Bußgeldfalle Autobahn
SUVs werden immer beliebter und auch Autos von Tesla sind keine Seltenheit mehr. Beim Fahren auf der Autobahn können diese Fahrzeuge aber Probleme bereiten. Im schlimmsten Fall droht SUV- und Tesla-Fahrern ein Bußgeld.
SUV und Geländewagen haben in Deutschland bereits einen Markenanteil von 35 Prozent. Dennoch wissen wenige Fahrer dieser Fahrzeuge, dass es auf deutschen Autobahnen zu einem Bußgeld kommen kann. Das Problem ist die Breite der Autos. Ist das Fahrzeug zu breit, sind einige Fahrspuren tabu, so focus.de.
Insbesondere bei Autobahnbaustellen kann die Fahrzeugbreite des Autos von Bedeutung sein. Oftmals sind an Baustellen die Fahrbahnen verengt. Meist handelt es sich um die linke Spur, die auf zwei Meter begrenzt ist. Ist das Auto also breiter als zwei Meter, darf das Fahrzeug nicht auf der linken Spur gefahren werden. Wichtig ist dabei die tatsächliche Breite des Wagens und nicht die Breite, die im Fahrzeugschein steht. Dort wird beispielsweise die Breite ohne Außenspiegel angegeben. Relevant ist aber die breiteste Stelle des Autos. Wenn man Glück hat, findet man diese auf der Internetseite des Herstellers oder in der Gebrauchsanweisung. Ansonsten muss man selbst nachmessen.
Fährt man trotzdem mit einem zu breiten Auto auf der verengten Fahrspur, die nur bis zu zwei Meter zugelassen ist, droht ein Bußgeld, eigentlich korrekt Verwarngeld, von 40 Euro (Nr. 142 BKatV: Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) nicht beachtet). Kommt es zu einem Unfall, kann es sehr viel teurer werden. Denn oftmals zahlt die Kasko-Versicherung in einem solchen Fall nur eingeschränkt. Zudem kann die Versicherung des Gegners aufgrund einer Mitschuld den Schadensersatz reduzieren.
Bei den Sanktionen unterscheidet man zwischen Verwarn- und Bußgeldern. Handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, kann die zuständige Behörde ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro ansetzen. Bei den Verwarngeldern kommt hinzu, dass die Fahrereigenschaft keine Rolle spielt. Ist die Summe höher, handelt es sich um ein Bußgeld und es entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25 Euro plus Auslagen. Die Prüfung von Verwarngeldern übernimmt Geblitzt.de nicht.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur SUVs und Tesla-Fahrzeuge betroffen sind. Autos sind grundsätzlich die letzten Jahre breiter geworden. So sind beispielsweise auch Kompaktwagen wie der VW ID.3, der VW Golf sowie der Opel Astra breiter als zwei Meter und müssen demnach bei einer Fahrbahnverengung auf der rechten Spur fahren.
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Quelle: focus.de