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Exper­ten­gruppe setzt THC-Maximum für den Verkehr bei 3,5 Nanogramm an

Nun hat auch Bundes­ver­kehrs­mi­nister Volker Wissing (FDP) geliefert: Eine von seinem Hause beauf­tragte Exper­ten­kom­mission hat die lang erwartete Empfehlung für einen neuen THC-Grenzwert im Straßen­verkehr vorgelegt. Demnach sollen Fahrer von Kraft­fahr­zeugen künftig bis zu 3,5 Nanogramm THC pro Milli­liter im Blutserum aufweisen dürfen. Wann genau die neue Regelung in Kraft treten wird, bleibt aber noch unklar.

Bekifft am Steuer? Neuer THC-Grenzwert vorgeschlagen
Smarteless / shutterstock.com

Kein April­scherz – Cannabis seit 1.4 entkriminalisiert

Für die einen ist es ein „grünes“ Oster­ge­schenk, für die anderen ein schlechter April­scherz: Seit dem 1. April dürfen erwachsene Menschen in Deutschland innerhalb strenger Grenzen Canna­bis­blüten und Haschisch herstellen, besitzen und konsu­mieren. Damit der Konsum nicht weiterhin über das Verkehrs­recht sanktio­niert wird, hatte unter anderem der ADAC neue THC-Grenzwerte gefordert. Bisher lag das verkehrs­recht­liche Maximum bei einem Nanogramm THC pro Milli­liter Blutserum.

Für Canna­bis­kon­su­menten kommt die bisherige Nanogramm­grenze einem Fahrverbot gleich. Werden selbst kleinste Mengen oder Abbau­pro­dukte über Schweiß, Urin oder Blut nachge­wiesen, winken in der Regel ein fachärzt­liches Gutachten bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Aufgrund des sehr niedrigen Grenz­wertes werden auch nüchterne Autofahrer bestraft, die Tage nach dem Konsum kontrol­liert wurden. Um den „Lappen“ danach zurück­zu­er­halten, ist eine kostspielige MPU (Medizinisch-Psychologische Unter­su­chung) unumgänglich.

3,5 Nanogramm pro Milli­liter Blut: Ist das viel?

Auch wenn manche von einer Verdrei­fa­chung des Nanogramm-Wertes sprechen: Dieser Wert ist im inter­na­tio­nalen Vergleich eher konser­vativ festgelegt und fußt laut dem FDP-geführten Verkehrs­mi­nis­terium auf den Ergeb­nissen einer unabhän­gigen Exper­ten­gruppe: „Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissen­schaft eine verkehrs­si­cher­heits­re­le­vante Wirkung beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allge­meines Unfall­risiko beginnt.“

Volker Auwärter, Labor­leiter der Foren­si­schen Toxiko­logie in Freiburg, hatte bereits im Mai 2023 eine Anpassung auf 3,5 Nanogramm vorge­schlagen: „Es gibt aus einer Perspektive der Verkehrs­si­cherheit heraus für mich keine nachvoll­zieh­baren Gründe dafür, dass bei Cannabis eine ‚Nullto­leranz‘ gelten soll, während bei Alkohol ein Risiko­grenzwert heran­ge­zogen wird“, erklärte der Toxikologe dem Münchner Merkur.

Auch das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­terium hat sich zu dem neuen Grenzwert geäußert. Karl Lauterbach (SPD) zufolge habe es auch Forde­rungen nach höheren Grenz­werten gegeben, die 3,5 Nanogramm seien ein Kompromiss. Es handele sich um eine eher zurück­hal­tende Festlegung, die mit einem Blutal­ko­holwert von 0,2 Promille vergleichbar sei.

Grenz­werte in anderen Ländern?

Anbau, Konsum und Besitz von Cannabis werden im Ausland unter­schiedlich gehandhabt. Aber wie sehen eigentlich die THC-Grenzwerte in anderen Ländern aus?

In Großbri­tannien, Polen oder der Schweiz ist der Hanf nicht oder nur teilweise entkri­mi­na­li­siert worden. Die Grenz­werte liegen aber in allen drei Ländern bei 3 ng/ml plus 30 Prozent Toleranz. Noch toleranter sind hier die Nieder­lande und Portugal: Hier beträgt der Maximalwert 6 ng/ml. In beiden Ländern wird Cannabis geduldet oder nur als Ordnungs­wid­rigkeit geahndet.

Besonders laxe Vorgaben gibt es in den US-Bundesstaaten Colorado, Washington, Maine und Montana mit 10 ng/ml.

Einen Sonderweg sind Kanada und Norwegen gegangen. Hier hat der Gesetz­geber eine Spanne zwischen 4 und 10 ng/ml definiert, die je nach Überschreitung unter­schiedlich sanktio­niert wird. In Kanada sowie den meisten US-Bundesstaaten ist Cannabis vollständig legali­siert worden.

Joint und Wein – lass es sein!

Die Polizei und manche Automo­bil­ver­bände kriti­sieren an der neuen Regelung, dass kein absolutes Cannabis-Verbot für Fahran­fänger imple­men­tiert wurde. Ein solches Verbot hatte auch der ADAC gefordert. Dem Automo­bilclub zufolge sollte die Null-Toleranz-Politik für junge Fahrer in der Probezeit fortbestehen.

Warnungen vor dem Misch­konsum mit Alkohol hat das Verkehrs­mi­nis­terium aller­dings berück­sichtigt: „Um der beson­deren Gefährdung durch Misch­konsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Canna­bis­kon­su­menten ein absolutes Alkohol­verbot am Steuer entspre­chend der Regelung vorzu­sehen.“ Wer also vorhat, sich zu berau­schen und danach absehbar wieder straffrei Auto fahren will, sollte sich künftig vorher für eine der beiden Drogen entscheiden.

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Quelle: merkur.de