Fake-Knöllchen-Alarm in Leipzig
In der Stadt Leipzig hat ein Betrüger sein Unwesen getrieben. Er stellte gefälschte Knöllchen aus und zockte somit zahlreiche Falschparker ab. Anstatt auf dem Bankkonto des entsprechenden Ordnungsamtes, landete der Betrag auf dem Konto des Kriminellen. Wie der Mann dabei vorging und woran Sie ein solches gefälschtes Dokument erkennen können, erfahren Sie hier.
14 Autofahrer fielen auf die Fake-Strafzettel herein
Beim Täter handelt es sich um Marco N., einen 42-jährigen ehemaligen Busfahrer aus Leipzig. Mithilfe eines Thermodruckers verteilte er viele Fake-Strafzettel für falsch geparkte Autos. Die Bild berichtet über die Vorgehensweise des Mannes und teilt mit, dass mindestens 14 Fahrer auf die Fälschungen hereinfielen. Nun musste er am 11. Oktober vor einem Gericht für seine Taten geradestehen.
Wie der Mann auf die Idee kam, verrät er während der Gerichtsverhandlung: „Alles fing beim Eisessen in Wahren an.“ Weiter erzählt der 42-Jährige: „Während ich bei Aldi das Eis kaufte, […] [wurde mir] ein Knöllchen ans Auto [gesteckt].“
Wie ging der Betrüger vor?
Wütend über die 30 Euro, die der ehemalige Busfahrer demnach zahlen sollte, entschied er sich dazu, auf illegalem Wege das schnelle Geld zu machen. Der Kriminelle nahm seinen Strafzettel unter die Lupe und baute diesen bis auf ein wichtiges Detail nach.
Anstelle der Kontodaten des Ordnungsamtes – an die die entsprechende Geldstrafe üblicherweise überwiesen werden muss – druckte er seine Bankdaten auf das Schreiben. Somit landeten die gesamten Einnahmen auf Marcos Konto.
Die Polizei erwischte den Mann auf frischer Tat
Die Betrugs-Masche blieb allerdings nicht lange unbemerkt. Als der Mann seine übliche Runde am Sachsenpark drehte und auf der Lauer nach abgestellten Fahrzeugen ohne eine Parkscheibe war, wurde ein Polizist auf ihn aufmerksam. Der Ordnungshüter erwischte ihn auf frischer Tat, wie er mutmaßlich einem weiteren Opfer ein Knöllchen hinter die Scheibenwischer klemmen wollte. Der Streifenbeamte erstellte dementsprechend eine Anzeige.
Gericht verhängt ein hohes Bußgeld
Vor Gericht zeigte sich die Richterin sogar beeindruckt von der Kreativität des 42-Jährigen, betonte jedoch auch, dass er dennoch „eine strafbare Handlung“ begangen habe. Nun muss der Mann eine Geldstrafe in stolzer Höhe von 2.400 Euro zahlen und die erbeutete Summe von 420 Euro an die bestohlenen Fahrzeugführer zurücküberweisen.
Woran kann man ein gefälschtes Knöllchen erkennen?
Der Vorfall in Leipzig ist leider kein Einzelfall. In der Vergangenheit wurde bundesweit über ähnliche Taten berichtet. Daher sind Autofahrer gut beraten, auf einige wichtige Punkte zu achten, sobald sie ein Knöllchen an ihrer Windschutzscheibe vorfinden.
Vor allem, wenn Rechtschreibfehler oder ungelenke Formulierungen auf dem Strafzettel zu finden sind, sollten die Alarmglocken der Betroffenen läuten. Was man in einer solchen Situation machen kann, wissen die Experten des Finanz-Infodienst „biallo.de“: „Sollten Sie auch nur den geringsten Verdacht auf eine Fälschung haben, fragen Sie beim Aussteller, also dem ausstellenden Dienstleister, der Stadt oder der Polizei nach.“ Wer der Absender des Knöllchens ist, steht in der Regel auf dem Zettel.
Was muss auf einem Bußgeldbescheid stehen?
Es kommt zwar vor, dass Parksünder von einem privaten Unternehmen ein Knöllchen für falsches Parken bekommen, auf dem gleich die Bankdaten für die Überweisung des Verwarngeldes aufgedruckt sind. Das geschieht allerdings nur auf privaten Grundstücken, wie einem Supermarktparkplatz. Im öffentlichen Verkehrsraum wird der eigentliche Bußgeldbescheid jedoch in der Regel dem Fahrzeughalter per Post zugestellt.
Auch in einem solchen Fall ist es wichtig, das Schreiben kritisch zu überprüfen und die Details im Blick zu behalten. Fehlt das entsprechende Aktenzeichen oder sind nichtzutreffende Angaben zu Tatzeit- und Ort vorhanden, sollten Sie mit der Begleichung der Rechnung warten und vorerst Einspruch gegen den Vorwurf einlegen. Zudem kann auch eine fehlende oder unvollständige Rechtsmittelbelehrung ein Bußgeldverfahren anfechtbar machen.
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