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Wie man die Schlüs­sel­zahlen entziffern kann

Auf der Rückseite des Führer­scheins im Scheck­kar­ten­format findet man verschiedene Infor­ma­tionen. Unter anderem, für welche Fahrzeug­klasse man eine Erlaubnis besitzt und wann diese ausge­stellt wurde. Zudem sind in der 12. Spalte sogenannte Schlüs­sel­zahlen vermerkt. Doch was steckt hinter diesen Zahlencodes?

Rückseite eines Führerscheins / Schlüsselzahlen
In der Spalte 12 befinden sich die Schlüs­sel­zahlen.
© CODUKA GmbH

Wozu gibt es die Schlüsselzahlen?

Das wichtigste vorweg: Durch Schlüs­sel­zahlen werden Zusatz­an­gaben, Auflagen und Beschrän­kungen angegeben. Handelt es sich um eine zweistellige Ziffer, gilt die damit verbundene Infor­mation im gesamten europäi­schen Raum. Dreistellige Zahlen haben ihre Gültigkeit nur in Deutschland.

Die 12. Spalte wurde auch deshalb einge­führt, weil es in der Vergan­genheit immer wieder Änderungen rund um den Führer­schein gab. Der ADAC erklärt: „Die neuen Fahrerlaub­nis­klassen decken sich teilweise nicht mit dem Umfang bishe­riger Berech­ti­gungen. […] Um diese Neuerungen festzu­halten, werden beim Führerschein-Umtausch Schlüs­sel­zahlen einge­tragen. Diese sogenannten Zusatz­an­gaben sichern vorhandene Fahrberechtigungen.“

Auflagen und Beschränkungen

Zudem gibt es indivi­duelle Eintra­gungen. Dabei handelt es sich um Auflagen oder Beschrän­kungen, die für jeden Fahrer anders ausfallen können. Unter einer Auflage versteht man eine Bedingung, die erfüllt werden muss, um ein Kraft­fahrzeug fahren zu dürfen. Zum Beispiel: Fahrzeug­führer, die eine Sehschwäche haben, können dazu verpflichtet werden, eine Brille oder Kontakt­linsen während der Fahrt tragen zu müssen.

Eine beschränkte Fahrerlaubnis hingegen definieren die Experten des ADAC wie folgt: „Sie wird nur für eine bestimmte Fahrzeugart oder -klasse, für ein bestimmtes Fahrzeug oder für Fahrzeuge mit bestimmten techni­schen Einrich­tungen erteilt. Eine solche Einschränkung der Fahrbe­rech­tigung erfolgt z.B. bei Menschen mit Behin­derung, wo besondere Fahrzeug­an­pas­sungen (z.B. an Schaltung, Kupplung oder Lenkung) erfor­derlich sind.“

Wofür stehen die Zahlencodes?

Die Liste der möglichen Schlüs­sel­ziffern ist lang. Eine umfang­reiche Übersicht mit allen Schlüs­sel­ziffern finden Sie in Anlage 9 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Zu den gängigsten in der gesamten EU-geltenden Zahlen gehören:

  • 01.01: Brille
  • 01.02: Kontakt­linsen
  • 02: Hörhilfe/Kommunikationshilfe
  • 03: Prothese/Orthese der Gliedmaßen
  • 78: Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Beispiele für nationale Schlüs­sel­zahlen sind:

  • 104: Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
  • 197: Die Prüfung wurde auf einem Kraft­fahrzeug mit Automa­tik­ge­triebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schalt­ge­triebe wurde absol­viert (§ 17a FeV)

Diese Strafen können drohen

Wer bei Verstoß gegen eine Auflage von der Polizei erwischt wird, muss mit teils drasti­schen Strafen rechnen. Dabei hängt das Maß der Sanktionen von der jewei­ligen Schlüs­sel­ziffer ab. Missachtet man beispiels­weise 01.01 (Fahren nur mit Brille erlaubt), wird in der Regel ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 25 Euro fällig.

Bei anderen Vergehen – wie etwa, wenn ein Fahrzeug­führer eine beschränkte Fahrerlaubnis nicht beachtet – kann neben einer Geldstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis fällig werden.

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Quelle: adac.de