Missachtung des Zebrastreifens wird auch in Flensburg registriert
Den Zebrastreifen gibt es aus gutem Grund. Hier sollen Fußgänger gefahrlos die Straße überqueren können. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer heißt das, rechtzeitig zu bremsen, damit es nicht zu einem Unfall kommt. Lesen Sie hier, was außerdem verboten ist und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen.
Fußgänger zuerst!
Die mit dem Zebrastreifen einhergehende Verkehrsregel stellt unmissverständlich klar: Hier müssen Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen stets vorrangig über die Straße gelassen werden. Das gilt auch, wenn das entsprechende Verkehrsschild nicht vorhanden ist. Die Fahrbahnmarkierung mit den weißen Streifen reicht demnach aus. Ist jedoch an dem Zebrastreifen zusätzlich eine Ampel angebracht, dürfen die Passanten nur bei Grün über die Straße.
Der Zebrastreifen-Knigge
Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen sich mit gedrosseltem Tempo dem Zebrastreifen nähern und anhalten, wenn ersichtlich wird, dass ein Fußgänger den Überweg betreten möchte. Dabei sollten die Fahrer auch Passanten im Blick behalten, die noch einige Meter vom Zebrastreifen entfernt zu sehen sind.
Die Zebrasteifen-Regeln sind aber keine Einbahnstraße: Auch Fußgänger müssen den Straßenverkehr wachsam beobachten, um sich keinem Risiko auszusetzen. Im Falle eines Unfalls ziehen sie schließlich immer den Kürzeren im Vergleich zum motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Sonderfall Fahrradfahrer
Auch Radfahrende dürfen das Vorrecht eines Zebrastreifens in Anspruch nehmen. Dafür müssen sie aber rechtzeitig absteigen und ihr Bike schieben. Wer dennoch in die Pedale tritt und dabei mit einem Auto, das nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, kollidiert, trägt an den möglichen Folgen mindestens eine Mitschuld.
Zebrastreifen-Verstöße mit Bußgeldfolgen
Wenn ein Autofahrer sich weigert, den Fußgänger über den Zebrastreifen passieren zu lassen und dabei erwischt wird, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Gleiches gilt bei Überholmanövern an einem Fußgängerüberweg. 100 Euro werden in beiden Fällen fällig, wenn es zu einer Gefährdung für Verkehrsteilnehmer kommt, 120 Euro bei einem Unfall. Ein Punkt im Fahreignungsregister ist bei jedem dieser Verstöße angezeigt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: adac.de