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Eine der Schlüs­sel­fragen: Dürfen Fahrzeuge als Strafe einge­zogen werden?

Auf dem diesjäh­rigen 62. Verkehrs­ge­richtstag im nieder­säch­si­schen Goslar liegt der Fokus auf Themen des Straf­rechts. Die Teilnehmer und Arbeits­kreise des Kongresses widmen sich unter anderem der Frage, ob Fahrzeuge infolge von Trunken­heits­fahrten beschlag­nahmt werden sollten. Ebenfalls auf der Tages­ordnung stehen der Umgang mit Punkte­handel und Behör­den­täu­schung sowie die Entkri­mi­na­li­sierung der Unfall­flucht bei Sachschäden.

62. Verkehrsgerichtstag: Was ändert sich bei Trunkenheitsfahrt, Punktehandel und Fahrerflucht?
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Arbeits­kreise richten Empfeh­lungen an Gesetz­geber in Deutschland und EU

Drei Tage lang gehen in dieser Woche schät­zungs­weise 1.700 Teilnehmer und Fachleute aus Justiz, Wissen­schaft, Verbänden und Behörden in den Austausch zum Verkehrs­recht. Der jährlich statt­fin­dende Kongress gehört zu den relevan­testen Exper­ten­treffen dieser Art in Deutschland. Insgesamt acht Arbeits­kreise kommen in Goslar zur Diskussion zusammen, die den Kongress am letzten Veran­stal­tungstag mit konkreten Empfeh­lungen für die Gesetz­geber in Deutschland und der EU abrunden.

Beschlag­nahmung des Fahrzeuges nach Alkoholfahrt?

In europäi­schen Nachbar­ländern wie Italien, Dänemark oder bald auch Polen müssen Trunken­heits­fahrer damit rechnen, dass ihr Fahrzeug als Strafe beschlag­nahmt und einge­zogen werden kann. In Goslar disku­tieren die Verkehrs­experten des ersten Arbeits­kreises in dieser Woche, ob es diese Möglichkeit auch in Deutschland geben soll. Der Einzug eines Fahrzeuges ist hierzu­lande bisher nur im Falle von illegalen Straßen­rennen oder als Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durchführbar.

Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) sowie der ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hille­brand stehen diesem Vorhaben skeptisch gegenüber. Man wolle Trunken­heits­fahrten zwar bekämpfen und sanktio­nieren, Änderungs­bedarf für das bestehende System sehe man aber nicht. Zudem könne man laut DAV illegale Straßen­rennen nicht mit einer Trunken­heits­fahrt vergleichen.

Schluss mit Punkte­handel und Behördentrickserei?

Das Erreichen der 8-Punkte-Highscore in der Kartei in Flensburg zählt zu den typischen Ursachen für das Einziehen des Führer­scheins. Damit es nicht so weit kommt, überreden manche Verkehrs­sünder Dritte, wie etwa ähnlich ausse­hende Verwandte, bei einem Verstoß die Punkte aufs eigene Konto zu nehmen oder bezahlen sie dafür.

Laut Rechts­experte Dr. Markus Schäpe vom ADAC gebe es hier keine eindeutige Rechtslage. Eine Täuschung der Behörden sei daher im Moment noch möglich. Man erhoffe sich von den Arbeits­kreisen in Goslar daher ein klares Signal an den Gesetz­geber, der dieses Schlupfloch schließen soll.

Reform der Unfall­flucht bei Sachschäden

Auch bei der Reform des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ lohnt ein Blick auf die Nachbar­länder. In Italien, Öster­reich oder den Nieder­landen etwa wurde die Unfall­flucht mit Sachschäden bereits (teil-)entkriminalisiert.

In Deutschland hatten das Verkehrs- sowie das Justiz­mi­nis­terium vergan­genes Jahr ähnliche Pläne verkündet und ein Eckpunk­te­papier vorge­stellt. Es sieht vor, dass an einem Unfall Betei­ligte bei einem Sachschaden nicht mehr am Unfallort warten müssen. Anstelle dessen soll eine digitale Melde­stelle zur Übermittlung von Schadens­mel­dungen einge­richtet werden. Gegen­wärtig machen sich Unfall­be­tei­ligte im Falle von Sachschäden und auch dann strafbar, wenn sie sich innerhalb von 48 Stunden melden.

ADAC und DAV begrüßen die aktuellen Reform­pläne und sprechen sich für eine Entkri­mi­na­li­sierung der Unfall­flucht im Falle von Sachschäden aus. Lediglich bei der konkreten Ausge­staltung der Warte­pflicht herrsche laut lto.de noch Klärungsbedarf.

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Quellen: adac.de, lto.de