Neue EU-Vorgabe: Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
Richtlinie begrenzt Gültigkeit von EU-Führerscheinen
Wer noch einen alten Führerschein besitzt, der vor dem 18. Januar 2013 in Deutschland ausgestellt wurde, muss seinen „Lappen“ gemäß EU-weiter Vorgaben umtauschen. Daher laufen bereits seit einigen Jahren die ersten Fristen für den Wechsel alter Führerscheine in das neue EU-Scheckkarten-Format. Die EU-Vorgaben zur Umtauschpflicht von Führerscheinen sehen auch eine zeitliche Begrenzung ihrer Gültigkeit vor.
Mitgliedsstaaten verhandeln Verkehrsreform
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass künftig bei der erneuten Ausstellung bestimmte Bedingungen wie beispielsweise eine obligatorische Gesundheitsuntersuchung erfüllt werden müssen. Die Vorschriften sind Teil des Verkehrssicherheits-Pakets der EU-Kommission, mit dessen Hilfe die nationalen Führerscheine einheitlicher und fälschungssicherer werden sollen und das gegenwärtig noch verhandelt wird.
Doch welche Konsequenzen drohen, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche und von der Polizei kontrolliert werde? Und können beim Umtausch Fahrerlaubnisklassen verloren gehen? Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, erläutert im Interview mit Focus Online umfassend, auf welche Rechte und Pflichten bezüglich des Umtauschs zu achten ist.
Was passiert, wenn man den Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht hat und kontrolliert wird?
Christian Marnitz erklärt: „Die Polizei kann eine Verwarnung aussprechen und zusätzlich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erheben. Sobald Sie das bezahlt haben – ggf. auch sofort in bar – ist das Thema aus polizeilicher Sicht erledigt. Es gibt also zum Beispiel keine Auflage, dass Sie den Führerschein nun innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen und bei der Polizei vorzeigen müssen. Gut zu wissen ist, dass es im Ausland Probleme geben kann, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.“
In Deutschland sind noch Millionen Bürger im Besitz einer unbegrenzt gültigen Fahrerlaubnis verschiedenster Klassen. Manche von ihnen fragen sich nun, ob durch den Umtausch auch ihre grenzenlose Gültigkeit verloren gehen kann. Laut Marnitz ist hier die Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis essenziell: Der Führerschein erhalte bei jedem Umtausch eine befristete Gültigkeit von fünfzehn Jahren. Die Fahrerlaubnis hingegen gelte lebenslang. Man könne dies theoretisch ändern, allerdings nur per Gesetz. Wer seinen Führerschein nicht umtauscht, dem könne daher nicht einfach seine Fahrerlaubnis entzogen werden.
Greift die unbefristete Geltung auch, wenn die EU, wie es ja derzeit bei der neuen Führerscheinrichtlinie in Planung ist, ab einem bestimmten Alter ein Fahrtauglichkeitscheck vorschreiben will?
Christian Marnitz: „Ja, die Fahrerlaubnis ist grundsätzlich weiterhin unbefristet gültig. Sollte allerdings ein verpflichtender Fahrtauglichkeitscheck ab einem bestimmten Alter tatsächlich eingeführt werden, müsste dieser auch durchgeführt werden. Andernfalls kann die Fahrerlaubnisbehörde unter Umständen die Fahrerlaubnis entziehen.“
Erfolgt beim Umtausch des Pkw- und Motorradführerscheins eine Gesundheitsprüfung?
Christian Marnitz: „Der Umtausch von Pkw- und Motorradführerscheinen ist grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung möglich. Die Führerscheinstelle kann und muss aber tätig werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. Würde zum Beispiel jemand zum Termin für seinen Führerscheinumtausch alkoholisiert auftauchen oder sonst den Eindruck machen, nicht zum Fahren geeignet zu sein, könnte die Führerscheinstelle durchaus Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung anordnen oder unter Umständen sogar die Fahrerlaubnis entziehen. Mein simpler Ratschlag für den Umtausch-Termin lautet daher: Verhalten Sie sich ganz normal.“
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Quelle: focus.de