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Schwer­kri­mi­nelle Betrugs­masche auf der Autobahn

Auf deutschen Autobahnen grassiert derzeit eine üble Betrugs­masche. Als Polizisten getarnte Krimi­nelle faken eine Verkehrs­kon­trolle, um ahnungslose Autofahrer um Geld und Wertsachen zu erleichtern. Wie die Täter vorgehen und wie man sich vor einem solchen Übergriff schützen kann, erfahren Sie hier.

Vorsicht Fake! Falsche Polizisten rauben Autofahrer aus
FotoDax / shutterstock.com

Ukrainer im Visier

Laut Polizei­an­gaben sind insbe­sondere Ukrainer im Fokus der Betrüger. Deren Vorge­hens­weise läuft wie folgt ab: Unter der Verwendung gefälschter Polizei-Erkennungszeichen winken die Täter aus einem vermeint­lichen zivilen Einsatz­fahrzeug ihre Opfer aus dem Straßen­verkehr auf den Seiten­streifen. So geschehen am vergan­genen Mittwoch auf der A 39 am Wolfs­burger Kreuz, wo der Fahrer eines Pkw mit ukrai­ni­schem Kennzeichen auf die Masche hereinfiel.

Polizei­kon­trolle mit finan­zi­ellen Folgen

Nachdem beide Fahrzeuge am Straßenrand angehalten hatten, verlangte der falsche Polizist von den Insassen die Herausgabe ihrer Ausweise, Fahrzeug­pa­piere, Bauch­ta­schen und Autoschlüssel. Auf diese Weise wurden persön­liche Dokumente, ein Smart­phone und Bargeld in Höhe von rund 10.000 Euro „sicher­ge­stellt“. Anschließend warf der vermeint­liche Geset­zes­hüter den Autoschlüssel in den Grünstreifen, um ohne Gefahr verfolgt zu werden, die Flucht im eigenen Fahrzeug anzutreten.

Bundes­weite Betrugsmasche

Dieser Fall ist nur einer von zahlreichen Vorkomm­nissen, die sich in jüngster Vergan­genheit in der gesamten Bundes­re­publik abgespielt haben. Ob zwischen den Taten ein Zusam­menhang besteht bzw., ob es sich stets um die gleichen Akteure handelt, ist – so der Ermitt­lungs­stand der Polizei – noch nicht abschließend geklärt.

Präven­ti­ons­maß­nahmen gegen falsche Verkehrskontrollen

Um nicht in die Betrugs­falle zu tappen, gibt es einige Grund­regeln, die man als Autofahrer beachten sollte. So werden echte Polizei­kon­trollen in der Regel durch eindeutig identi­fi­zierbare Einsatz­fahr­zeuge durch­ge­führt. Daher gilt es bei vermeintlich zivilen Fahrzeugen besonders auf der Hut zu sein.

In diesem Fall sollte man wenn möglich erst anhalten, wenn eine gut beleuchtete und belebte Halte­mög­lichkeit wie eine Raststätte oder Autobahn­tank­stelle anfahrbar ist. Zudem kann jeder von seinem Recht Gebrauch machen, sich die Dienst­aus­weise der Beamten zeigen zu lassen. Im Zweifel sollte man den Polizei­notruf 110 anrufen, um sich bestä­tigen zu lassen, dass echte Polizisten zugange sind. Spätestens, wenn die Auffor­derung erfolgt, Bargeld oder Wertge­gen­stände heraus­zu­geben, liegt definitiv ein Betrugs­versuch vor.

Raub und Amtsanmaßung

Sollten die Täter erwischt werden, droht ihnen neben einer Anzeige wegen Raubes als schwere Straftat auch eine Verur­teilung wegen Amtsan­maßung. Dieser macht man sich gemäß § 132 des Straf­ge­setz­buches (StGB) schuldig, wenn man unbefugt Handlungen vollzieht, die nur von Amtsträgern ausge­führt werden dürfen. Dazu gehört neben dem Anhalten von Verkehrs­teil­nehmern auch das Überprüfen von Führer­scheinen und Fahrzeug­pa­pieren. Je nach Schwere des Vergehens kann neben einer Geldstrafe sogar eine Freiheits­strafe von bis zu zwei Jahren drohen.

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Quelle: focus.de