Das fordert VW
Laut wiwo.de hat VW kürzlich ein Papier mit dem Titel „Transformation beschleunigen – Klimaziele erreichen, Handlungsfelder für die 20. Legislaturperiode“ an die Bundesregierung formuliert. Enthalten sind Empfehlungen beispielsweise zur Versteuerung von Dienstwagen und zu ortsbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
VW möchte unter anderem, dass die Dienstwagensteuer für Verbrenner auf 1,25 Prozent erhöht wird. E-Autos sollen hingegen weiterhin mit 0,25 Prozent vom Listenpreis versteuert werden. Ein weiteres Ziel ist es, Plug-in-Hybridfahrzeuge zu schwächen. Deren Steuer soll auf 0,75 Prozent gehoben werden. Zusätzlich soll es einen „Nachweis überwiegend elektrischer Nutzung“ geben. Laut VW spielen die Plug-in-Hybride eine wichtige Rolle für den Übergang. Die steuerliche Förderung müsse aber an die tatsächlich elektrischen Fahrzeuge gekoppelt werden.
Die Bundesregierung will Prämien für den Kauf von E-Autos in der derzeitigen Version bis 2025 beibehalten. VW merkt dazu an, dass eine dauerhafte Subventionierung von E-Autos aber nicht bestehen bleiben dürfe und fordert, die Kaufförderung bis 2025 zu beenden.
Eine weitere Forderung von VW betrifft Geschwindigkeitsbegrenzungen. Tempolimits solle man ortsbezogen dort einführen, wo Menschen leben und die Unfallgefahr vermindert und der Verkehrsfluss verbessert werden.
Auch Steuerprivilegien für Dieselkraftstoff sowie CO2-Preise sind bei VW ein Thema. So möchte VW, dass diese am 1. Januar 2023 beendet werden und der geplante Anstieg des CO2-Preises beschleunigt wird. Haushalte sollten aber an anderer Stelle entlastet werden.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.
Quelle: wiwo.de