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Welcher Lärmpegel bewegt sich noch im Rahmen der Verkehrsvorschriften?

Millionen von Menschen in Deutschland sind von Verkehrslärm betroffen. Zahlen des Umwelt­bun­des­amtes zufolge ist tagsüber etwa ein Viertel der Bevöl­kerung einer Geräusch­ku­lisse von mehr als 55 Dezibel ausge­setzt. Die Haupt­lärm­quellen sind Motoren, Reifen und Fahrbahnen. Doch wie laut darf ein Auto im Straßen­verkehr eigentlich sein und welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?

Laute Kfz
Choksa­wat­dikorn / shutterstock.com

Wie entsteht Straßenlärm?

Lärm im Straßen­verkehr entsteht durch das Verkehrs­auf­kommen und die einzelnen Schall­emis­sionen der Kraft­fahr­zeuge. Hinzu kommt das indivi­duelle Verhalten der Fahrzeug­führer, das sich in hohen Geschwin­dig­keiten und Motor­dreh­zahlen nieder­schlagen kann. Neben den Reifen und der Fahrbahn entstehen die von den Autos ausge­henden Geräusche haupt­sächlich im Motor.

Wie viel Dezibel sind für ein Auto erlaubt?

Die erlaubte Lautstärke von Fahrzeugen wird in Dezibel (dB) gemessen und hängt von der Leistung und dem Gewicht des Fahrzeugs ab. Aktuell liegt der Höchstwert für die meisten Autos bei 72 dB, während leistungs­starke Sport­wagen bis zu 75 dB erreichen dürfen. Diese Grenz­werte sollen die Lärmbe­lastung für Anwohner und die Umwelt reduzieren. Ab dem 1. Juli 2026 werden die Limits auf 68 bis 72 dB gesenkt.

Die Lärmgrenz­werte kalku­lieren die Motor­leistung der Fahrzeuge ein. Einfach ausge­drückt: Je leistungs­stärker der Motor, desto höher ist die erlaubte Lautstärke. Die meisten modernen Fahrzeuge sind so entwi­ckelt, dass sie diese Grenz­werte unter normalen Fahrbe­din­gungen, insbe­sondere bei moderaten Geschwin­dig­keiten in urbanen Gebieten, einhalten. Ein gut gewar­tetes Auto ist leiser und sicherer; leuchtet ein Warnsymbol auf, kann dies auch auf ein Lärmproblem hinweisen.

Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) verbietet unnötigen Lärm

Emittiert man dennoch unnötigen Lärm, lässt den Motor lautstark aufheulen oder knallt die Türen zu, kann das bis zu 80 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Das ist in Paragraf 30 der Straßen­ver­kehrs­ordnung festgelegt:

„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere verboten, Fahrzeug­mo­toren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeug­türen übermäßig laut zu schließen."

Wie wird Motorenlärm gemessen?

Unter regulären Bedin­gungen sollte der Motor eines Autos eine Lautstärke von maximal 72 bis 75 dB erzeugen. Doch wie wird das eigentlich gemessen?

Die Schall­messung erfolgt durch ein Verfahren, bei dem das Fahrzeug mit einer bestimmten Geschwin­digkeit an einer Messstelle vorbei­fährt. Dabei wird ein Wert ermittelt, der den Lärmpegel im Alltag realis­tisch abbildet. Die Methode der „beschleu­nigten Vorbei­fahrt“ stellt sicher, dass für sämtliche Fahrzeuge vergleichbare Ergeb­nisse erzielt werden.

Das Motoren­ge­räusch hängt natürlich auch von der Fahrweise ab: Wer häufig Vollgas gibt und den Motor hochdreht, erzeugt mehr Lärm als jemand, der moderat fährt. Aber auch bei sport­licher Fahrweise müssen die zuläs­sigen Dezibel-Grenzwerte einge­halten werden. Wer zu laut fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im schlimmsten Fall den Verlust der Betriebs­er­laubnis. Auch das Warmlau­fen­lassen des Motors verur­sacht Lärm und ist deshalb nicht erlaubt.

Wann gilt ein Auto als laut?

Ein Fahrzeug gilt als laut, wenn es die festge­legten Dezibel-Grenzwerte überschreitet oder wenn seine Geräusch­ku­lisse besonders auffällig ist. Vor allem laute Motoren­ge­räusche fallen oft auf. Was subjektiv als laut empfunden wird, hängt aber auch von der Umgebung ab: Im Stadt­verkehr wirken selbst 70 dB lauter als auf einer lauten Autobahn.

Insbe­sondere Tuning­teile und sport­liche Auspuff­an­lagen können den Geräusch­pegel eines Fahrzeugs erhöhen. Tuning­teile, die den Sound erhöhen, sind jedoch zulas­sungs­pflichtig. Fahrer sollten daher darauf achten, dass ihr Fahrzeug nicht nur äußerlich, sondern auch akustisch den Zulas­sungs­richt­linien entspricht.

Wohnge­biete und laute Musik

In Wohnge­bieten gelten strengere Lärmgrenz­werte für Fahrzeuge, um die Ruhezeiten und den Schutz der Anwohner zu gewähr­leisten. Vor allem nachts und am Wochenende sind die Fahrge­räusche auf ca. 60 dB begrenzt. Bei wieder­holten Verstößen gegen diese Ruhezeiten kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Eine weitere Regelung betrifft das laute Abspielen von Musik im Auto. Eine zu hohe Lautstärke kann als Lärmbe­läs­tigung angesehen werden, insbe­sondere wenn dadurch die Umgebung gestört wird. Auch ohne festge­legte Dezibel­grenzen ist die Polizei befugt, bei Verdacht auf Lärmbe­läs­tigung einzu­schreiten und entspre­chende Maßnahmen zu ergreifen.

Zudem verbietet die Straßen­ver­kehrs­ordnung das Hören von Musik, wenn dadurch das Gehör des Fahrers beein­trächtigt wird. Das Verwarngeld beträgt hier 10 Euro.

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Quellen: suedwest24.de, adac.de