Diese Sanktionen drohen
Der Name verrät es schon. Die Einbahnstraße darf man nur in eine Richtung befahren. Wer sich nicht daran hält, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Doch welche Sanktionen drohen einem, wenn man falsch herum in die Einbahnstraße fährt?
Grundsätzlich müssen alle Verkehrsteilnehmer bei einem Einbahnstraßenschild die Fahrtrichtung beachten. Für Fahrradfahrer kann es aber an manchen Straßen durch Zusatzschilder eine Ausnahme geben. Auch die Bußgelder fallen unterschiedlich für Verkehrsteilnehmer aus. Während Autofahrer 25 Euro Verwarngeld zahlen müssen, wenn sie falsch herum in die Einbahnstraße fahren, zahlen Fahrradfahrer nur 20 Euro Verwarngeld. Fährt ein Radfahrer unerlaubterweise falsch herum in eine Einbahnstraße und behindert zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer, fallen 5 Euro mehr an. Mit einer Gefährdung steigt das Verwarngeld auf 30 Euro. Verursacht der Radfahrer auch noch einen Unfall, kann dies 35 Euro kosten.
Einbahnstraße: Falsch herum Parken
Neben dem falschen Einfahren in die Einbahnstraße wird auch das Parken in die falsche Fahrtrichtung sanktioniert. 15 Euro fallen an, wenn ein Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung geparkt ist. So will man eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses verhindern.
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Quelle: infranken.de