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Darauf sollten Sie bei der Wahl einer getönten Sehhilfe fürs Auto achten

Eine aufge­setzte Sonnen­brille verleiht seinem Träger eine gewisse Coolness – das ist ein Natur­gesetz. Wer auch vor dem Lenkrad nicht auf Style und UV-Schutzwirkung der getönten Gläser verzichten möchte, sollte aber einiges beachten. Denn in bestimmten Fällen sieht die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) unerwartet hohe Strafen vor.

Lassen Sie sich nicht blenden: Sonnenbrillen im Auto
Roman Samborskyi / shutterstock.com

Getönte Sehhilfen sind nicht verboten

Viele Autofahrer haben im Handschuhfach eine getönte Brille gegen starkes Sonnen­licht dabei. So ist auch bei starkem Licht­einfall ein entspanntes Sehen ohne Zusam­men­kneifen der Augen möglich. Grund­sätzlich ist das Tragen einer Sonnen­brille am Lenkrad nicht verboten. Doch wie so oft im Straßen­verkehr sind auch hier bestimmte Regeln und Vorschriften einzu­halten, um Geldstrafen zu vermeiden.

Sind sie zu schwach, zahlst Du drauf

Eine dieser Regeln gibt einen Höchstwert für die Tönung der Gläser vor. Diese darf höchstens der Kategorie 3 angehören und eine Licht­durch­läs­sigkeit von acht bis 18 Prozent aufweisen. Entspricht die Sehhilfe nicht diesen Anfor­de­rungen, wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig. Bei Kurz- oder Weitsich­tigkeit muss zudem die Stärke der Sonnen­brille der Sehschwäche angepasst sein. Ist dies nicht der Fall, beträgt das Verwarngeld sogar 25 Euro.

StVO: Gesicht darf nicht verhüllt werden

Viele werden sich ungern an die Zeit der Masken­pflicht während der Covid-Pandemie erinnern. Nicht wenige Autofahrer saßen damals mit FFP2-Maske vorm Steuer. Wenn dann noch die Sonnen­brille dazukam, wurde eigentlich ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Denn in Paragraf 23 Absatz 4 Satz 1 der StVO heißt es: „Wer ein Kraft­fahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“

Aus Kulanz verzich­teten die Behörden damals in vielen Fällen auf eine Ahndung. Damit ist aber nach dem Ende der Pandemie nicht mehr zu rechnen. Achten Sie daher beim Tragen einer Sonnen­brille darauf, dass Ihr Gesicht nicht zusätzlich verdeckt wird und Sie im Straßen­verkehr eindeutig identi­fi­zierbar sind.

Allge­meine Regeln für das Tragen einer Sonnen­brille im Auto

Über die Vorgaben der StVO hinaus fasst futurezone.de einige allge­meine Kriterien zusammen, die bei der Auswahl eines UV-Schutzes für die Augen berück­sichtigt werden sollten:

  • Blend­schutz: Polari­sierte Gläser eignen sich gut zum Autofahren, da sie die Blend­wirkung von reflek­tie­renden Oberflächen wie Wasser­pfützen oder anderen Fahrzeugen mindern können.
  • Tönung: Die Gläser sollten nicht zu dunkel sein, um auch bei schlechten Licht­ver­hält­nissen, etwa in Tunneln, eine ausrei­chende Sicht zu gewähr­leisten. In der EU gibt es Tönungs­stufen von 0 bis 4, für Autofahrer gelten die Stufen 0 bis 3 als geeignet.
  • Linsen­qua­lität: Hier ist laut futurezone.de ein gewisser Mindest­standard empfeh­lenswert, damit eine verzer­rungs­freie und scharfe Sicht garan­tiert werden kann.
  • Norm EN ISO 12312-1: Sonnen­brillen, die den Anfor­de­rungen dieser Norm entsprechen, gelten in der EU als sicher. Sie kann daher als Orien­tie­rungs­hilfe bei der Beurteilung der Eignung einer UV-geschützten Sehhilfe fürs Auto dienen.
  • Design: Auf zu klobige Rahmen oder Bügel sollte bei einer Brille verzichtet werden. Ein guter Halt ist wichtig, um weitere Ablen­kungen während der Fahrt zu vermeiden.
  • Farben: Die Brillen­gläser dürfen die Farbwahr­nehmung nicht übermäßig beein­träch­tigen. Verkehrs­zeichen und Signale müssen deutlich erkennbar sein.

Lupen­effekt und Brandgefahr

Zu guter Letzt noch ein Sicher­heits­hinweis fürs Armatu­ren­brett: In der Vergan­genheit ist es schon vorge­kommen, dass liegen­ge­bliebene Sonnen­brillen durch den Brenn­glas­effekt Gegen­stände im Fahrzeug so stark erhitzt haben, dass diese nach einiger Zeit der Bestrahlung Brand­löcher aufwiesen. Daher gilt, auch um Brände zu vermeiden: Reflek­tie­rende Gegen­stände wie Linsen in Sonnen­brillen sollten nie direkter Sonnen­strahlung ausge­setzt werden.

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Quelle: futurezone.de