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Missachtung des Zebra­streifens wird auch in Flensburg registriert

Den Zebra­streifen gibt es aus gutem Grund. Hier sollen Fußgänger gefahrlos die Straße überqueren können. Für alle anderen Verkehrs­teil­nehmer heißt das, recht­zeitig zu bremsen, damit es nicht zu einem Unfall kommt. Lesen Sie hier, was außerdem verboten ist und welche Strafen bei Zuwider­handlung drohen.

Zebrastreifen voraus! Wer hier nicht anhält, riskiert ein sattes Bußgeld
Mario Hoesel / shutterstock.com

Fußgänger zuerst!

Die mit dem Zebra­streifen einher­ge­hende Verkehrs­regel stellt unmiss­ver­ständlich klar: Hier müssen Fußgänger, Rollstuhl­fahrer und Nutzer von Kranken­fahr­stühlen stets vorrangig über die Straße gelassen werden. Das gilt auch, wenn das entspre­chende Verkehrs­schild nicht vorhanden ist. Die Fahrbahn­mar­kierung mit den weißen Streifen reicht demnach aus. Ist jedoch an dem Zebra­streifen zusätzlich eine Ampel angebracht, dürfen die Passanten nur bei Grün über die Straße.

Der Zebrastreifen-Knigge

Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen sich mit gedros­seltem Tempo dem Zebra­streifen nähern und anhalten, wenn ersichtlich wird, dass ein Fußgänger den Überweg betreten möchte. Dabei sollten die Fahrer auch Passanten im Blick behalten, die noch einige Meter vom Zebra­streifen entfernt zu sehen sind.

Die Zebrasteifen-Regeln sind aber keine Einbahn­straße: Auch Fußgänger müssen den Straßen­verkehr wachsam beobachten, um sich keinem Risiko auszu­setzen. Im Falle eines Unfalls ziehen sie schließlich immer den Kürzeren im Vergleich zum motori­sierten Verkehrsteilnehmer.

Sonderfall Fahrrad­fahrer

Auch Radfah­rende dürfen das Vorrecht eines Zebra­streifens in Anspruch nehmen. Dafür müssen sie aber recht­zeitig absteigen und ihr Bike schieben. Wer dennoch in die Pedale tritt und dabei mit einem Auto, das nicht mehr recht­zeitig bremsen kann, kolli­diert, trägt an den möglichen Folgen mindestens eine Mitschuld.

Zebrastreifen-Verstöße mit Bußgeldfolgen

Wenn ein Autofahrer sich weigert, den Fußgänger über den Zebra­streifen passieren zu lassen und dabei erwischt wird, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Gleiches gilt bei Überhol­ma­növern an einem Fußgän­ger­überweg. 100 Euro werden in beiden Fällen fällig, wenn es zu einer Gefährdung für Verkehrs­teil­nehmer kommt, 120 Euro bei einem Unfall. Ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister ist bei jedem dieser Verstöße angezeigt.

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Quelle: adac.de