Dank Infrarot-Messgeräten klingeln die Stuttgarter Bußgeldkassen
Wer sich auf der B14 in den Stuttgarter Schwanenplatztunnel begibt, sollte runter vom Gaspedal und nicht mehr als 50 km/h auf dem Tacho haben. Wurden dort doch mithilfe der seit Dezember 2021 installierten Radarfallen im vergangenen Jahr rund 127.000 Autofahrer geblitzt.
Ein Blitzer ohne Blitz-Effekt
Die beiden jeweils für eine Fahrtrichtung angebrachten Infrarot-Blitzer sind sozusagen undercover unterwegs, denn der ausgelöste Blitz – der auch als Schwarzlicht-Blitzer bekannten Messgeräte – ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Dementsprechend werden sich auch die in Stuttgart ertappten Fahrer wundern, wenn ein Bußgeldbescheid den Weg in ihren Briefkasten findet.
Geschwindigkeitsverstöße im 4-Minuten-Takt
Laut Informationen von T-Online hat es acht Jahre gedauert, bis die Idee der Anbringung von Schwarzlicht-Blitzern in die Tat umgesetzt worden ist. Doch die Stuttgarter Bußgeldbehörden werden zufrieden sein: Durchschnittlich wird im Schwanenplatztunnel alle vier Minuten ein Verkehrsteilnehmer geblitzt und täglich muss ein Fahrer sogar seinen Führerschein wegen zu hoher Geschwindigkeit abgeben.
Rund 20 Millionen Euro für die Stadtkasse
Auch finanziell ist die Anschaffung der Infrarot-Blitzer ein voller Erfolg. Aus den 2022 generierten Bußgeldeinnahmen der Stadt Stuttgart in Höhe von insgesamt 19,99 Millionen Euro, resultierenden fünf Millionen Euro allein aus den Aktivitäten der Blitzer im Schwanenplatztunnel. Insgesamt sind 26 stationäre Blitzer in Stuttgart nur für die Ahndung von Tempovergehen zuständig, während fünf Messanlagen bei Rotlichtverstößen blitzen. Von den im Vorjahr 137 Millionen kontrollierten Fahrzeugen hielten sich 0,28 Prozent der Fahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Pro und Contra Schwarzlicht-Blitzer
Der Einsatz von Infrarot-Messgeräten ist nicht unumstritten. Zwar haben sie die positive Eigenschaft, Autofahrer aufgrund des nicht wahrnehmbaren Blitzes nicht zu blenden. Auf diese Weise können potenzielle Unfälle durch eine Ablenkung des Fahrers vermieden werden.
Andererseits soll der Autofahrer ja gerade durch den sichtbaren Blitz auf seinen Geschwindigkeitsverstoß aufmerksam gemacht werden. Der verkehrspädagogische Lerneffekt ist damit nicht unmittelbar gegeben. Erst mit Zustellung des Bußgeldbescheids wird der Fahrer im Nachhinein auf seine Verfehlung aufmerksam gemacht.
Darüber hinaus haben Schwarzlicht-Blitzer im Vergleich zu anderen Messgeräten auch eine ganz spezielle Fehleranfälligkeit. Aufgrund der mangelhaften Ausleuchtung des geblitzten Fahrzeugs wird in der Regel nur das Kennzeichen, aber nicht der Fahrer fotografiert. Dieser Aspekt erschwert der Bußgeldbehörde die Feststellung, ob es sich bei der geblitzten Person am Steuer um den Halter oder einen anderen Fahrer gehandelt hat.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
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Quelle: t-online.de