• Lesedauer:4 min Lesezeit

Ampel will Mängel­schleife abschaffen – Autofahrer sollen Mehrkosten tragen

Jedes neu zugelassene Fahrzeug in Deutschland muss zunächst nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre zur Haupt­un­ter­su­chung (HU). Dabei war es bisher möglich, mithilfe der Mängel­schleife auch bei kleineren Beanstan­dungen durch die Prüfung zu kommen. Durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) könnte diese Möglichkeit künftig entfallen. Dadurch wird die HU, insbe­sondere für ältere Autos, teurer.

Hauptuntersuchung: Darf der TÜV in Zukunft noch ein Auge zudrücken?
Filmbild­fabrik / shutterstock.com

Mängel­schleife laut Bundes­re­gierung unzulässig

Aus Sicht des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums ist die bisherige Anwendung der Mängel­schleife als Ausnah­me­praxis bei der Haupt­un­ter­su­chung unzulässig. Sie soll daher mit einer Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abgeschafft werden, wie zunächst die Zeitschrift Auto-Motor-Sport berichtete.

Bis dato bestand die Möglichkeit, mithilfe der Mängel­schleife auch bei geringen Defiziten am Fahrzeug eine TÜV-Plakette zu erhalten. Dies setzt voraus, dass die Repara­turen unver­züglich vor Ort durch­ge­führt werden können. Dazu gehören etwa defekte Lichter, beschä­digte Spiegel und platte Reifen oder in den Worten des TÜV: „StVZO-relevante Mängel, bei denen eine zeitnahe Verkehrs­ge­fährdung nicht zu erwarten ist.“

Eine erneute Vorführung und die Kosten für eine weitere Prüfung können so vermieden werden. Die Anzahl der Beanstan­dungen darf jedoch nicht zu hoch sein, da diese in der Summe auch als erheb­licher Mangel gewertet werden können.

Nachprüfung bei geringen Mängeln verur­sacht Mehrkosten

Fällt die Möglichkeit zur unver­züg­lichen Behebung eines geringen Mangels weg, dürfte das besonders bei älteren Fahrzeugen Mehrkosten verur­sachen. Werden bei der Haupt­un­ter­su­chung Mängel festge­stellt, muss das Kfz nach der Reparatur erneut zur Nachprüfung. Diese kostet dann weitere 30 Euro, die laut ADAC zu den durch­schnitt­lichen Kosten in Höhe von 140 Euro für eine Haupt- sowie Abgas­un­ter­su­chung hinzukommen.

Immer mehr Fahrzeuge weisen Defizite auf

Nach Angaben des TÜV Nord waren im Zeitraum Juni 2022 bis Juni 2023 nur noch sechs von zehn Fahrzeugen mängelfrei. Das Kraftfahrt-Bundesamt spricht zudem davon, dass allein 2022 über 2,7 Millionen gering­fügige Beanstan­dungen gemeldet wurden – umgerechnet also bei mehr als 12 Prozent aller Prüfungen. Unabhängig davon, welche Zahlen man zurate zieht – in jedem Fall wären zahlreiche Pkw in Deutschland vom Wegfall der Mängel­schleife und den damit verbun­denen Mehrkosten betroffen.

„Extremer Mehraufwand für den Fahrzeughalter“

Der Zentral­verband Deutsches Kraft­fahr­zeug­ge­werbe hat sich daher kritisch zu den aktuellen Plänen zur Änderung der Haupt­un­ter­su­chung geäußert. „Wenn der Betrieb rechtlich gesehen keine Repara­turen an Kraft­fahr­zeugen während der HU-Prüfung durch­führen darf, dann wird dem Fahrzeug­halter ein extremer Mehraufwand auferlegt. Zudem besteht ein hohes Risiko für Schwarz­arbeit durch diese Änderung der StVZO“, erklärte ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün.

Fehlende Plakette kann teuer werden

Auch aus Sicht des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­riums ist die bisherige Praxis der Mängel­schleife nicht statthaft. Eine Unter­bre­chung der Haupt­un­ter­su­chung für spontane Repara­turen entspreche nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Grund­sätzlich gelte: Alle bei einer HU festge­stellten Mängel müssen auch erfasst werden.

Wer trotz fehlender TÜV-Plakette weiter­fährt, muss jeden­falls mit einem Verwarngeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Ab dem achten Monat droht sogar ein Punkt in der Flens­burger Verkehrssünderkartei.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: merkur.de, stern.de, auto-motor-sport.de