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Seltene Zebra­streifen auf Fahrrad­wegen in Leipzig

Es gibt sie nicht so oft in Deutschland, doch auch bei ihnen greift die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Rede ist von Zebra­streifen auf Radwegen. Christian Marnitz – Verkehrs­rechts­experte und Partner­anwalt von Geblitzt.de – erklärt auf BILD.de, was Radfahrer hierbei unbedingt beachten sollten.

Zebrastreifen auf Radwegen – bei Missachtung drohen hohe Bußgelder
Foto: Mark Lämmchen

Radfahrer auf dem Vormarsch

Die Zahl der Radfahrer in Deutschland steigt stetig an. Nicht zuletzt wegen der sehr beliebt gewor­denen E-Bikes, die aber, aufgrund ihrer für manche Fahrer schwer einzu­schät­zenden Geschwin­digkeit, zu mehr Unfällen im Straßen­verkehr führen. Umso wichtiger, insbe­sondere für Ballungs­ge­biete und Großstädte, dass sich die Verkehrs­teil­nehmer an unmiss­ver­ständ­lichen Verkehrs­regeln und sinnvollen Straßen­füh­rungen orien­tieren können.

Dass es vereinzelt in Deutschland auch Zebra­streifen auf Fahrrad­wegen gibt, in Leipzig sogar gleich zwei davon, hält Marnitz für angemessen: „Einen viel befah­renen Radweg zu überqueren, vielleicht noch mit einem Kind oder als ältere Person, kann dann gefährlich werden. Insofern machen Zebra­streifen auf Radwegen Sinn.“

Klare Vorgaben der StVO

Wer Fußgänger auf Zebra­streifen ignoriert, verstößt auch auf dem Fahrrad gegen das Gesetz. „Laut Paragraf 26 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung können Fußgän­ger­überwege auch über Radwege oder andere Straßen­teile führen. Es gelten grund­sätzlich dieselben Vorschriften wie für Autofahrer. Fußgänger haben Vorrang und ihnen muss das Überqueren der Fahrbahn ermög­licht werden“, so Marnitz.

Bußgelder und Punkte für radikale Radler

Steigt ein Radfahrer am Zebra­streifen nicht in die Bremse und wird dabei von der Polizei erwischt, fallen ein Bußgeld in Hohe von 80 Euro sowie ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister an. Im Falle einer Gefährdung des Fußgängers erhöht sich die Bußgeld­for­derung sogar auf mindestens 100 Euro.

Demzu­folge haftet auch der Radfahrer bei einem Unfall, wenn er etwa den Passanten angefahren hat. Der Anwalt für Verkehrs­recht weist aber darauf hin, dass auch Fußgänger zur Vorsicht angehalten sind: „Wer bei erkenn­barer Gefahr den Zebra­streifen überquert, dem kann im Falle eines Unfalls auch Mitschuld zugesprochen werden.“

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: BILD.de