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Fake-Knöllchen-Alarm in Leipzig

In der Stadt Leipzig hat ein Betrüger sein Unwesen getrieben. Er stellte gefälschte Knöllchen aus und zockte somit zahlreiche Falsch­parker ab. Anstatt auf dem Bankkonto des entspre­chenden Ordnungs­amtes, landete der Betrag auf dem Konto des Krimi­nellen. Wie der Mann dabei vorging und woran Sie ein solches gefälschtes Dokument erkennen können, erfahren Sie hier.

Knöllchen am Auto? So erkennen Sie eine Fälschung

14 Autofahrer fielen auf die Fake-Strafzettel herein

Beim Täter handelt es sich um Marco N., einen 42-jährigen ehema­ligen Busfahrer aus Leipzig. Mithilfe eines Thermo­dru­ckers verteilte er viele Fake-Strafzettel für falsch geparkte Autos. Die Bild berichtet über die Vorge­hens­weise des Mannes und teilt mit, dass mindestens 14 Fahrer auf die Fälschungen herein­fielen. Nun musste er am 11. Oktober vor einem Gericht für seine Taten geradestehen.

Wie der Mann auf die Idee kam, verrät er während der Gerichts­ver­handlung: „Alles fing beim Eisessen in Wahren an.“ Weiter erzählt der 42-Jährige: „Während ich bei Aldi das Eis kaufte, […] [wurde mir] ein Knöllchen ans Auto [gesteckt].“

Wie ging der Betrüger vor?

Wütend über die 30 Euro, die der ehemalige Busfahrer demnach zahlen sollte, entschied er sich dazu, auf illegalem Wege das schnelle Geld zu machen. Der Krimi­nelle nahm seinen Straf­zettel unter die Lupe und baute diesen bis auf ein wichtiges Detail nach.

Anstelle der Konto­daten des Ordnungs­amtes – an die die entspre­chende Geldstrafe üblicher­weise überwiesen werden muss – druckte er seine Bankdaten auf das Schreiben. Somit landeten die gesamten Einnahmen auf Marcos Konto.

Die Polizei erwischte den Mann auf frischer Tat

Die Betrugs-Masche blieb aller­dings nicht lange unbemerkt. Als der Mann seine übliche Runde am Sachsenpark drehte und auf der Lauer nach abgestellten Fahrzeugen ohne eine Parkscheibe war, wurde ein Polizist auf ihn aufmerksam. Der Ordnungs­hüter erwischte ihn auf frischer Tat, wie er mutmaßlich einem weiteren Opfer ein Knöllchen hinter die Schei­ben­wi­scher klemmen wollte. Der Strei­fen­beamte erstellte dementspre­chend eine Anzeige.

Gericht verhängt ein hohes Bußgeld

Vor Gericht zeigte sich die Richterin sogar beein­druckt von der Kreati­vität des 42-Jährigen, betonte jedoch auch, dass er dennoch „eine strafbare Handlung“ begangen habe. Nun muss der Mann eine Geldstrafe in stolzer Höhe von 2.400 Euro zahlen und die erbeutete Summe von 420 Euro an die bestoh­lenen Fahrzeug­führer zurücküberweisen.

Woran kann man ein gefälschtes Knöllchen erkennen?

Der Vorfall in Leipzig ist leider kein Einzelfall. In der Vergan­genheit wurde bundesweit über ähnliche Taten berichtet. Daher sind Autofahrer gut beraten, auf einige wichtige Punkte zu achten, sobald sie ein Knöllchen an ihrer Windschutz­scheibe vorfinden.

Vor allem, wenn Recht­schreib­fehler oder ungelenke Formu­lie­rungen auf dem Straf­zettel zu finden sind, sollten die Alarm­glocken der Betrof­fenen läuten. Was man in einer solchen Situation machen kann, wissen die Experten des Finanz-Infodienst „biallo.de“: „Sollten Sie auch nur den geringsten Verdacht auf eine Fälschung haben, fragen Sie beim Aussteller, also dem ausstel­lenden Dienst­leister, der Stadt oder der Polizei nach.“ Wer der Absender des Knöll­chens ist, steht in der Regel auf dem Zettel.

Was muss auf einem Bußgeld­be­scheid stehen?

Es kommt zwar vor, dass Parksünder von einem privaten Unter­nehmen ein Knöllchen für falsches Parken bekommen, auf dem gleich die Bankdaten für die Überweisung des Verwarn­geldes aufge­druckt sind. Das geschieht aller­dings nur auf privaten Grund­stücken, wie einem Super­markt­park­platz. Im öffent­lichen Verkehrsraum wird der eigent­liche Bußgeld­be­scheid jedoch in der Regel dem Fahrzeug­halter per Post zugestellt.

Auch in einem solchen Fall ist es wichtig, das Schreiben kritisch zu überprüfen und die Details im Blick zu behalten. Fehlt das entspre­chende Akten­zeichen oder sind nicht­zu­tref­fende Angaben zu Tatzeit- und Ort vorhanden, sollten Sie mit der Beglei­chung der Rechnung warten und vorerst Einspruch gegen den Vorwurf einlegen. Zudem kann auch eine fehlende oder unvoll­ständige Rechts­mit­tel­be­lehrung ein Bußgeld­ver­fahren anfechtbar machen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Quellen: bild.de, biallo.de