Welcher Lärmpegel bewegt sich noch im Rahmen der Verkehrsvorschriften?
Millionen von Menschen in Deutschland sind von Verkehrslärm betroffen. Zahlen des Umweltbundesamtes zufolge ist tagsüber etwa ein Viertel der Bevölkerung einer Geräuschkulisse von mehr als 55 Dezibel ausgesetzt. Die Hauptlärmquellen sind Motoren, Reifen und Fahrbahnen. Doch wie laut darf ein Auto im Straßenverkehr eigentlich sein und welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?
Wie entsteht Straßenlärm?
Lärm im Straßenverkehr entsteht durch das Verkehrsaufkommen und die einzelnen Schallemissionen der Kraftfahrzeuge. Hinzu kommt das individuelle Verhalten der Fahrzeugführer, das sich in hohen Geschwindigkeiten und Motordrehzahlen niederschlagen kann. Neben den Reifen und der Fahrbahn entstehen die von den Autos ausgehenden Geräusche hauptsächlich im Motor.
Wie viel Dezibel sind für ein Auto erlaubt?
Die erlaubte Lautstärke von Fahrzeugen wird in Dezibel (dB) gemessen und hängt von der Leistung und dem Gewicht des Fahrzeugs ab. Aktuell liegt der Höchstwert für die meisten Autos bei 72 dB, während leistungsstarke Sportwagen bis zu 75 dB erreichen dürfen. Diese Grenzwerte sollen die Lärmbelastung für Anwohner und die Umwelt reduzieren. Ab dem 1. Juli 2026 werden die Limits auf 68 bis 72 dB gesenkt.
Die Lärmgrenzwerte kalkulieren die Motorleistung der Fahrzeuge ein. Einfach ausgedrückt: Je leistungsstärker der Motor, desto höher ist die erlaubte Lautstärke. Die meisten modernen Fahrzeuge sind so entwickelt, dass sie diese Grenzwerte unter normalen Fahrbedingungen, insbesondere bei moderaten Geschwindigkeiten in urbanen Gebieten, einhalten. Ein gut gewartetes Auto ist leiser und sicherer; leuchtet ein Warnsymbol auf, kann dies auch auf ein Lärmproblem hinweisen.
Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet unnötigen Lärm
Emittiert man dennoch unnötigen Lärm, lässt den Motor lautstark aufheulen oder knallt die Türen zu, kann das bis zu 80 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Das ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung festgelegt:
„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."
Wie wird Motorenlärm gemessen?
Unter regulären Bedingungen sollte der Motor eines Autos eine Lautstärke von maximal 72 bis 75 dB erzeugen. Doch wie wird das eigentlich gemessen?
Die Schallmessung erfolgt durch ein Verfahren, bei dem das Fahrzeug mit einer bestimmten Geschwindigkeit an einer Messstelle vorbeifährt. Dabei wird ein Wert ermittelt, der den Lärmpegel im Alltag realistisch abbildet. Die Methode der „beschleunigten Vorbeifahrt“ stellt sicher, dass für sämtliche Fahrzeuge vergleichbare Ergebnisse erzielt werden.
Das Motorengeräusch hängt natürlich auch von der Fahrweise ab: Wer häufig Vollgas gibt und den Motor hochdreht, erzeugt mehr Lärm als jemand, der moderat fährt. Aber auch bei sportlicher Fahrweise müssen die zulässigen Dezibel-Grenzwerte eingehalten werden. Wer zu laut fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im schlimmsten Fall den Verlust der Betriebserlaubnis. Auch das Warmlaufenlassen des Motors verursacht Lärm und ist deshalb nicht erlaubt.
Wann gilt ein Auto als laut?
Ein Fahrzeug gilt als laut, wenn es die festgelegten Dezibel-Grenzwerte überschreitet oder wenn seine Geräuschkulisse besonders auffällig ist. Vor allem laute Motorengeräusche fallen oft auf. Was subjektiv als laut empfunden wird, hängt aber auch von der Umgebung ab: Im Stadtverkehr wirken selbst 70 dB lauter als auf einer lauten Autobahn.
Insbesondere Tuningteile und sportliche Auspuffanlagen können den Geräuschpegel eines Fahrzeugs erhöhen. Tuningteile, die den Sound erhöhen, sind jedoch zulassungspflichtig. Fahrer sollten daher darauf achten, dass ihr Fahrzeug nicht nur äußerlich, sondern auch akustisch den Zulassungsrichtlinien entspricht.
Wohngebiete und laute Musik
In Wohngebieten gelten strengere Lärmgrenzwerte für Fahrzeuge, um die Ruhezeiten und den Schutz der Anwohner zu gewährleisten. Vor allem nachts und am Wochenende sind die Fahrgeräusche auf ca. 60 dB begrenzt. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Ruhezeiten kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Eine weitere Regelung betrifft das laute Abspielen von Musik im Auto. Eine zu hohe Lautstärke kann als Lärmbelästigung angesehen werden, insbesondere wenn dadurch die Umgebung gestört wird. Auch ohne festgelegte Dezibelgrenzen ist die Polizei befugt, bei Verdacht auf Lärmbelästigung einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Zudem verbietet die Straßenverkehrsordnung das Hören von Musik, wenn dadurch das Gehör des Fahrers beeinträchtigt wird. Das Verwarngeld beträgt hier 10 Euro.
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Quellen: suedwest24.de, adac.de