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Weitere Geräte könnten betroffen sein

In Rostock sprach das Gericht eine Autofah­rerin frei, weil die Blitzer-Säule einen Software­fehler aufwies. Da kommt die Frage auf, ob es noch mehr solcher Fälle gibt. Was also genau steckt hinter dem Softwarefehler?

blitzer softwarefehler in blitzer saeule 1

In dem Rostocker Fall bog die Fahrerin nach links ab, dabei sprang die Ampel um und die Frau wurde geblitzt. Ein Bußgeld­geld­be­scheid war die Folge. Die Frau legte Einspruch ein und war erfolg­reich. Das Gericht stellte fest, dass in dem Blitzer eine fehler­hafte Software verbaut war, die für den Standort nicht geeignet war. In dem Messgerät war eine virtuelle Halte­linie hinterlegt, die nicht zu den tatsäch­lichen Linien auf der Straße passte. 

Einem Artikel des Nordkurier.de zufolge hat der Verkehrs­mess­tech­niker Gunar Miers bereits 2018 auf mögliche technische Mängel hinge­wiesen. Gegenüber Geblitzt.de bestätigt er dies. Demnach liegen dem Amtsge­richt Rostock mehrere Gutachten diesbe­züglich vor. Er habe die vermes­sungs­tech­ni­schen Grund­lagen sowie die Ungenau­ig­keiten aufgrund von deutschen Normen (DIN) dargelegt. Er hat angebracht, dass eine derartige Ungenau­igkeit in Geschwindigkeits- bezie­hungs­weise Rotlicht­über­wa­chungs­ge­räten nicht Stand der Technik seien. Hinzu­ge­zogen wurde dann laut Miers ein Sachver­stän­diger der Dekra Automobil GmbH aus Rostock. Dieser sah den Sachverhalt als nicht gegeben an. Daher entschied man sich für einen weiteren Sachver­stän­digen der Dekra Automobil GmbH aus Berlin, der unabhängig von den beiden anderen Experten ein Gutachten erstellen sollte. Das Ergebnis ähnelte dem des Verkehrs­mess­tech­nikers Gunar Miers. Auch hier wurden erheb­liche Abwei­chungen festge­stellt. Der Sachver­ständige aus Rostock sollte dieses Gutachten bewerten und spielte laut Miers die Sache herunter.

Im Jahr 2020 entschied das Amtsge­richt Rostock, dass das Eichamt Rostock eine Nachmessung machen sollte. Dabei kamen weitere Unstim­mig­keiten auf. Diese entdeckte ebenfalls Gunar Miers, als ihm die Dokumente gezeigt wurden. Der Rechts­anwalt der Betrof­fenen führte dies im Verfahren an. Daraufhin wurde vom Amtsge­richt Rostock die Physi­ka­lisch Technische Bundes­an­stalt (PTB) eingeschalten.

Die PTB erklärte in einem Schreiben vom 20.02.21, dass das bei der Eichung verwendete Laser Referenztool (LRT-Tool) negative Winkel bei dieser spezi­ellen Fahrbahn­kon­stel­lation nicht verar­beiten könne. Dieser Sachverhalt stelle aber kein Problem für die Verwert­barkeit der Überwa­chungs­er­geb­nisse dar, da das Ergebnis immer zu Gunsten des Betrof­fenen ausgelegt werde. 

Der Verkehrs­mess­tech­niker Miers sowie der Sachver­ständige aus Berlin kamen daraufhin zu dem Schluss, dass eine Eichung unter den gegebenen Voraus­set­zungen nicht positiv abzuschließen sei. Der positive Abschluss des Eichver­fahrens ist aller­dings Grund­vor­aus­setzung, um ein Messgerät in Betrieb zu nehmen.

Auch der Sachver­ständige aus Rostock brachte nun in seinem Gutachten an, dass Unregel­mä­ßig­keiten erkennbar sind. Diese hätten aller­dings keinen negativen Einfluss auf die Messungen. In der späteren Verhandlung erklärte er gemeinsam mit dem Sachver­stän­digen aus Berlin, dass unter diesen Voraus­set­zungen keine gültige Eichung vorliege. Es folgte der Freispruch für die Betroffene und die Anlage sollte abgeschaltet werden.

Laut Miers wird es aller­dings noch weitere Verfahren in Rostock geben. Aus diesem Grund habe er die Messstelle noch einmal vermessen. Dem Ergebnis nach liege die Abwei­chung der virtu­ellen Halte­linie gegenüber der realen Halte­linie nicht nur bei 24 cm, sondern sogar bei fast 40 cm. Zudem gebe es weitere Messgeräte in Mecklenburg-Vorpommern, bei denen er Abwei­chungen feststellen konnte. Die Unter­su­chungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

An diesem Fall wird sehr deutlich, dass es durchaus sinnvoll ist, seinen Bußgeld­be­scheid prüfen zu lassen. Denn Fehler in Bußgeld­ver­fahren geschehen häufiger als so mancher denkt. Hätte die Betroffene sich nicht gewehrt, wäre die ganze Proble­matik um den Blitzer nie ans Licht gekommen.

Update 12. November 2021

Am 21.09.2021 wurde die Messstelle in beide Richtungen neu vermessen und vom Eichamt bezüglich des Fehlers geprüft. Anschließend wurde die Messstelle aus Richtung Fische­rei­hafen kommend neu einge­richtet. Seit dem 1.10.2021 ist die Anlage daher wieder einsatz­bereit. Auch Gunar Miers konnte bei einer nachträg­lichen Vermessung keinerlei Abwei­chungen feststellen.

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Quelle: Nordkurier.de