Ein Detail auf dem Nummernschild macht es aus
In Bad Tölz in Oberbayern dürfen E-Autos in der Regel eine Stunde kostenlos parken. Dennoch bekommt ein Fahrzeughalter, der sein elektrisches Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Stadt abstellt, ein Knöllchen. Das Problem: Auf dem Kennzeichen seines Elektroautos fehlt ein entsprechendes „E“.
Teurer Strafzettel für E-Auto-Fahrer
Für Fahrzeugführer, die mit einem Elektroauto fahren, gibt es unter Umständen Vorteile im Straßenverkehr. Dazu gehören beispielsweise kostenloses Parken und die Erlaubnis Sonderfahrstreifen (Busspuren) zu benutzen. Von diesen Privilegien weiß auch Holger T. und stellt sein E-Auto daher, ohne ein Parkticket zu ziehen, in Bad Tölz ab. Die Stadt erlaubt es nämlich, Stromer auch in gebührenpflichtigen Bereichen eine Stunde kostenfrei zu parken.
Als er daraufhin dennoch ein Knöllchen an seinem Kraftfahrzeug vorfindet und darin aufgefordert wird, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zu zahlen, ist sein Ärger groß. „Ich komme so gerne hierher, aber langsam ist es ärgerlich und vergällt mir die Freude, nach Bad Tölz zu fahren“, schreibt der Mann in einer E-Mail an den Tölzer Kurier.
Ein fehlendes „E“ im Kennzeichen ist schuld
Der Vorwurf auf dem Strafzettel an der Windschutzscheibe des E-Autos lautet: „Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.“ Die Sonderregelung für Stromer gilt nämlich nur für Autos, die ein entsprechendes „E“ im Kennzeichen enthalten. Darauf hat Holger allerdings zuvor verzichtet. Im Gespräch mit Merkur.de sagt er: „Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung kann ich das E anbringen oder nicht.“
Es gibt tatsächlich keine Vorschrift, die E-Auto-Halter dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug als ein elektrisches zu kennzeichnen. Zudem sei auf seinem Wagen bereits vorne und hinten links ein E zu sehen.
Die Stadt besteht auf das Knöllchen
Thorsten Preßler vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, der für die Parkraumüberwachung in Bad Tölz zuständig ist, hält trotz der Argumente des Betroffenen an der Richtigkeit des Knöllchens fest. Ohne ein E im Kennzeichen sei es nämlich für die Kontrolleure schwierig zu erkennen, ob es sich tatsächlich um ein E-Auto handelt, so Preßler.
Hinzu käme, dass auf dem entsprechenden Parkschild eindeutig stehe, dass kostenloses Parken nur mit einem entsprechenden Nummernschild möglich sei. Deshalb habe der Verband in diesem Fall keinen Spielraum.
Welche Fahrzeuge dürfen überhaupt ein E im Kennzeichen tragen?
Um von den Vorteilen, die viele Städte für E-Auto-Fahrer bieten, gefahrlos Gebrauch machen zu können, sollten die Halter ein Kfz-Schild mit einem E am Ende beantragen. Pflicht ist dies allerdings nicht.
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gibt in § 2 Aufschluss darüber, welche Fahrzeuge ein solches Nummernschild tragen dürfen:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge
- Brennstoffzellenautos
- Fahrzeuge, die extern geladen werden können, wie sogenannte „Plug-in-Hybride“
Damit ein Plug-in-Hybrid die Privilegien eines E-Autos nutzen kann, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche, wissen die Verkehrsexperten des ADAC: „Das Fahrzeug [darf] höchstens 50 Gramm Kohlenstoffdioxid je gefahrenem Kilometer ausstoßen.“ Weiter schreiben sie: „Alternativ muss die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer betragen.“
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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de, merkur.de