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Keine Überholspur für Raser – der Seitenstreifen

Der Verkehr auf der Autobahn stockt und Sie haben einen wichtigen Termin? Sie kommen aus dem Urlaub mit der ganzen Familie an Bord und mal wieder ist Stau angesagt? Da lockt die Vorstellung, schnell über den Seiten­streifen zu fahren, um der Autoschlange die Rückleuchten zu zeigen. Das ist natürlich nicht erlaubt. Wann Sie den Seiten­streifen – auch bekannt als Standspur oder Pannen­streifen – wirklich nutzen dürfen, und wie hoch das Bußgeld bei dessen Missbrauch ausfällt, soll im Folgenden detail­liert betrachtet werden.

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Standspur auf der Autobahn: Nur für Notfälle

Wer auf Autobahnen und Kraft­fahr­straßen eine Panne hat, sollte den Seiten­streifen rechts von der Fahrbahn nutzen, um den starken Verkehr nicht zu behindern bezie­hungs­weise Auffahr­un­fälle zu vermeiden. Der Stand­streifen gilt nämlich nicht als Bestandteil der Fahrbahn, sondern bietet oftmals die einzige Möglichkeit, diese zu verlassen - kann es doch vorkommen, dass die nächste Ausfahrt oder Raststätte viele Kilometer weit entfernt ist.

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Eine Ausnahme wird durch das Verkehrs­zeichen 223.1 gebildet, das den Seiten­streifen zum Beispiel im Falle einer Baustelle als Ersatz­fahr­streifen kennzeichnet: Das blaue Schild mit den vier weißen Pfeilen, von denen der rechte mittels einer Linie von den drei linken abgegrenzt wird, dient als Hinweis darauf, dass der Fahrer ab diesem Strecken­ab­schnitt den Seiten­streifen wie einen rechten Fahrstreifen benutzen kann (gibt es auch als Verkehrs­zeichen mit drei bzw. vier Fahrstreifen neben dem Seiten­streifen). Ist der rechte Pfeil rot durch­ge­strichen, signa­li­siert das Verkehrs­zeichen 223.2 die Aufhebung dieser Regel. Die Benutzung der Standspur ist auch erlaubt, wenn:

  • Der Seiten­streifen von automa­ti­schen Verkehrs­leit­sys­temen freige­geben wird, um hohe Verkehrs­auf­kommen zu regulieren.
  • Die Autobahn­po­lizei Sie anweist, eine Rettungs­gasse zu bilden, damit Einsatz­fahr­zeuge ungehindert passieren können.
  • Ihnen ein Falsch­fahrer entgegenkommt.
  • Ungünstige Wetter­ver­hält­nisse wie Schnee­matsch und Glatteis den Verkehr beein­träch­tigen, jedoch nur in Ausnah­me­fällen und temporär sowie stets mit einge­schal­tetem Warnblinklicht.

Bußgeld­ka­talog Seitenstreifen

Nachdem wir nun geklärt haben, wofür die Standspur auf Autobahnen und Kraft­fahr­straßen eigentlich gedacht ist, gibt die nachste­hende Tabelle Aufschluss über dessen missbräuch­liche Benutzung – inklusive der Bußgelder und Punkte in Flensburg, die zu erwarten sind, sollte der Verstoß gegen die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung geahndet werden:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Seiten­streifen zum schnel­leren Vorwärts­kommen benutzt  75 €  1 Punkt 
Seiten­streifen zum schnel­leren Vorwärts­kommen benutzt mit Gefährdung  90 €  1 Punkt 
Seiten­streifen zum schnel­leren Vorwärts­kommen benutzt mit Unfallfolge  110 €  1 Punkt 
Sie fuhren auf dem Seiten­streifen entgegen der Fahrtrichtung  130 €  1 Punkt 
Sie fuhren auf dem Seiten­streifen entgegen der Fahrt­richtung mit Gefährdung  160 €  1 Punkt 
Sie fuhren auf dem Seiten­streifen entgegen der Fahrt­richtung mit Unfallfolge  195 €  1 Punkt 
Sie wendeten auf dem Seitenstreifen  130 €  1 Punkt 
Sie wendeten auf dem Seiten­streifen mit Gefährdung  160 €  1 Punkt 
Sie wendeten auf dem Seiten­streifen mit Unfallfolge  195 €  1 Punkt 
Sie fuhren auf dem Seiten­streifen rückwärts  130 €  1 Punkt 
Sie fuhren auf dem Seiten­streifen rückwärts mit Gefährdung  160 €  1 Punkt 
Sie fuhren auf dem Seiten­streifen rückwärts mit Unfallfolge  195 €  1 Punkt 

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