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Welche Rechte und Pflichten Radfahrer bei Verkehrs­kon­trollen haben

Radfahrer gehören in den meisten deutschen Städten zum alltäg­lichen Straßenbild, doch wer ist eigentlich für die Kontrolle ihres Verhaltens im Verkehr zuständig? Was Radfahrer bei einer Verkehrs­kon­trolle erwartet, welche Bußgelder bei defekter Klingel und Co. drohen und welche Konse­quenzen Verstöße mit dem Rad für den Autofüh­rer­schein haben können, weiß Melanie Leier, Anwältin für Verkehrs­recht und Partner­an­wältin von Geblitzt.de.

Kontrolle auf zwei Rädern
Kzenon / shutterstock.com

Wer ist für die Kontrollen von Radfahrern zuständig, Polizei oder Ordnungsamt?

„Grund­sätzlich kann sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt Kontrollen durchführen.

Die Polizei ist für die allge­meine Verkehrs­über­wa­chung zuständig und nimmt bei Verkehrs­kon­trollen auch Radfahrer in den Fokus, insbe­sondere wenn diese auffäl­liges Verhalten zeigen oder gegen Verkehrs­regeln verstoßen. Das Ordnungsamt hingegen übernimmt in vielen Kommunen spezi­fische Überwa­chungs­auf­gaben, etwa im Rahmen der Durch­setzung lokaler Vorschriften oder bei der Kontrolle von Verkehrs­re­ge­lungen im ruhenden Verkehr. In vielen Städten arbeiten Polizei und Ordnungsamt eng zusammen, um die Verkehrs­si­cherheit zu gewähr­leisten. Welche Behörde die Kontrollen durch­führt, hängt oftmals auch von den spezi­fi­schen Regelungen des jewei­ligen Bundes­landes ab. In Berlin ist beispiels­weise haupt­sächlich das Ordnungsamt für die Kontrolle von Radfahrern zuständig.“

Dürfen Fahrrad­fahrer genauso kontrol­liert werden wie Autofahrer?

„Fahrrad­fahrer können ähnlich wie Autofahrer kontrol­liert werden, wenn es um die Einhaltung der Verkehrs­regeln und die Verkehrs­si­cherheit geht. Die Behörden dürfen überprüfen, ob das Fahrrad den gesetz­lichen Anfor­de­rungen entspricht. Ebenso kann die Verkehrs­tüch­tigkeit des Radfahrers kontrol­liert werden, insbe­sondere wenn der Verdacht besteht, dass er unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Im Gegensatz zu Kraft­fahr­zeugen gibt es bei Fahrrädern jedoch keine Pflicht, bestimmte Dokumente wie Führer­schein oder Fahrzeug­schein mitzuführen.“

Welche Rechte haben Fahrrad­fahrer bei der Kontrolle?

Die Rechte der Fahrrad­fahrer bei einer Kontrolle sind nicht außer Acht zu lassen: Ohne einen konkreten Verdacht auf eine Ordnungs­wid­rigkeit oder Straftat ist der Fahrer nicht verpflichtet, einer Durch­su­chung seines Fahrrads oder seiner persön­lichen Gegen­stände, wie beispiels­weise der Tasche, zuzustimmen. Es steht dem Fahrrad­fahrer zudem zu, die Legiti­mation der Beamten einzu­sehen, um sicher­zu­stellen, dass die Personen tatsächlich befugt sind, die Kontrolle durchzuführen.“

Sind Fahrrad­fahrer verpflichtet, einen Alkohol- oder Drogentest zu machen?

„Fahrrad­fahrer sind nicht verpflichtet, einem Alkohol- oder Drogentest zuzustimmen sowie aktiv an solchen Tests teilzu­nehmen. Aller­dings dürfen die Behörden bei konkretem Verdacht, dass ein Fahrrad­fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, entspre­chende Tests anordnen. Solche Verdachts­mo­mente können sich beispiels­weise aus unsicherem Fahrver­halten, Geruch von Alkohol oder auffäl­liger Sprache ergeben.“

Welche Anfor­de­rungen müssen Fahrräder erfüllen, um verkehrs­sicher zu sein?

„Fahrräder müssen laut § 63 a Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmte Anfor­de­rungen erfüllen, um als verkehrs­sicher zu gelten. Dazu gehören insbe­sondere eine funktio­nie­rende Licht­anlage, Reflek­toren an den Pedalen und Rädern, eine Klingel sowie wirksame Bremsen. Das Fahren mit defekten oder fehlenden Einrich­tungen kann mit Bußgeldern geahndet werden: So kostet das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit bis zu 20 Euro, und das Fehlen einer Klingel kann ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 15 Euro nach sich ziehen. Bei schwer­wie­gen­deren Verstößen, die zur Gefährdung des Straßen­ver­kehrs führen, können höhere Bußgelder und unter Umständen auch Punkte in Flensburg drohen.“

Welche Auswir­kungen haben Verkehrs­ver­stöße mit dem Fahrrad auf den Führerschein?

„Auch wenn Fahrrad­fahrer keinen Führer­schein benötigen, können Verkehrs­ver­stöße mit dem Fahrrad Auswir­kungen auf den Führer­schein für Kraft­fahr­zeuge haben. Grund­sätzlich können Verstöße mit dem Rad Geldbußen sowie die Eintragung von Punkten im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg nach sich ziehen. Insbe­sondere Trunken­heits­fahrten können zu ernsten Konse­quenzen führen. Ab einem Blutal­ko­holwert von 1,6 Promille droht die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), bei der die Fahreignung überprüft wird. Besteht man die MPU nicht, wird dem Radfahrer die Fahrerlaubnis für Kraft­fahr­zeuge entzogen.“

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Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechts­schutz­ver­si­cherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.