Erste Stadt in Deutschland schafft Elektroroller ab
Die Wege der modernen Großstadt sind auf beiden Seiten gepflastert mit elektrisch betriebenen Tretrollern. Kaum ein Bewohner, der nicht schon einmal über einen E-Scooter steigen musste. Damit soll jetzt Schluss sein, zumindest im Ruhrgebiet: Gelsenkirchen verbietet die kontroversen Elektro-Vehikel als erste Stadt in Deutschland.
350 Leihroller verbannt
In Gelsenkirchen dürfen ab dem kommenden Wochenende keine E-Scooter mehr auf Straßen und Gehwegen fahren – oder herumliegen. Das hat das örtliche Verwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.
Die Stadt hatte die Leih-Scooter bereits zuvor verboten, wogegen die Anbieter Bolt und Tier klagten. Das aber ohne Erfolg, denn die insgesamt 350 Elektrovehikel müssen infolge des aktuellen Urteils bis Samstag aus dem Stadtbild verschwinden. Die private Nutzung bleibt aber weiterhin erlaubt.
Streit um Ausweispflicht für Mieter
Stein des Anstoßes der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Forderung der Stadt, dass sich Kunden für die Nutzung der Elektroroller mit Personalausweis oder Führerschein registrieren lassen müssen.
In den Apps der gängigen Anbieter ist dazu bisher nur die Angabe eines Namens erforderlich: „Diese beschriebene Anonymität zur Nutzung eines Verleih-E-Scooters ist daher als Hauptursache dafür anzunehmen, dass Personen sich in Sicherheit wähnen, in Fällen von Fehlverhalten nicht ermittelt und belangt werden zu können“, so die Stadt in einem Schreiben, das dem WDR vorliegt.
Zu den typischen Vergehen gehören Fahrten mit mehr als einer Person oder gefährliches Fahren in Fußgängerzonen. Die Zahl der Unfälle ist nach Angaben der Stadt Gelsenkirchen im vergangenen Jahr gestiegen. Mit der Ausweispflicht sollten Verkehrsverstöße der Leihroller-Fahrer einfacher geahndet werden können.
Leihfirmen können noch Beschwerde einlegen
Das Ende der Fahnenstange ist in rechtlicher Hinsicht aber noch nicht erreicht. Die Entscheidung des Gerichtes zur Verbannung der E-Roller wurde im Eilverfahren gefällt. Gegen eine solche Eilentscheidung kann Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Zudem steht das Hauptverfahren noch aus.
Aus Sicht der Leihfirmen gebe es keinen Zusammenhang zwischen Anonymität und Sicherheit bei Fahrten mit dem E-Scooter. Bei Bolt müssen die Mieter vor dem Ausleihen einen Reaktionstest absolvieren, um zu verhindern, dass Betrunkene eines der Elektro-Zweiräder ausleihen.
E-Roller und THC
Einen THC-Test für Scooter-Fahrer gibt es hingegen noch nicht und auch der neue Grenzwert für den Straßenverkehr lässt auf sich warten. Bis dahin sollten sich E-Scooter-Fahrer, die ihren Führerschein behalten wollen, gedulden. Unabhängig von der Wirkstoffkonzentration im Blut kann eine solche Fahrt mit dem Entzug der Fahrerlaubnis enden – auch wenn man tagelang nicht gekifft hat.
Leipzig verschärft die Regeln
Auch in Leipzig nehmen die Sicherheitsbedenken gegenüber E-Tretrollern zu. Dort sind ab dem 1. Mai elektrisch betriebene Roller in Bussen und Straßenbahnen verboten. Laut den Leipziger Verkehrsbetrieben wolle man damit dem Risiko Rechnung tragen, dass die Akkus der Scooter vergleichsweise laschen Sicherheitsstandards unterliegen und leicht entflammbar seien.
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Quellen: spiegel.de, www1.wdr.de, lvz.de