Seltene Zebrastreifen auf Fahrradwegen in Leipzig
Es gibt sie nicht so oft in Deutschland, doch auch bei ihnen greift die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Rede ist von Zebrastreifen auf Radwegen. Christian Marnitz – Verkehrsrechtsexperte und Partneranwalt von Geblitzt.de – erklärt auf BILD.de, was Radfahrer hierbei unbedingt beachten sollten.
Radfahrer auf dem Vormarsch
Die Zahl der Radfahrer in Deutschland steigt stetig an. Nicht zuletzt wegen der sehr beliebt gewordenen E-Bikes, die aber, aufgrund ihrer für manche Fahrer schwer einzuschätzenden Geschwindigkeit, zu mehr Unfällen im Straßenverkehr führen. Umso wichtiger, insbesondere für Ballungsgebiete und Großstädte, dass sich die Verkehrsteilnehmer an unmissverständlichen Verkehrsregeln und sinnvollen Straßenführungen orientieren können.
Dass es vereinzelt in Deutschland auch Zebrastreifen auf Fahrradwegen gibt, in Leipzig sogar gleich zwei davon, hält Marnitz für angemessen: „Einen viel befahrenen Radweg zu überqueren, vielleicht noch mit einem Kind oder als ältere Person, kann dann gefährlich werden. Insofern machen Zebrastreifen auf Radwegen Sinn.“
Klare Vorgaben der StVO
Wer Fußgänger auf Zebrastreifen ignoriert, verstößt auch auf dem Fahrrad gegen das Gesetz. „Laut Paragraf 26 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung können Fußgängerüberwege auch über Radwege oder andere Straßenteile führen. Es gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Autofahrer. Fußgänger haben Vorrang und ihnen muss das Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden“, so Marnitz.
Bußgelder und Punkte für radikale Radler
Steigt ein Radfahrer am Zebrastreifen nicht in die Bremse und wird dabei von der Polizei erwischt, fallen ein Bußgeld in Hohe von 80 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister an. Im Falle einer Gefährdung des Fußgängers erhöht sich die Bußgeldforderung sogar auf mindestens 100 Euro.
Demzufolge haftet auch der Radfahrer bei einem Unfall, wenn er etwa den Passanten angefahren hat. Der Anwalt für Verkehrsrecht weist aber darauf hin, dass auch Fußgänger zur Vorsicht angehalten sind: „Wer bei erkennbarer Gefahr den Zebrastreifen überquert, dem kann im Falle eines Unfalls auch Mitschuld zugesprochen werden.“
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Quelle: BILD.de