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Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt weist Daten­schutz­be­denken zurück

Autobahn um München bald mit Section Control?

Im Streit um die Recht­mä­ßigkeit der Abschnitts­kon­trolle Section Control hat das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt nun eine Entscheidung getroffen. Die im Januar 2019 einge­führte Geschwin­dig­keits­messung ist trotz Bedenken bezüglich des Daten­schutzes recht­mäßig. Ein Anwalt argumen­tierte, dass die Kennzeich­nungs­er­fassung in das Grund­recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stimmung eingreife. Seit März 2019 gab es ein Verfahren gegen Section Control. Revision sollte nun beim Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt einge­fordert werden. Doch die Richter wiesen die Anklage auf Zulassung der Revision zurück und bestä­tigten damit das Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts Lüneburg. Was dieses Urteil für Verkehrs­teil­nehmer bedeutet und wie Section Control funktio­niert, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

So funktio­niert Section Control

Section Control misst die durch­schnitt­liche Geschwin­digkeit über eine längere Strecke. Am Anfang der Messstrecke erfasst eine Kamera jedes Fahrzeug mit KFZ-Kennzeichen. Am Ende scannt eine zweite Kamera wiederholt alle Verkehrs­mittel. Aus der Zeitspanne zwischen den beiden Kontroll­punkten wird errechnet, ob der Fahrzeug­führer die vorge­schriebene Geschwin­digkeit im Durch­schnitt überschritten hat. Ist dies der Fall, nimmt eine weitere Kamera den Fahrer zur Identi­fi­kation auf. Wird kein Verstoß festge­stellt, werden die Daten gemäß dem nieder­säch­si­schen Polizei­gesetz gelöscht.

Überwa­chung mit Section Control

Nach Einstellung der Abschnitts­kon­trolle wurde dem nieder­säch­si­schen Polizei- und Ordnungs­be­hör­den­gesetz ein Paragraf hinzu­gefügt, um die nötige Rechts­grundlage für die Wieder­ein­führung zu haben. So konnte das Oberver­wal­tungs­ge­richt Lüneburg (Az 12 LC 79/19) und nun auch das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt die Abschnitts­kon­trolle für recht­mäßig erklären (BVerwG, 31.07.2020 - 3 B 4.20). „Bereits die Änderung eines Gesetzes, die der Abschnitts­kon­trolle überhaupt erst eine Rechts­grundlage gibt, wirkt merkwürdig. Das Daten­schutz­thema ist mit diesem Urteil noch nicht vom Tisch“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA GmbH. „Die Aufzeich­nungen sind zwar unver­züglich, spätestens jedoch nach sechs Wochen, zu löschen, aber wer kann hier versi­chern, dass das auch geschieht und alle Daten gelöscht werden. Zudem stellt sich die Frage, was passiert, wenn die Daten wider­rechtlich gespei­chert wurden. Dies wäre der Fall, wenn am Ende gar kein Verstoß vorlag. In unserer täglichen Praxis sehen wir, dass sehr oft Fehler in den Bußgeld­ver­fahren passieren. Was wäre dann im Bezug zum Daten­schutz die Rechts­folge? Unsere Partner­an­wälte werden da in Zukunft einen Blick drauf werfen, um Verkehrs­teil­nehmer vor dem Missbrauch ihrer Daten zu schützen“.

Aufgrund der möglichen Erstellung eines Bewegungs­profils erklärte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt das automa­tische Erfassen von Nummern­schildern zur Fahndung von Straf­tätern im Oktober 2018 zum Teil für verfas­sungs­widrig (1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10). „Wir sind gespannt, wie die Debatte um den Daten­schutz im Bezug zu Section Control weitergeht. Sollten weitere Bundes­länder die Abschnitts­kon­trolle einführen, wird es sicherlich neue Verfahren dazu geben und hoffentlich andere Entschei­dungen“, so Ginhold weiter.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.