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Erste Stadt in Deutschland schafft Elektro­roller ab

Die Wege der modernen Großstadt sind auf beiden Seiten gepflastert mit elektrisch betrie­benen Tretrollern. Kaum ein Bewohner, der nicht schon einmal über einen E-Scooter steigen musste. Damit soll jetzt Schluss sein, zumindest im Ruhrgebiet: Gelsen­kirchen verbietet die kontro­versen Elektro-Vehikel als erste Stadt in Deutschland.

Wie in Paris: Ist das der Anfang vom Ende der E-Scooter?
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350 Leihroller verbannt

In Gelsen­kirchen dürfen ab dem kommenden Wochenende keine E-Scooter mehr auf Straßen und Gehwegen fahren – oder herum­liegen. Das hat das örtliche Verwal­tungs­ge­richt in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.

Die Stadt hatte die Leih-Scooter bereits zuvor verboten, wogegen die Anbieter Bolt und Tier klagten. Das aber ohne Erfolg, denn die insgesamt 350 Elektro­ve­hikel müssen infolge des aktuellen Urteils bis Samstag aus dem Stadtbild verschwinden. Die private Nutzung bleibt aber weiterhin erlaubt.

Streit um Ausweis­pflicht für Mieter

Stein des Anstoßes der gericht­lichen Ausein­an­der­setzung war die Forderung der Stadt, dass sich Kunden für die Nutzung der Elektro­roller mit Perso­nal­ausweis oder Führer­schein regis­trieren lassen müssen.

In den Apps der gängigen Anbieter ist dazu bisher nur die Angabe eines Namens erfor­derlich: „Diese beschriebene Anony­mität zur Nutzung eines Verleih-E-Scooters ist daher als Haupt­ur­sache dafür anzunehmen, dass Personen sich in Sicherheit wähnen, in Fällen von Fehlver­halten nicht ermittelt und belangt werden zu können“, so die Stadt in einem Schreiben, das dem WDR vorliegt.

Zu den typischen Vergehen gehören Fahrten mit mehr als einer Person oder gefähr­liches Fahren in Fußgän­ger­zonen. Die Zahl der Unfälle ist nach Angaben der Stadt Gelsen­kirchen im vergan­genen Jahr gestiegen. Mit der Ausweis­pflicht sollten Verkehrs­ver­stöße der Leihroller-Fahrer einfacher geahndet werden können.

Leihfirmen können noch Beschwerde einlegen

Das Ende der Fahnen­stange ist in recht­licher Hinsicht aber noch nicht erreicht. Die Entscheidung des Gerichtes zur Verbannung der E-Roller wurde im Eilver­fahren gefällt. Gegen eine solche Eilent­scheidung kann Beschwerde beim Oberlan­des­ge­richt eingelegt werden. Zudem steht das Haupt­ver­fahren noch aus.

Aus Sicht der Leihfirmen gebe es keinen Zusam­menhang zwischen Anony­mität und Sicherheit bei Fahrten mit dem E-Scooter. Bei Bolt müssen die Mieter vor dem Ausleihen einen Reakti­onstest absol­vieren, um zu verhindern, dass Betrunkene eines der Elektro-Zweiräder ausleihen.

E-Roller und THC

Einen THC-Test für Scooter-Fahrer gibt es hingegen noch nicht und auch der neue Grenzwert für den Straßen­verkehr lässt auf sich warten. Bis dahin sollten sich E-Scooter-Fahrer, die ihren Führer­schein behalten wollen, gedulden. Unabhängig von der Wirkstoff­kon­zen­tration im Blut kann eine solche Fahrt mit dem Entzug der Fahrerlaubnis enden – auch wenn man tagelang nicht gekifft hat.

Leipzig verschärft die Regeln

Auch in Leipzig nehmen die Sicher­heits­be­denken gegenüber E-Tretrollern zu. Dort sind ab dem 1. Mai elektrisch betriebene Roller in Bussen und Straßen­bahnen verboten. Laut den Leipziger Verkehrs­be­trieben wolle man damit dem Risiko Rechnung tragen, dass die Akkus der Scooter vergleichs­weise laschen Sicher­heits­stan­dards unter­liegen und leicht entflammbar seien.

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Quellen: spiegel.de, www1.wdr.de, lvz.de