Amerikanische Ampel-Ignoranten
In New York ist es inzwischen legal, als Fußgänger eine rote Ampel zu überqueren. Angesichts der kollektiven Missachtung der Ampelphasen sah die Stadt keinen Sinn mehr darin, das Überqueren einer Straße bei Rot zu sanktionieren. Auch in Deutschland werden Stimmen laut, die eine Lockerung der entsprechenden Verkehrsregeln fordern.
Die Jaywalker von New York
Wer schon mal in New York war, hat sich sicherlich angesichts der permanent über Rot laufenden Passanten verwundert die Augen gerieben. Die sogenannten Jaywalker – also Fußgänger, die eine Fahrbahn unerlaubt überqueren – haben nun dazu geführt, dass die Politik klein beigegeben hat und es nicht mehr strafbar ist, in der Millionenstadt die Ampelzeichen zu missachten. Somit ist auch das horrende Bußgeld für zu Fuß gehende Rotlichtsünder in Höhe von bis zu 250 Dollar hinfällig geworden.
Transfer auf deutsche Verhältnisse
Hierzulande muss ein Fußgänger lediglich mit einem Verwarnungsgeld von fünf Euro rechnen, wenn er bei Rot über die Ampel geht. Auch bei Unfallfolge erhöht sich die Strafe gerade mal auf zehn Euro. Dennoch fordert der Fachverband Fußverkehr Deutschland „Fuss e.V.“, dass man auch in Deutschland künftig eine Regeländerung nach amerikanischem Vorbild einführen sollte.
Fußgänger-Fachverband bringt Grünpfeile ins Spiel
Dabei geht es aber nicht um komplette Narrenfreiheit für Fußgänger. Vielmehr setzt sich der Verband für den Einsatz eines Grünpfeils ein. Ein solches Verkehrszeichen existiert bereits als Ergänzung zu den Vorfahrtsregelungen für Autofahrer bei Lichtzeichenanlagen. So ist diesen gestattet, auch bei Rot rechts abzubiegen, nachdem sie sichergestellt haben, dass keine Fußgänger oder Radfahrer in Sichtweite sind.
Im Gespräch mit der Rheinischen Post begründet Roland Stimpel vom Fußgängerverband die Idee: „Für Fahrzeuge gibt es Abbiegepfeile aus Blech. Damit dürfen sie bei Rot rechts abbiegen. Damit ist das Tabu durchbrochen, dass man bei Rot immer stehenbleiben muss. Warum soll es dann nur für Fußgänger weiter gelten, die sich an Ampeln oft die Beine in den Bauch stehen?“
Gefahrenherd grüne Ampel
Außerdem, so Stimpel, habe die derzeitige Regelung eine große Schwachstelle: „Das Grün an der Fußgängerampel vermittelt eine falsche Sicherheit. Im letzten Jahr wurden 1781 Fußgänger an für sie Grün zeigenden Ampeln in Unfälle verwickelt. Rund doppelt so viele wie bei Rot. Das größte Risiko sind dabei Abbieger.“ So müsse man auch Kindern stets vermitteln, dass eine grüne Ampel nicht ohne Gefahr zu überqueren ist.
Gleiches Recht für alle
Der Grundgedanke von „Fuss e.V.“ ist daher eine Anregung für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, bei jeglicher Ampelfarbe stets die anderen im Blick zu haben, um Unfälle zu vermeiden. Dabei müssten jedoch gleiche Regeln für alle gelten. Und das würde eben auch die partielle Aufhebung des Rot-Tabus für Fußgänger bedeuten, die ja nachweislich sogar viel weniger Schaden anrichten könnten als das Kraftfahrzeuge in vergleichbaren Verkehrssituationen tun.
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Quelle: focus.de