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Diese Möglich­keiten haben Sie

Wer gespart hat, um einen fehler­freien Neuwagen zu kaufen, ärgert sich meist umso mehr, wenn dieser plötzlich Mängel aufweist. Doch was können Betroffene in diesem Fall tun?

bild maengel am neuwagen 1

Sobald Sie merken, dass der Neuwagen Macken hat, sollten Sie diese schnellst­möglich rekla­mieren. Wichtig ist, dass Sie das direkt beim Verkäufer tun. Ihm gegenüber haben sie die gesetz­liche Sachmän­gel­haftung. Mit dieser haben Sie zwei Jahre nach Erhalt des Wagens das Recht auf Nacher­füllung. Sie können demnach verlangen, dass die Mängel beseitigt werden. Funktio­niert die Nacher­füllung nicht, kann das Auto auch zurück­ge­geben werden. Eine dritte Möglichkeit ist, den Mangel hinzu­nehmen und den Kaufpreis zu mindern.

Waren dem Verkäufer die Mängel bereits bekannt, kann man dies als arglis­tiges Verschweigen werten. Die Verjäh­rungs­frist verlängert sich in diesem Fall auf drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, indem das Fahrzeug übergeben worden ist. 

Ab dem 1.1.2022 gibt es Änderungen beim Gewähr­leis­tungs­recht. So müssen Verkäufer von Fahrzeugen, die digitale Elemente wie zum Beispiel Naviga­ti­ons­systeme beinhalten, auch die Updates für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stellen. Wie lange das ist, häng vom Kaufvertrag ab. Ein Sachmangel tritt dann auf, wenn die Updates fehlen.

Zusätzlich verlängert sich die Frist der Beweis­last­umkehr von sechs Monate auf ein Jahr. Das heißt: Zeit sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, ist zu vermuten, dass er schon bei der Übergabe vorlag.

Hat das Auto einen Mangel, müssen Sie den Verkäufer zur kosten­losen Nacher­füllung auffordern. Setzten Sie ihm eine angemessene Frist. Der Verkäufer trägt in dem Zusam­menhang der Nachbes­serung alle Kosten. 

Klappt es nicht so mit der Nachbes­serung und die Mängel sind nach zwei Versuchen der Nachbes­serung immer noch vorhanden, können Sie vom Kaufvertrag zurück­treten oder den Kaufpreis mindern. Dies gilt ebenfalls, wenn die gesetzte Frist ohne Erfolg verstrichen ist oder der Verkäufer sich weigert, die Mängel zu beheben.

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Quellen: t-online.de, adac.de