Eine ziemlich miese Nummer
Hannover: Über einen kuriosen und an Dreistigkeit kaum zu überbietenden Fall von Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung berichtete die BILD.
Es ist in Deutschland nicht verboten sich ein beliebiges Kennzeichen prägen zu lassen. Wenn aber ein nicht auf das Fahrzeug eingetragenes Kennzeichen unberechtigt an das eigene Auto geschraubt wird, handelt es sich um eine Straftat. Diese kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren einbringen. Aber was war passiert?
Begonnen hat alles es am 3. August 2021. Die Polizei stand vor der Tür von Eberhard Wedler (60) und warf ihm Tankbetrug vor. Er soll mit seinem Kennzeichen an einer Tankstelle in Wunstorf Benzin für 8,58€ getankt und nicht bezahlt haben. Wedler dachte zunächst an einen Ablesefehler des Personals der Tankstelle, aber wenige Tage später kam der erste Brief vom Ordnungsamt. Der Vorwurf lautete: rote Ampel überfahren. Beigefügt war das Bild eines bärtigen grinsenden Mannes.
Herr Wedler aus Hannover Bemerode berichtete der BILD, dass er mit dem Bußgeldbescheid vom letzten Samstag inzwischen 12-mal von der Behörde kontaktiert wurde. Nachdem er nun im August fast im 2-Tagesrhythmus Post von der Behörde erhalten hat, liest sich die Liste der Vorwürfe so: zwei Rotlichtverstöße, achtmal zu schnelles Fahren und einmal falsches Parken. Alle Vergehen wurden im Raum Hannover begangen.
Auffällig ist, dass die Beweisfotos in allen Fällen den gleichen ihm völlig unbekannten Mann zeigen. Dieser hat scheinbar das Nummernschild von Wedler nachgemacht und an seinem eigenen Fahrzeug angebracht. So vor den Behörden vermeintlich „geschützt“ saust der Fremde munter durch die Gegend.
Da Wedler einen silbernen Megane fährt und auf dem Bild eine fremde Person in einem roten Renault Clio unterwegs war, ermittelt nun die Polizei. „Wir ermitteln wegen Urkundenfälschung in über 10 Fällen“ sagte eine Polizeisprecherin gegenüber der BILD.
Was versteht man unter Kennzeichenmissbrauch?
Das Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs liegt dann vor, wenn jemand ein falsches Kennzeichen an ein nicht zugelassenes Fahrzeug anbringt, die Erkennbarkeit eines Kennzeichens beeinträchtigt, ein Kennzeichen verändert oder ganz entfernt oder wissentlich ein solches Kennzeichen benutzt (§ 22 StVG)
Was versteht man in diesem Zusammenhang unter Urkundenfälschung?
In der Vielzahl der Fälle kommt aber nicht der Tatvorwurf des Kennzeichenmissbrauchs, sondern der der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, zum Tragen. Denn die Verbindung eines Fahrzeugs mit seinem Kennzeichen bildet eine sogenannte „zusammengesetzte Urkunde“. Die Urkunde besteht darin, dass ein Kennzeichen an dem Fahrzeug angebracht es, für das es ausgestellt wurde, und über das es Auskunft gibt. Folglich ist das Ummontieren des Kennzeichens von einem Fahrzeug an ein Anderes eine Urkundenfälschung. Wer mit einem derartig falsch gekennzeichneten Fahrzeug fährt, macht sich außerdem des Gebrauchs einer gefälschten Urkunde schuldig.
Das bedeutet, dass, falls neben dem Kennzeichenmissbrauch auch eine Urkundenfälschung vorliegt, dieser Vorwurf schwerer als der des Kennzeichenmissbrauchs wiegt. Folglich wird der „geringere“ Verstoß (der Kennzeichenmissbrauch) nicht mehr verfolgt.
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Quelle: BILD.de