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Neue EU-Vorgabe: Was passiert, wenn ich meinen Führer­schein nicht recht­zeitig umtausche?

Richt­linie begrenzt Gültigkeit von EU-Führerscheinen

Wer noch einen alten Führer­schein besitzt, der vor dem 18. Januar 2013 in Deutschland ausge­stellt wurde, muss seinen „Lappen“ gemäß EU-weiter Vorgaben umtau­schen. Daher laufen bereits seit einigen Jahren die ersten Fristen für den Wechsel alter Führer­scheine in das neue EU-Scheckkarten-Format. Die EU-Vorgaben zur Umtausch­pflicht von Führer­scheinen sehen auch eine zeitliche Begrenzung ihrer Gültigkeit vor.

Neue EU-Vorgabe: Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
M. Schuppich / shutterstock.com

Mitglieds­staaten verhandeln Verkehrsreform

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass künftig bei der erneuten Ausstellung bestimmte Bedin­gungen wie beispiels­weise eine obliga­to­rische Gesund­heits­un­ter­su­chung erfüllt werden müssen. Die Vorschriften sind Teil des Verkehrssicherheits-Pakets der EU-Kommission, mit dessen Hilfe die natio­nalen Führer­scheine einheit­licher und fälschungs­si­cherer werden sollen und das gegen­wärtig noch verhandelt wird.

Doch welche Konse­quenzen drohen, wenn ich meinen Führer­schein nicht umtausche und von der Polizei kontrol­liert werde? Und können beim Umtausch Fahrerlaub­nis­klassen verloren gehen? Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrs­recht und Partner­anwalt von Geblitzt.de, erläutert im Interview mit Focus Online umfassend, auf welche Rechte und Pflichten bezüglich des Umtauschs zu achten ist.

Was passiert, wenn man den Führer­schein nicht recht­zeitig umgetauscht hat und kontrol­liert wird?

Christian Marnitz erklärt: „Die Polizei kann eine Verwarnung aussprechen und zusätzlich ein Verwar­nungsgeld von 10 Euro erheben. Sobald Sie das bezahlt haben – ggf. auch sofort in bar – ist das Thema aus polizei­licher Sicht erledigt. Es gibt also zum Beispiel keine Auflage, dass Sie den Führer­schein nun innerhalb einer bestimmten Frist umtau­schen und bei der Polizei vorzeigen müssen. Gut zu wissen ist, dass es im Ausland Probleme geben kann, wenn man nach Ablauf der Umtausch­frist weiter mit dem alten Führer­schein unterwegs ist.“

In Deutschland sind noch Millionen Bürger im Besitz einer unbegrenzt gültigen Fahrerlaubnis verschie­denster Klassen. Manche von ihnen fragen sich nun, ob durch den Umtausch auch ihre grenzenlose Gültigkeit verloren gehen kann. Laut Marnitz ist hier die Unter­scheidung zwischen Führer­schein und Fahrerlaubnis essen­ziell: Der Führer­schein erhalte bei jedem Umtausch eine befristete Gültigkeit von fünfzehn Jahren. Die Fahrerlaubnis hingegen gelte lebenslang. Man könne dies theore­tisch ändern, aller­dings nur per Gesetz. Wer seinen Führer­schein nicht umtauscht, dem könne daher nicht einfach seine Fahrerlaubnis entzogen werden.

Greift die unbefristete Geltung auch, wenn die EU, wie es ja derzeit bei der neuen Führer­schein­richt­linie in Planung ist, ab einem bestimmten Alter ein Fahrtaug­lich­keits­check vorschreiben will?

Christian Marnitz: „Ja, die Fahrerlaubnis ist grund­sätzlich weiterhin unbefristet gültig. Sollte aller­dings ein verpflich­tender Fahrtaug­lich­keits­check ab einem bestimmten Alter tatsächlich einge­führt werden, müsste dieser auch durch­ge­führt werden. Andern­falls kann die Fahrerlaub­nis­be­hörde unter Umständen die Fahrerlaubnis entziehen.“

Erfolgt beim Umtausch des Pkw- und Motor­rad­füh­rer­scheins eine Gesundheitsprüfung?

Christian Marnitz: „Der Umtausch von Pkw- und Motor­rad­füh­rer­scheinen ist grund­sätzlich ohne Gesund­heits­prüfung möglich. Die Führer­schein­stelle kann und muss aber tätig werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass Zweifel an der Fahrtüch­tigkeit bestehen. Würde zum Beispiel jemand zum Termin für seinen Führer­scheinum­tausch alkoho­li­siert auftauchen oder sonst den Eindruck machen, nicht zum Fahren geeignet zu sein, könnte die Führer­schein­stelle durchaus Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung anordnen oder unter Umständen sogar die Fahrerlaubnis entziehen. Mein simpler Ratschlag für den Umtausch-Termin lautet daher: Verhalten Sie sich ganz normal.“

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Quelle: focus.de