Deutsche Umwelthilfe gewinnt Grenzwert-Klage
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) stattgegeben. Die Landeshauptstadt habe die im Luftreinhalteplan festgesetzten Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten. München müsse nun ein Dieselfahrverbot einführen, das auch Kfz der Abgasnorm Euro 5 umfasst. Rund 70.000 Fahrzeuge sind davon betroffen.
Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu hoch
Bereits seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter nicht mehr auf und innerhalb des Mittleren Rings der Landeshauptstadt Bayerns fahren - mit wenigen Ausnahmen, etwa für Anwohner und Lieferverkehr. Dieses Verbot sollte eigentlich ab Oktober letzten Jahres auch für Euro-5-Fahrzeuge gelten.
Nun hat der VGH entschieden, dass an den zwei betreffenden Hauptverkehrsstraßen an der Landshuter Allee sowie an der Moosacher Straße schnelle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die zu hohen Stickstoffdioxid-Grenzwerte wieder zu senken (Urt. v. 21.03.2024, Az. 22 A 23.40047). An beiden Messstellen wurde 2023 der Grenzwert von 40 Mikrogramm NO₂ pro Kubikmeter Luft, gemittelt über das Jahr, überschritten.
70.000 Autofahrer betroffen
Informationen des Vereins „Mobil in Deutschland“ zufolge würde das aber bedeuten, dass in Zukunft rund 70.000 Autofahrer aus München ausgesperrt würden. Wann genau die Stadt das gerichtlich erwirkte Euro-5-Verbot umsetzt, ist derzeit noch unklar. Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof angemahnt, eine Ausweitung des bestehenden Verbots könne ohne Verzögerung bereits im April per Stadtratsbeschluss umgesetzt werden.
Verbot trifft vor allem ältere Autos
Kritiker des Gerichtsurteils geben zu bedenken, dass es sich bei Euro-5-Dieseln in den meisten Fällen um ältere Fahrzeuge handelt. Daher werden von dem neuen Diesel-Verbot in München vor allem Menschen mit eher geringem Einkommen betroffen sein.
Vereinspräsident Michael Haberland von „Mobil in Deutschland“ hält die Diskussion um die Grenzwerte für eine Scheindebatte: „Wir können keinen sinnvollen und nachhaltigen Klimaschutz durch Verbote erreichen. Das zonale Dieselfahrverbot in München ist unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv.“
Dieselfahrverbot ist das Ergebnis eines langen Rechtsstreits
Die Restriktionen für Dieselfahrzeuge waren das Ergebnis eines Vergleichs in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der DUH, dem VCD und der Stadt München. Im Oktober 2022 hatten sich die Parteien auf ein Fahrverbot in drei Stufen geeinigt.
Die Ausweitung des Drei-Stufen-Verbots auf Diesel-5-Fahrzeuge wurde vom Stadtrat wegen einer positiven Prognose zur Schadstoffbelastung aber zunächst auf Eis gelegt. Ab April 2024 sollten in einer dritten Stufe Ausnahmeregelungen für Handwerker oder Anwohner entfallen, was auch wieder verworfen wurde.
Oberbürgermeister Reiter: „Ausschluss aller Diesel-5-Fahrzeuge ist unverhältnismäßig“
Für den sozialdemokratischen Oberbürgermeister Dieter Reiter steht der Gesundheitsschutz der Münchner laut eigener Aussage an erster Stelle. Er kritisiert aber auch ein generelles Diesel-5-Verbot: „Nachdem die Grenzwerte allerdings nur noch an zwei Messstellen überschritten werden, halte ich einen Ausschluss aller Diesel-5-Fahrzeuge aus der gesamten Umweltzone nicht für verhältnismäßig.“
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Quellen: focus.de, abendzeitung-muenchen.de, sueddeutsche.de