• Lesedauer:2 min Lesezeit

Stadt nimmt mit Parkknöllchen zweistellige Millio­nen­summe ein

Die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern stiegen für Parkver­stöße von etwa 8,3 Millionen Euro in 2015 auf fast 13,4 Millionen Euro im letzten Jahr. Parallel dazu wuchsen laut BILD auch die Einnahmen aus Hamburgs Parkraum­be­wirt­schaftung von 9,5 auf 19,5 Millionen Euro in 2020. Jedoch wurde das Parkraum­ma­nagement, nach der Kritik des Bundes­rech­nungshofs (2007) zur mangelnden Parkge­rech­tigkeit in Hamburg, neu organisiert.

bild hamburg knoellchen und parkraumbewirtschaftung steigern einnahmen massiv 1

Zusätzlich zeigen scheinbar immer mehr Privat­per­sonen Falsch­parker per Mail an. So gab es in 2017 insgesamt noch 22.796 private Anzeigen, während im letzten Jahr bereits 66.180 Anzeigen im Posteingang der Behörde lagen. Auch wenn nicht alle Anzeigen zu einem Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren führen, stieg die Zahl der Verfahren gegen Parksünder von etwa 920.000 in 2015 auf etwa 1,2 Millionen im letzten Jahr. 

Zusätzlich wurde bereits am Mittwoch bekannt, dass Hamburgs Verkehrs­se­nator Tjarks (Grüne) zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate an der Preis­schraube für Anrai­ner­park­aus­weise in Hamburg dreht. Nachdem die Parkge­bühren für Anwohner bereits ab Juli dieses Jahrs von 20 Euro auf 45 Euro angehoben wurden, sollen die Gebühren nun zum 01.01.2022 weiter auf dann 65 Euro pro Jahr steigen. Das klingt zunächst nicht nach viel, aber man sollte beachten, dass mit dem Anwoh­ner­parken keine Garantie für einen freien Parkplatz verbunden ist. Das offizielle Ziel der Gebüh­ren­er­hö­hungen ist es, umwelt­freund­liche Verkehrs­mittel unterstützen.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozess­fi­nan­zierung. Haben auch Sie einen Bußgeld­be­scheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.

Quelle: MOPO, BILD.de