Warum man sich mit falschem Bart oder Hexenhut nicht ans Steuer setzen sollte
Die Jecken sind los und mit der fünften Jahreszeit halten auch fantasievolle Verkleidungen Einzug. Während in diesem Jahr Goldbärenkostüme, Hippie-Klamotten und Barbie-Outfits angesagt sind, sollten karnevaleske Autofahrer eines beachten: Hinter dem Steuer sind Maskierungen und Perücken tabu und können bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld nach sich ziehen. Worauf automobile Fasching-Fans auch in diesem Jahr achten sollten, weiß Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei einer großen Partnerkanzlei von Geblitzt.de.
Mit dem Auto zur Fastnachts-Fete?
Bei teils strömendem Regen haben in diesem Jahr Zehntausende in Köln, Düsseldorf oder Mainz die Karnevalswoche eingeläutet. Da ist die Versuchung groß, sich schnell ins Auto zu flüchten und aufzuwärmen. Doch Vorsicht: Wer sich kostümiert ans Steuer setzt, kann dafür belangt werden: „Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro“, sagt Marnitz.
Das gilt auch für Accessoires wie falsche Rauschebärte oder Piratentücher, riesige Hexenhüte oder überdimensionierte Clownschuhe. Die Fähigkeit zur sinnlichen Wahrnehmung sowie die Bewegungsfreiheit müssen am Lenkrad gewährleistet sein. Aus der juristischen Praxis weiß Verkehrsrechtsexperte Marnitz: „Kommt es zu einem Unfall, droht nicht nur eine Geldbuße. Möglicherweise verweigert die Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit sogar die Regulierung des Kaskoschadens.“
Schminktipps vom Rechtsbeistand
Was aber, wenn ich an Karneval mein Gesicht mit etwas Glitzer verzieren will? Schminke in Form von Clown-Make-up, Glitzer und Fake-Tattoos ist laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten. „Entsteht allerdings ein Blitzer-Foto mit komplett geschminktem Gesicht, kann sich der Fahrzeughalter nicht einfach darauf berufen, dass der Fahrer nicht identifizierbar ist. Die Bußgeldstelle wird ihn mit großer Wahrscheinlichkeit auffordern, den Fahrer anzugeben.“, so Marnitz.
Wenn der Fahrzeughalter dann bei der Feststellung des Fahrers nicht ausreichend mitwirkt und die Bußgeldstelle den Fahrer nicht ermitteln kann, droht eine Fahrtenbuchauflage. Kann das Bordbuch bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgelegt werden, sei ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro die Folge, so Marnitz. Jecke Autofahrer sollten daher in Betracht ziehen, ihr Kostüm erst nach der Fahrt anzuziehen.
„Autofahrer sind zu Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet“
Zusätzlich sollte auf jede spontane Schmink-Session während der Fahrt verzichtet werden. Riskante Manöver mit der Hand am Lenkrad, die vom Verkehrsgeschehen ablenken, sind nicht im Sinne der StVO.
Marnitz verweist hier auf die Pflichten eines jeden Kfz-Führers und warnt vor den Folgen: „Autofahrer sind zu ständiger Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. Außerdem dürfen sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder belästigen. Führt die Ablenkung zu einem Unfall, droht mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, erfüllt dies möglicherweise sogar den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, der mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.“
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
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Quelle: rtl.de