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Änderung wirksam trotz poten­ti­eller Rechtsfehler

Neues zum StVo Chaos. Änderungen seit 11 Jahren ungültig.

Formfehler seit 11 Jahren

Seit Wochen gibt es Streit um die im April in Kraft getretene Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO). Denn sie enthält einen Formfehler. Bei der neuen StVO wurde die Ermäch­ti­gungs­grundlage unvoll­ständig zitiert. Bei dem Erlass einer Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechts­grundlage der Verord­nungs­geber agiert hat. Dies ist auch der Grund, warum nach Bekannt­werden des Fehlers die neue StVO durch die Länder außer Kraft gesetzt wurde. Und nun auch noch das: Das württem­ber­gische Justiz­ressort ist der Auffassung, dass aufgrund weiterer Formfehler alle Änderungen der letzten elf Jahre ungültig sein könnten. Das berichtete die "Neue Osnabrücker Zeitung" und berief sich auf ein Schreiben des Justiz­res­sorts. Doch einfach so ungültig sind die Änderungen nicht. Was genau die Bedenken sind und warum die Änderungen nicht gleich unwirksam sind, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals - www.geblitzt.de .

Formfehler führt nicht automa­tisch zur Ungültigkeit

Nach Auffassung des baden-württembergischen Justiz­res­sorts könnte es schon in der StVO-Novelle vom 6. März 2013 und in einer Änderung am 5. August 2009 Verstöße gegen das Zitier­gebot gegeben haben. Die Folge daraus wäre die Nichtigkeit der StVO-Novelle sowie der Änderung. Zudem müsste die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage angewendet werden. Doch das ist so nicht richtig.

„Wie wir schon bei der StVO-Novelle erläutert haben, ist die Aussage, dass die Verordnung bezie­hungs­weise die Änderungen durch einen Formfehler einfach so unwirksam sind irreführend“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. „Die Verordnung sowie die Änderungen sind in Kraft getreten. Sollte tatsächlich gegen das Zitier­gebot verstoßen worden sein, hat dies nicht automa­tisch zur Folge, dass die Verordnung nichtig ist. Dies passiert nur dann, wenn das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt sie teilweise oder ganz für nichtig erklärt oder die Bundes­länder, wie es bei der aktuellen StVO-Novelle passiert ist, die StVO durch einen Nicht­an­wen­dungs­erlass aussetzen.“

„Wichtig ist es, dass Verkehrs­teil­nehmer nicht weiter verwirrt werden und vor allem, dass es eine Rechts­si­cherheit gibt. Hier werden Erwar­tungen geschürt, die am Ende nicht mit der recht­lichen Praxis in Einklang zu bringen sind und letzt­endlich nicht erfüllt werden. Wir benötigen nun wirklich nicht noch mehr Kopflo­sigkeit als wir ohnehin schon diesbe­züglich haben. Generell kann man sagen, dass es hier zu einem Bürokra­tie­ver­sagen gekommen ist. Aber auch die Politik hat ihren Anteil an diesem Chaos. Wir von www.geblitzt.de/ hoffen, dass bezüglich der StVO schnell eine Lösung gefunden wird“, so Ginhold weiter.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.