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Auch in Deutschland können Vierbeiner im Fahrzeug zu einem Bußgeld führen

Weil ihr Hund bei einer Polizei­kon­trolle auf den Beifah­rersitz gesprungen ist, soll die Öster­rei­cherin ein saftiges Bußgeld zahlen. Doch die Frau – ihres Zeichens Anwältin – will sich nun gegen die Geldbuße wehren. Nicht gesicherte Hunde im Auto können den Halter auch hierzu­lande teuer zu stehen kommen.

Auf den Hund gekommen: Autofahrerin aus Österreich muss 780 Euro Strafe zahlen!
Viktor Gladkov / shutterstock.com

Tierisch hohe Bußgeldforderung

Der von der Polizei mit einem Foto dokumen­tierte Verstoß wird in Öster­reich mit 600 Euro geahndet. Inklusive der inzwi­schen entstan­denen Verwal­tungs­kosten beläuft sich der Betrag in diesem Falle sogar auf 780 Euro. Die betroffene Anwältin aber zeigt Kampf­geist und geht nach der ersten Niederlage vor Gericht bis vor den Verfassungsgerichtshof.

Ihrer Meinung nach wären Hunde für sie mit Familie gleich­zu­setzen und im Zweifel weniger gefährlich für den Straßen­verkehr als psychisch beein­träch­tigte Mitfahrer. Darüber hinaus prangert sie die diesbe­züg­liche Gesetz­gebung in Öster­reich an. Ein irritierter Hund im Käfig, so die Juristin, könne ebenfalls zur Ablenkung führen.

Geteiltes Social-Media-Echo

Bei Hunde­ver­stehern kommt das Vierbeiner-Plädoyer der Anwältin gut an. Ein Facebook-User schreibt auf Facebook, dass die Höhe der Sanktion doch ganz schön happig sei. Doch es gibt auch Gegenwind, wie die Stimme eines verär­gerten Plattform-Nutzers zeigt: „Selber schuld! Man muss doch die Hunde sichern. Ich finde es verant­wor­tungslos. Es gibt Trenn­gitter oder auch Hunde­boxen. So einfach wäre das.“

Die recht­liche Hundelage in Deutschland

In Deutschland gebe es laut ADAC für den Transport von Tieren kein spezi­fi­sches Gesetz. Aller­dings unter­lägen Hunde im Straßen­verkehr den Bestim­mungen für die Sicherung von Ladung. Dementspre­chend müssten die Vierbeiner gesichert werden, damit sie nicht hin- und herrollen oder herunterfallen.

Auch, wenn es erlaubt ist, Hunde sogar auf dem Beifah­rersitz mit entspre­chenden Sicher­heits­gurten mitfahren zu lassen, besteht die Gefahr der Ablenkung oder Behin­derung des Fahrers. Die Rücksitzbank oder gesicherte Hundebox im Kofferraum sind nach Ansicht der Experten des ADAC die bessere Alternative.

Das gilt auch für den Geldbeutel. Denn ein nicht ordnungs­gemäß gesicherter Hund kann seinen Besitzer ein Bußgeld in Höhe von 35 bis 75 Euro kosten. Kommt es sogar zu einer Gefährdung des Straßen­ver­kehrs, wird zudem ein Punkt in Flensburg fällig.

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Quelle: msn.com