von schweren Verkehrs­ver­stößen: „Dass ein gravie­rendes Fehlver­halten im Ausland auch im Wohnsitz­staat nicht mehr länger folgenlos bleiben soll, kann eine verkehrs­er­zie­he­rische Wirkung entfalten“, so Bernd Gstatter, Auslands-Rechtsexperte beim ADAC.

Fahrverbote ab drei Monaten sollen EU-weit gelten

Damit wäre der Entzug der Fahrerlaubnis für das gesamte Gebiet der EU möglich. Dies sei nach Ansicht von Bundes­ver­kehrs­mi­nister Wissing vor allem für den Transit­staat Deutschland von erheb­licher Bedeutung.

Die Bestim­mungen sollen aber erst für Fahrverbote ab drei Monaten gelten. Bei Verboten unter drei Monaten wird die vorge­sehene Richt­linie gemäß dem Wunsch der Mitglieder des Rates der Europäi­schen Union keine Gültigkeit haben.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Laut einer Sprecherin des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­riums wird es aber auch Ausnahmen geben. Der Ausstel­ler­staat sei nicht zur europa­weiten Durch­setzung des Fahrverbots verpflichtet, wenn der betref­fende schwere Verkehrs­verstoß dort nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde.

In Fällen, in denen im ausstel­lenden Mitglied­staat kein Führer­schein­entzug vorge­sehen ist, sollte jedoch ein Fahrverbot verhängt und die Fahreignung des Täters überprüft werden.

Beim Verlust des Führer­scheins müsse dieser nach dem Willen des Minis­terrats aber nicht im Land der Straftat, sondern im Land des Wohnsitzes neu beantragt werden.

EU-Parlament muss noch zustimmen

Bevor die neue Vorgabe aber in Stein gemeißelt ist und in Kraft treten kann, muss sie noch mit dem Europäi­schen Parlament verhandelt werden. In Straßburg hatte man sich aller­dings schon Anfang des Jahres grund­sätzlich offen dafür gezeigt, schwere Verkehrs­ver­stöße EU-weit zu ahnden.

Stimmt auch das Europäische Parlament zu, ist der legis­lative Drops aber noch nicht gelutscht: Für das Übersetzen von EU-Richtlinien in natio­nales Recht werden in der Regel ein- bis zweijährige Übergangs­fristen gewährt. Es dürfte also noch einige Zeit dauern, bis die EU-weite Ahndung schwerer Verkehrs­ver­stöße bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis Realität wird.

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Quelle: tagesschau.de