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Ameri­ka­nische Ampel-Ignoranten

In New York ist es inzwi­schen legal, als Fußgänger eine rote Ampel zu überqueren. Angesichts der kollek­tiven Missachtung der Ampel­phasen sah die Stadt keinen Sinn mehr darin, das Überqueren einer Straße bei Rot zu sanktio­nieren. Auch in Deutschland werden Stimmen laut, die eine Lockerung der entspre­chenden Verkehrs­regeln fordern.

Ungestraft bei Rot über die Ampel gehen: Kommt das New-Yorker-Modell bald auch nach Deutschland?
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Die Jaywalker von New York

Wer schon mal in New York war, hat sich sicherlich angesichts der permanent über Rot laufenden Passanten verwundert die Augen gerieben. Die sogenannten Jaywalker – also Fußgänger, die eine Fahrbahn unerlaubt überqueren – haben nun dazu geführt, dass die Politik klein beigegeben hat und es nicht mehr strafbar ist, in der Millio­nen­stadt die Ampel­zeichen zu missachten. Somit ist auch das horrende Bußgeld für zu Fuß gehende Rotlicht­sünder in Höhe von bis zu 250 Dollar hinfällig geworden.

Transfer auf deutsche Verhältnisse

Hierzu­lande muss ein Fußgänger lediglich mit einem Verwar­nungsgeld von fünf Euro rechnen, wenn er bei Rot über die Ampel geht. Auch bei Unfall­folge erhöht sich die Strafe gerade mal auf zehn Euro. Dennoch fordert der Fachverband Fußverkehr Deutschland „Fuss e.V.“, dass man auch in Deutschland künftig eine Regel­än­derung nach ameri­ka­ni­schem Vorbild einführen sollte.

Fußgänger-Fachverband bringt Grünpfeile ins Spiel

Dabei geht es aber nicht um komplette Narren­freiheit für Fußgänger. Vielmehr setzt sich der Verband für den Einsatz eines Grünpfeils ein. Ein solches Verkehrs­zeichen existiert bereits als Ergänzung zu den Vorfahrts­re­ge­lungen für Autofahrer bei Licht­zei­chen­an­lagen. So ist diesen gestattet, auch bei Rot rechts abzubiegen, nachdem sie sicher­ge­stellt haben, dass keine Fußgänger oder Radfahrer in Sicht­weite sind.

Im Gespräch mit der Rheini­schen Post begründet Roland Stimpel vom Fußgän­ger­verband die Idee: „Für Fahrzeuge gibt es Abbie­ge­pfeile aus Blech. Damit dürfen sie bei Rot rechts abbiegen. Damit ist das Tabu durch­brochen, dass man bei Rot immer stehen­bleiben muss. Warum soll es dann nur für Fußgänger weiter gelten, die sich an Ampeln oft die Beine in den Bauch stehen?“

Gefah­renherd grüne Ampel

Außerdem, so Stimpel, habe die derzeitige Regelung eine große Schwach­stelle: „Das Grün an der Fußgän­ger­ampel vermittelt eine falsche Sicherheit. Im letzten Jahr wurden 1781 Fußgänger an für sie Grün zeigenden Ampeln in Unfälle verwi­ckelt. Rund doppelt so viele wie bei Rot. Das größte Risiko sind dabei Abbieger.“ So müsse man auch Kindern stets vermitteln, dass eine grüne Ampel nicht ohne Gefahr zu überqueren ist.

Gleiches Recht für alle

Der Grund­ge­danke von „Fuss e.V.“ ist daher eine Anregung für alle Verkehrs­teil­nehmer zu schaffen, bei jeglicher Ampel­farbe stets die anderen im Blick zu haben, um Unfälle zu vermeiden. Dabei müssten jedoch gleiche Regeln für alle gelten. Und das würde eben auch die partielle Aufhebung des Rot-Tabus für Fußgänger bedeuten, die ja nachweislich sogar viel weniger Schaden anrichten könnten als das Kraft­fahr­zeuge in vergleich­baren Verkehrs­si­tua­tionen tun.

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Quelle: focus.de