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Das fordert VW

Laut wiwo.de hat VW kürzlich ein Papier mit dem Titel „Trans­for­mation beschleu­nigen – Klima­ziele erreichen, Handlungs­felder für die 20. Legis­la­tur­pe­riode“ an die Bundes­re­gierung formu­liert. Enthalten sind Empfeh­lungen beispiels­weise zur Versteuerung von Dienst­wagen und zu ortsbe­zo­genen Geschwindigkeitsbegrenzungen.

bild tempolimits und die erhoehung der dienstwagensteuer fuer verbrenner 1

VW möchte unter anderem, dass die Dienst­wa­gen­steuer für Verbrenner auf 1,25 Prozent erhöht wird. E-Autos sollen hingegen weiterhin mit 0,25 Prozent vom Listen­preis versteuert werden. Ein weiteres Ziel ist es, Plug-in-Hybridfahrzeuge zu schwächen. Deren Steuer soll auf 0,75 Prozent gehoben werden. Zusätzlich soll es einen „Nachweis überwiegend elektri­scher Nutzung“ geben. Laut VW spielen die Plug-in-Hybride eine wichtige Rolle für den Übergang. Die steuer­liche Förderung müsse aber an die tatsächlich elektri­schen Fahrzeuge gekoppelt werden.

Die Bundes­re­gierung will Prämien für den Kauf von E-Autos in der derzei­tigen Version bis 2025 beibe­halten. VW merkt dazu an, dass eine dauer­hafte Subven­tio­nierung von E-Autos aber nicht bestehen bleiben dürfe und fordert, die Kaufför­derung bis 2025 zu beenden.

Eine weitere Forderung von VW betrifft Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen. Tempo­limits solle man ortsbe­zogen dort einführen, wo Menschen leben und die Unfall­gefahr vermindert und der Verkehrs­fluss verbessert werden.

Auch Steuer­pri­vi­legien für Diesel­kraft­stoff sowie CO2-Preise sind bei VW ein Thema. So möchte VW, dass diese am 1. Januar 2023 beendet werden und der geplante Anstieg des CO2-Preises beschleunigt wird. Haushalte sollten aber an anderer Stelle entlastet werden.

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Quelle: wiwo.de