Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg wollen an „Truespeed“-Lasern festhalten
Geräte- oder Anwenderfehler? Erst vor einer Woche hatte die Polizei in Nordrhein-Westfalen 115 Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte wegen Fehlfunktionen und Messabweichungen aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei in Sachsen, als auch in Bayern und Baden-Württemberg will dennoch an der umstrittenen Laserpistole festhalten. Die mangelnde Präzision sei auf falsche Bedienung zurückzuführen. Aber sind die Geräte überhaupt zuverlässig einsetzbar?
Bis zu 3 km/h Abweichung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) hatte über den Hersteller des Gerätetyps „TrueSpeed LTI 20-20“ von der Ungenauigkeit erfahren. Bei Testmessungen seien Abweichungen von bis zu drei Kilometern pro Stunde festgestellt worden. Daraufhin entschied sich die Behörde, die 115 an Rhein und Ruhr eingesetzten Laserhandmessgeräte komplett aus dem Verkehr zu ziehen.
Polizei in Bayern, Sachsen und BaWü: Kein Mess-, sondern ein Anwenderfehler
Davon hält die Polizei in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg wenig. Wie etwa das Bayerische Polizeiverwaltungsamt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mitteilte, handele es sich nicht um einen Defekt der Blitzer-Hardware selbst, sondern um einen Fehler bei der Bedienung. Die Messabweichung sei bei sachgemäßem Gebrauch der Geräte vernachlässigbar und es gebe derzeit keinen Anlass, „das Gerät nicht zu verwenden oder damit erstellte Messungen in Frage zu stellen.“
Das ist auch die Auffassung der Kollegen in Sachsen, wo insgesamt 111 der Lasermesser im Einsatz sind. Laut einem Sprecher des Staatsministeriums gehe man davon aus, dass der Messfehler nicht auftritt, solange das Gerät korrekt bedient werde. Bei der Beurteilung von „TrueSpeed LTI 20-20“ geht die Polizei im Freistaat sogar noch einen Schritt weiter: Eine gültige Eichung vorausgesetzt, die „in regelmäßigen Abständen“ für einen bestimmten Zeitraum durchgeführt wird, soll das Gerät den Anforderungen einer amtlichen Messung entsprechen.
Auch die Polizei in Baden-Württemberg will an den „Truespeed“-Geräten festhalten. Man habe weder vom Hersteller noch vom zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und Berlin die Info erhalten, „dass die Geräte nicht weiterverwendet werden dürfen“, so ein Sprecher des Innenministeriums.
Behörden verweisen auf „Abgleiteffekt“
Die Ordnungshüter in allen drei Bundesländern sind sich einig: Der Laser-Blitzer soll weiterhin zum Einsatz kommen. Dabei verweisen sie auf einen sogenannten „Abgleiteffekt“, der die beanstandeten, fehlerhaften Messungen beeinträchtigt haben soll.
Damit sind Auf- und Abwärtsbewegungen, zum Beispiel von der Motorhaube auf das Nummernschild, während des Anvisierens mit der Blitzer-Pistole gemeint. Verhindere man dieses „Abrutschen“ des Laserfokus, sei das Ergebnis laut der Polizei präzise genug.
Wild-West-Blitzer?
Wenn aber schon beim Ausrichten auf ein ruhendes Fahrzeug, wie in diesem Fall geschehen, die Messung fehlerhaft ist – wie gut müssen Beamte dann im Umgang mit der Laserpistole geschult sein, um bewegliche Ziele ohne Ungenauigkeit zu treffen? Brauchen Polizisten damit die Trefferquote eines Wildwest-Helden mit Nerven wie Drahtseilen, um Temposünder zu überführen?
Bei einer Outdoor-Tempomessung kann viel schiefgehen. Neben den Revolver-Skills am Laser-Blitzer kann schon ein unsauber aufgebautes Stativ oder eine falsche Einstellung zu Abweichungen führen.
Die wären für betroffene Autofahrer aber nicht einmal nachvollziehbar. Denn Laserhandmessgeräte gehören zu denjenigen Blitzern, die keine Rohmessdaten aufzeichnen. Eine Überprüfung der Richtigkeit der Messung ist somit nicht möglich.
Geblitzt.de empfiehlt daher: „TrueSpeed“-Laser einmotten oder nur noch zur Verkehrserziehung einsetzen („Danke, dass sie zwischen 27 und 33 km/h fahren!“).
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.