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Polizei in NRW muss 115 Laser­mess­geräte aus dem Verkehr ziehen

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat 115 Laser-Geschwindigkeitsmesser aus dem Verkehr gezogen. Ihr Gebrauch wurde gestoppt, nachdem der Hersteller Ungenau­ig­keiten bei den Handmess­ge­räten bekannt gegeben hatte. Viele Autofahrer fragen sich nun, ob auch die Bußgelder und Strafen zurück­ge­nommen werden: Hier haben Autofahrer insgesamt drei Optionen …

Fehlerhafte Lasermessgeräte.
CODUKA GmbH

IT-Landesbehörde der Polizei in Nordrhein-Westfalen gibt Fehler intern bekannt

Wie das Landesamt für Zentrale Polizei­liche Dienste (LZPD) intern verkündete, seien die Fehlfunk­tionen bei der Prüfung eines Gerätes bemerkt worden. Das LZPD NRW ist eine Behörde, die unter anderem für die Unter­stützung der IT-Arbeit der Polizei in der Region zuständig ist.

Die Sachlage wurde auf Nachfrage von spiegel.de von einem Sprecher des Innen­mi­nis­te­riums bestätigt. Ob wirklich alle Geräte in dem westlichen Bundesland betroffen sind und ob daher Bußgeld­be­scheide revidiert werden müssen, sei aber noch unklar.

Abwei­chungen von drei Kilometern pro Stunde

Nach interner Auskunft des LZPD NRW wurde die Ungenau­igkeit bei dem Gerätetyp „TrueSpeed LTI 20-20“ seitens des Herstellers festge­stellt. Diese werden in der Regel von Polizei­be­amten in der Hand gehalten und dienen dann zur Bestimmung der Geschwin­digkeit anvisierter Fahrzeuge.

Da bei den Messungen der Laser­geräte Abwei­chungen von drei Kilometern pro Stunde auftraten, beschloss die Landes­be­hörde, den Einsatz der Geräte zu stoppen: „Laser­mess­geräte des oben benannten Typs sind daher mit sofor­tiger Wirkung und bis auf Weiteres nicht mehr für die repressive Geschwin­dig­keits­über­wa­chung einzu­setzen“, hieß es in dem Schreiben des LZPD an die Dienst­stellen der Polizei.

Besteht, wie in diesem Fall, der Verdacht, dass die einge­setzten Geräte bei der Messung fehlerhaft arbeiten oder die Behörden ander­weitig beim Blitzen unsauber und nicht regel­konform gearbeitet haben, ist eine anwalt­liche Überprüfung des Bußgeld­be­scheides mehr als ratsam. Nur so kann man heraus­finden, ob man von einer fehler­haften Geschwin­dig­keits­messung betroffen ist. Über Geblitzt.de ist eine solche Prüfung problemlos möglich.

„Blitzer-Fiasko“ in Köln 2017: Hundert­tau­sende Verfahren eingestellt

Das zeigt auch ein aufse­hen­er­re­gender Fall aus Köln, der sich vor ein paar Jahren zugetragen hat. Wegen eines fehlenden Tempo-60-Schildes auf der A3 verschickte die Stadt am Rhein rund 400.000 falsche Bußgeldbescheide.

Eine Rückzahlung der ungerecht­fer­tigten Buß- und Verwarn­gelder lehnte Oberbür­ger­meis­terin Henriette Reker damals wegen eines „unver­hält­nis­mäßig hohen Verwal­tungs­auf­wandes“ zunächst ab. Erst nachdem der Druck seitens der Ratsfraktion der Stadt Köln größer wurde und Geblitzt.de juris­tisch und medial tätig wurde, kam die Sache in Bewegung.

Durch das Vertreten mehrerer betrof­fener Mandanten vor Gericht und das publik machen der Fälle konnte das Legal-Tech-Unternehmen vielen Autofahrern helfend zur Seite springen. Zudem öffnete sich für die Betrof­fenen ein etwas weniger bürokra­ti­sches Hinter­türchen: Sie konnten bei der Stadt Köln einen Antrag auf Wieder­auf­nahme des Verfahrens stellen.

Führte dies nicht zum Erfolg, konnte nur noch ein Gnaden­gesuch gestellt werden. Damit war es zwar nicht möglich, bereits überwiesene Verwarn- und Bußgelder zurück­zu­er­halten. Fahrverbote und Punkte in Flensburg konnten damit aber verhindert bezie­hungs­weise rückgängig gemacht werden.

Bei Behörden- oder Messfehlern: Autofahrer haben drei Optionen

Bußgeld­be­scheide sollten daher immer überprüft werden. Fachan­wälte für Verkehrs­recht können die Erfolgs­aus­sichten zur Einstellung des Verfahrens oder zur Reduzierung des Straf­maßes kompetent beurteilen. Bei Behör­den­fehlern ergeben sich in der Regel drei Optionen für Autofahrer:

  1. Hat man sein Bußgeld noch nicht bezahlt, ist das Verfahren nicht abgeschlossen und eine anwalt­liche Prüfung bezie­hungs­weise Anfechtung der Vorwürfe ist anzuraten. Die Zahlung von Bußgeldern sollte daher nicht überstürzt erfolgen.
  2. Hat man sein Bußgeld bereits bezahlt, ist das Verfahren eigentlich rechts­kräftig abgeschlossen. Es ist aber noch über das Gnaden­gesuch möglich, Punkte in Flensburg und Fahrverbote zu verhindern. Die Chancen, das Geld zurück­zu­er­halten, liegen aber praktisch bei null.
  3. Hoffen kann man immer noch auf das Nichtstun der Behörden – aber jetzt mal im Ernst: Wer glaubt das schon?

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: bild.de, welt.de