Der Kreisverkehr: Ordnung muss sein!
Für deutsche Straßen mit hohem Kraftfahrzeugaufkommen gilt der Kreisverkehr als besonders sichere Maßnahme. Ist er doch eine umweltfreundlichere und weniger unfallanfällige Alternative zur Straßenkreuzung. Die Autofahrer haben sich vorsichtig einzuordnen und müssen entgegen dem Uhrzeigersinn bis zu ihrer gewünschten Ausfahrt fahren. Welche Vorfahrtsregeln gelten, ob Fußgänger und Radfahrern eine besondere Rolle zukommt und welche Bußgelder bei Verstößen verhängt werden, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Der Kreisverkehr und seine Gesetzmäßigkeiten
Ein Kreisverkehr ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) erst dann als ein solcher zu bezeichnen, wenn er durch das blaue Verkehrsschild 215 mit den drei rechtsrum verlaufenden, weißen Pfeilen in Kombination mit dem “Vorfahrt gewähren”- Schild eindeutig als Kreisverkehr gekennzeichnet ist. Hier haben die Verkehrsteilnehmer Vorfahrt, die sich innerhalb des Kreisels befinden.
Bei zweispurigen Kreisverkehren hingegen hat immer der Fahrer auf der äußeren Fahrspur Vorrang, während sich Verkehrsteilnehmer, die erst später ausfahren möchten, auf der Innenspur halten sollten. Anders verhält es sich bei einem unbeschilderten Rondell, also keinem klassischen Kreisverkehr. Hier gilt wie an Kreuzungen die “rechts vor links”- Regel. Somit hat der Einfahrende stets Vorfahrt. Außerdem muss sowohl beim Ein- als auch Ausfahren geblinkt werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Generell gilt auch: Während Radfahrer den motorisierten Verkehrsteilnehmern gleichgestellt sind, ist Fußgängern, die dem Verlauf der Fahrbahn des Kreisverkehrs folgen, an den Ausfahrten Vorfahrt zu gewähren. Und noch eine Besonderheit hat der Kreisverkehr parat. So darf man eigentlich nicht über die Mittelinsel fahren. Besonders große Autos wie Linienbusse oder Lkw mit Anhängern sind davon ausgenommen.
Im Kreisverkehr gelten eigene Vorfahrtsregeln, Einbahnverkehr mit Rechtsfahrgebot sowie absolutes Park- und Halteverbot.
Zwei Drittel aller Verkehrsteilnehmer setzen Blinker im Kreisverkehr falsch
Was in der Theorie ganz einfach klingt, sieht in der Praxis offenbar ganz anders aus. So hat der Auto Club Europa (ACE) im Rahmen einer Studie in 2024 aufgedeckt, dass die Verkehrsregeln des Kreisverkehrs wohl doch nicht jedem Auto- und Radfahrer zu 100 Prozent geläufig sind. So wurden bundesweit 30 Kreisverkehre eine Stunde lang unter die Lupe genommen. Dabei kam heraus, dass 26,6 Prozent der Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wie man den Blinker bzw. das Handzeichen richtig setzt.
Wer im Kreisel fährt muss nämlich nur dann blinken, wenn er den Kreisverkehr verlassen will, während der Blinker bei der Einfahrt nicht gesetzt werden darf. Besonders fehleranfällig erwiesen sich die Radfahrer, von denen 68,7 Prozent falsch reagierten. Dahinter folgten die Motorradfahrer mit 39,6 Prozent sowie Busse und Lkw mit 28,8 Prozent. Bei den Pkw-Fahrern waren es immerhin lediglich 24,4 Prozent, die ihren Blinker nicht ordnungsgemäß gesetzt hatten.
Bußgeldkatalog Kreisverkehr
Verkehrswidriges Halten und Parken im Kreisverkehr, falsche Verwendung des Blinkers sowie das Überfahren der Mittelinsel und das Fahren in falscher Fahrtrichtung werden mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro sanktioniert. Zu Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot kann es nicht kommen. Verstöße gegen die Vorfahrt oder beim Abbiegen im Kreisverkehr orientieren sich an den generell dafür vorgesehenen Bußgeldkatalog-Strafen.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Sie hielten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn | 10 € | - | - |
Sie hielten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere | 15 € | - | - |
Sie parkten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere | 15 € | - | - |
Sie parkten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn | 25 € | - | - |
Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn | 25 € | - | - |
Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere | 35 € | - | - |
Sie haben bei Einfahrt in den Kreisverkehr geblinkt bzw. den Blinker bei dessen verlassen nicht gesetzt | 10 € | - | - |
Sie fuhren verbotswidrig über die Mittelinsel im Kreisverkehr | 10 € | - | - |
Sie fuhren verbotswidrig über die Mittelinsel im Kreisverkehr. Es kam zu einem Unfall | 35 € | - | - |
Sie gefährdeten beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkehr einen Anderen | 35 € | - | - |
Sie befolgten die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht | 25 € | - | - |
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